Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Schießanlagen in Stolberg. Dazu gehört insbesondere das jagdliche Übungsschießen mit u.a. der Verpflichtung, die Benutzung der Schießanlage Jagdscheininhaber/innen, Bewerber/innen um die Erlangung des ersten Jagdscheins und der Unteren Jagdbehörde zur Durchführung von Jagdprüfungen im Rahmen der Nutzungsmöglichkeiten zu gestatten und die Förderung des Jagdwesens, u.a. in der Form des jagdlichen Schießwesens im Besonderen für Mitglieder des LJV NRW e.V. und der ihm angeschlossenen satzungsmäßigen Untergliederungen zu betreiben. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO), b) die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 S.1 Nr. 14 AO) sowie c) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO).Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschaftsbetriebe betreiben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - andere Einrichtungen gleicher oder ahnlicher Art errichten, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) der Verbesserung des Wissensstandes, der Fertigkeiten und der Förderung der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, der waidgerechten Jagdausbildung einschließlich des jagdlichen Schießens, b) den Betrieb, die Unterhaltung und Ertüchtigung einer oder mehrerer Schießanlagen, die unter anderem der Förderung des Sports dienen, c) die Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeiten und Vorteile der tierschutzgerechten Jagd für den Umweltschutz, für den Naturschutz und für den Arten- und Tierschutz, d) die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeiten im Rahmen des Satzungszweckes, e) die Förderung des Artenschutzes durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher und gesunder und den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildtierbestände, f) die Förderung des Biotopschutzes durch die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten, g) die Förderung der tierschutzgerechten Jagd und die Förderung des gesamten Jagdwesens, des Jagdschutzes und der Bekämpfung der Wildseuchen, h) die Verwirklichung des Arten-, Biotop-, Natur-, Umwelt- und Tierschutzes, insbesondere auf den von der Gesellschaft genutzten Flächen durch die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tiere, i) die Förderung des Natur- und Umweltbewusstseins junger Menschen und j) die Förderung von gemeinnützigen Körperschaften, die ganz oder teilweise mit den Zwecken des Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. und dem ihm angeschlossenen Kreisjägerschaften übereinstimmen.