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Projektfabrik gemeinnützige GmbH

Branche
Verband & Verein
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Stammdaten

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Produkte und Services

ProjekteCoachingFörderer

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Kleines Unternehmen

Bilanzsumme

573,1 Tsd. €

Unternehmensgegenstand

1.Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. Die Förderung der Jugendhilfe, c. Die Förderung der Kunst und Kultur, d. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, f. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von Projekten, die das Ziel verfolgen die Entwicklung von Menschen zu erforschen und daraus Handlungsempfehlungen für wirkungsvolle Projekte ableiten. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck auch in Kooperation mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch die Übernahme von Trägerschaften sowie der Druchführung von gemeinsamen Projekten mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Druchführung von Projekten und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung junger Menschen im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten verwirklicht. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Gesprächspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des Weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) Die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer (öffentlicher und privater) Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen ( z. B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch (z. B. durch Herstelllung überregionaler Kontakte). - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung von Maßnahmen und Projekten. c) Die Kooradinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesondere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen kooperiert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 5. Weiterhin kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschafte, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pfelge der Förderung nach der in § 2 Nr.1 genannten gemeinnützigen Zwecke vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 und 3 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Recht zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung.

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  • Sandra Schürmann

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Chronik

Bekanntmachungen

2022: Bemerkenswerte Erhöhung der Gesamtkapitalrendite bei der Projektfabrik gemeinnützige GmbH

Im Jahr 2022 dokumentierte die Projektfabrik gemeinnützige GmbH eine maßgebliche Zunahme der Gesamtkapitalrendite von %. Die signifikante Steigerung des Jahresüberschusses um % bei einer reduzierten Bilanzsumme um % indiziert eine gesteigerte Effektivität bei der Nutzung des Gesamtvermögens. Der jüngst veröffentlichte Jahresabschlussbericht steht jetzt zur Verfügung und beinhaltet umfassende Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Firma.

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Nach Änderung Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. Die Förderung der Jugendhilfe, c. Die Förderung der Kunst und Kultur, d. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, f. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von Projekten, die das Ziel verfolgen die Entwicklung von Menschen zu erforschen und daraus Handlungsempfehlungen für wirkungsvolle Projekte ableiten. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck auch in Kooperation mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch die Übernahme von Trägerschaften sowie der Druchführung von gemeinsamen Projekten mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Druchführung von Projekten und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung junger Menschen im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten verwirklicht. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Gesprächspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des Weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) Die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer (öffentlicher und privater) Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen ( z. B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch (z. B. durch Herstelllung überregionaler Kontakte). - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung von Maßnahmen und Projekten. c) Die Kooradinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesondere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen kooperiert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 5. Weiterhin kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschafte, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pfelge der Förderung nach der in § 2 Nr.1 genannten gemeinnützigen Zwecke vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 und 3 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Recht zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung.

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Veränderung im Handelsregister

Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung der Jugendhilfe, b. Die Förderung der Kunst und Kultur, c. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, e. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste.
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Requisiten

Die Projektfabrik gemeinnützige GmbH wird im Kontext der nachstehenden Produkte und Dienstleistungen in öffentlichen Quellen genannt. Projekte, Coaching und Förderer treten am häufigsten auf. Die gezeigte Rangliste ist ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Korrektheit.

Artificial IntelligenceKünstliche Intelligenz

Mit einer Reihe moderner Technologien und Konzepte spricht die Projektfabrik gemeinnützige GmbH aufgeschlossene Bewerberinnen und Bewerber an. Besonders häufige Technologien und Konzepte sind Künstliche Intelligenz.

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke

Gewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die Projektfabrik gemeinnützige GmbH betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der Projektfabrik gemeinnützige GmbH wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Methodische Kompetenz

  • Selbstständigkeit

Persönliche Kompetenz

  • Einsatzbereitschaft
  • Motivation
  • Beharrlichkeit
  • Selbstbewusstsein
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