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Projektfabrik gemeinnützige GmbH

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Products and Services

ProjekteCoachingFörderer

Size (Revenue & Employees)

Small company

Balance sheet total

600 k €

Purpose

1.Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. Die Förderung der Jugendhilfe, c. Die Förderung der Kunst und Kultur, d. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, f. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von Projekten, die das Ziel verfolgen die Entwicklung von Menschen zu erforschen und daraus Handlungsempfehlungen für wirkungsvolle Projekte ableiten. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck auch in Kooperation mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch die Übernahme von Trägerschaften sowie der Druchführung von gemeinsamen Projekten mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Druchführung von Projekten und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung junger Menschen im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten verwirklicht. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Gesprächspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des Weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) Die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer (öffentlicher und privater) Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen ( z. B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch (z. B. durch Herstelllung überregionaler Kontakte). - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung von Maßnahmen und Projekten. c) Die Kooradinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesondere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen kooperiert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 5. Weiterhin kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschafte, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pfelge der Förderung nach der in § 2 Nr.1 genannten gemeinnützigen Zwecke vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 und 3 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Recht zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung.

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Contacts

  • Simon Rieser
  • Sandra Schürmann

One authorized signatory

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Timeline

Register Announcements

2022: Bemerkenswerte Erhöhung der Gesamtkapitalrendite bei der Projektfabrik gemeinnützige GmbH

Im Jahr 2022 dokumentierte die Projektfabrik gemeinnützige GmbH eine maßgebliche Zunahme der Gesamtkapitalrendite von %. Die signifikante Steigerung des Jahresüberschusses um % bei einer reduzierten Bilanzsumme um % indiziert eine gesteigerte Effektivität bei der Nutzung des Gesamtvermögens. Der jüngst veröffentlichte Jahresabschlussbericht steht jetzt zur Verfügung und beinhaltet umfassende Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Firma.

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Nach Änderung Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. Die Förderung der Jugendhilfe, c. Die Förderung der Kunst und Kultur, d. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, f. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von Projekten, die das Ziel verfolgen die Entwicklung von Menschen zu erforschen und daraus Handlungsempfehlungen für wirkungsvolle Projekte ableiten. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck auch in Kooperation mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch die Übernahme von Trägerschaften sowie der Druchführung von gemeinsamen Projekten mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Druchführung von Projekten und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung junger Menschen im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten verwirklicht. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Gesprächspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des Weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) Die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer (öffentlicher und privater) Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen ( z. B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch (z. B. durch Herstelllung überregionaler Kontakte). - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung von Maßnahmen und Projekten. c) Die Kooradinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesondere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen kooperiert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 5. Weiterhin kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschafte, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pfelge der Förderung nach der in § 2 Nr.1 genannten gemeinnützigen Zwecke vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 und 3 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Recht zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung.

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Veränderung im Handelsregister

Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung der Jugendhilfe, b. Die Förderung der Kunst und Kultur, c. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, e. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste.
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Products & Technologies

Projekte
Coaching
Förderer
Filme
Workshops
Entwicklung
Planung
Fonds
Requisiten

Projektfabrik gemeinnützige GmbH is mentioned in public sources in the context of the following products and services. Projekte, Coaching and Förderer are the most common. The ranking list shown is without guarantee of completeness or correctness.

Artificial IntelligenceKünstliche Intelligenz

The following software solutions, technologies and concepts are often referenced in job postings and press releases of Projektfabrik gemeinnützige GmbH. Most frequently recognized were Künstliche Intelligenz.

Dominance, Competence, ClarityInnovation, Passion, CreativityHarmony, Reliability, CommunicatibilityDilligence, Introspection, Thoroughness

Dominance, Competence, Clarity

Innovation, Passion, Creativity

Harmony, Reliability, Communicatibility

Dilligence, Introspection, Thoroughness

The 4 Color Scheme separates people and their personalities into four groups. Projektfabrik gemeinnützige GmbH emphasizes the following character types in their external communications and job advertisements.

You can find more information on the FAQ page.

Information for Job Seekers

Based on job advertisements of Projektfabrik gemeinnützige GmbH, the following specific requirements for job seekers were identified more frequently. Specific requirements can be found in the latest published job advertisements.

Methodische Kompetenz

  • Selbstständigkeit

Persönliche Kompetenz

  • Einsatzbereitschaft
  • Motivation
  • Beharrlichkeit
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