Purpose
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft und der sozialen Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Die Genossenschaft schafft alternativen, generationsübergreifenden, alten- und behindertengerechten Wohnraum vorrangig für die Mitglieder, um eine angemessene, sichere, sozial vertretbare Wohnungsversorgung mit Mietwohnungen und Gemeinschaftsanlagen sicherzustellen. Darüber hinaus ist ein Anliegen der Genossenschaft: die Entwicklung einer vielfältigen, sozialen, toleranten, respektvollen, friedlichen, solidarischen, inklusiven und selbstverantwortlichen Lebensgemeinschaft. Jede/r darf sich frei nach ihren/seinen individuellen Entfaltungsmöglichkeiten in der Gemeinschaft entfalten. Wir möchten, dass jede/r in Sicherheit, Verbundenheit und Geborgenheit in der Gemeinschaft leben kann. Wir möchten dazu beitragen, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu erhalten und im Einklang mit der Natur zu leben. Dazu wollen wir so weit wie möglich nachhaltig und verantwortungsbewusst leben und wirtschaften. Die Genossenschaft will für seine Mitglieder günstigen Wohnraum schaffen, auch für einkommensschwächere Haushalte, Familien, Menschen mit Behinderungen und Ältere. Dazu werden wir Finanzmittel für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) beantragen und einsetzen, um günstigen Wohnraum für Mitglieder und Nichtmitglieder § 2 (5) mit Wohnberechtigungsschein zu ermöglichen. (4) Die Genossenschaft kann Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen erwerben, pachten, bewirtschaften, errichten und betreuen sowie Grundstücke erwerben, pachten, bewirtschaften, und betreuen. (5) Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und der Wohnumfeldgestaltung anfallenden Aufgaben übernehmen bzw. Bewirtschaften und Betreiben. Hierzu gehören auch die Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen. (6) Die Genossenschaft will für seine Mitglieder auch, mittels ökologische Landwirtschaft, eine Eigenversorgung mit selbst angebauten Bio-Nahrungsmittel und anderen landwirtschaftlichen Bio-Erzeugnissen erreichen. Dazu wollen die Mitglieder z.B. Obst und Gemüse ökologisch selbst anbauen, sowie Nutztiere Tierwohl-freundlich halten, wie z.B. Hühner, Gänse und Schafe etc. (7) Zur Erreichung und/ oder Sicherung des Zwecks der Genossenschaft darf die Genossenschaft im Inland Beteiligungen, Aktien sowie Anleihen erwerben und verwalten, sowie Tochtergesellschaften, Vereine und Stiftungen errichten. (8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß § 34 Abs. 2 Buchst. v) die Voraussetzungen. (9) Änderungen des Gegenstands der Genossenschaft sind von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 90 % der abgegebenen Stimmen zu beschließen. (10) Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe der Mitglieder der Genossenschaft sind Grundsätze des genossenschaftlichen Denkens und Handelns und sind der Tätigkeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates zugrunde zu legen.