Purpose
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Prävention und Gesundheit.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere, durch Anleitungen, Anregungen und Hilfen zu Krankheitsvorbeugung, Krankheitsbewältigung und zur Verhinderung oder Verminderung von weiterer Ausbreitung von Krankheiten verwirklicht. Dieser Zweck wird insbesondere mit der Durchführung von gesundheitsfördernden Programmen für Kleingruppen oder in Einzelberatungen verfolgt.
Die Angebote erfolgen nach den Kriterien der integrativen Medizin. Damit werden körpernahe (sport- und bewegungsorientierte) Elemente in ihrem Zusammenspiel mit funktionellen, psychischen und individuellen Bewältigungs- und Mitgestaltungsqualitäten zusammengeführt. Die Ausrichtung dieser Integration steht insbesondere auf der Grundlage der Anthroposophischen Medizin.
Der integrative Ansatz zur Gesundheitsförderung wird durch verschiedenste Formen der Förderung eines Ressourcenorientierten (anstatt einem defizitorientieren), Gesundheitsbegriffes umgesetzt. Hierbei werden Menschen unterstützt nicht ausschließlich die Krankheitssymptome oder direkte Krankheitsfolgen zu berücksichtigen, sondern auch auf stärkende Qualitäten des Lebens in seinen verschiedenen Dimensionen der Gesundheit hin auszurichten.
(2) Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks obliegt es der Gesellschaft insbesondere
a) Präventionsmaßnahmen für chronische Erkrankungen anzubieten. Diese können auf Vorbeugung, Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen für betroffene Patienten ausgerichtet sein, sowie auch auf allgemeine Aufklärung und Beratung der Bevölkerung ausgerichtet sein.
b) Rehabilitationsmaßnahmen für chronische Erkrankungen anzubieten. Diese sollen den von der Krankheit betroffenen Patienten mit Rat und Tat hinsichtlich des Umgangs mit den Erkrankungen zur Seite zu stehen und sie in einem selbstverantwortlichen Umgang mit den Erkrankungen zu fördern sowie deren zugrundeliegenden Ursachen entgegenzuwirken.
c) Beratung anzubieten. Insbesondere die Öffentlichkeit in allen Fragen bezüglich der Verursachung von Erkrankungen und über die Möglichkeit selbstwirksamer und mitgestaltender Betätigung zu informieren, zu beraten, sowie für diese zu werben.
d) Schulungsmaßnahmen anzubieten. Der Umgang mit Erkrankungen und Bewältigung von Symptomlast und der technische Umgang mit Hilfsmaßnahmen erfordert vielfach Schulungsmaßnahmen. Diese im Kontext der integrativen Medizin anzubieten kann das Verständnis erleichtern und die Adhärenz aller Maßnahmen stärken.
e) Gruppenangeboten und Einzelberatungen anzubieten. Je nach Anforderung und Patientenpräferenz können verschiedene Formate für die Angebote aufgebaut werden, wenn Sie den praktischen und ökonomischen Anforderungen der Gesellschaft entspricht.
f) Krankheitsbewältigung zu unterstützen. Die Förderung der seelischen Gesundheit bei primär somatisch symptomatischen Erkrankungen und deren Folgen sollen durch Therapieangebote der integrativen Medizin unterstützt werden.
g) die bewegungs- und atemtherapeutischen Zugangswege zur Stärkung aller rhythmusgetragenen Funktionen des Menschen zu fördern.
(3) Der Zweck der Gesellschaft wird in vier Arbeitsfelder untergliedert
1. Angebote für Bewegungstherapieformen, Achtsamkeitstherapieformen und Lebensstilmodifikation
1.1. Rehabilitationssport-Angebote
Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, Rehabilitationssport nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX und der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in der Fassung vom 01.01.2011 anzubieten und die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Hilfe und wissensmäßige Unterstützung der von Krankheit Betroffenen, damit diese sich durch Eigenaktivitaäten einen gesunden Lebensraum schaffen können (Hilfe zur Selbsthilfe) und so auf Dauer eine Eingliederung in die soziale Gemeinschaft erfolgt. Der in Gruppen stattfindende Rehabilitationssport soll den Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Patienten unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistungen stärken. Langfristig soll dadurch erreicht werden, dass die von Krankheit betroffenen Patienten selbstständig und eigenverantwortlich Gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen. Die Gesellschaft (Rehabilitationstraäger) erbringt Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen und zu sichern. Diese Rehabilitationsziele orientieren sich im Sinne der ICF an dem gesamten Lebenshintergrund der betroffenen Menschen.
1.2. Gruppentherapien für Patienten mit onkologischen Erkrankungen
Gemäß dem ACCEPT-Therapie-Konzept2 werden Gruppentherapieangebote für ein Edukation, Kunsttherapie und Patienten mit Angehörigen angeboten.
2. Suchttherapie
2.1. Tabaksucht
Im Rahmen der Präventionsarbeit beteiligt sich die Gesellschaft zusammen mit dem Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe an der Raucherprävention für Schulklassen. Die Schülerinnen und Schüler werden über die Gefahren des Rauchens und den Problemen der Suchtkrankheit Rauchen informiert. Im Dialog mit Ärzt*innen und ehemaligen Rauchern wird versucht die Eigendynamik gerade im Alter zwischen 12 und 16 Jahren verständlich zu machen und alternativen zu erarbeiten. Optional gehört noch eine Besichtigung von einzelnen Abteilungen des Krankenhauses dazu, um die Folgen des Rauchens anschaubar zu machen.
In der angebotenen, wöchentlichen Raucherambulanz werden Interessenten über Wege und Chancen der Tabakentwöhnung beraten und über die weiterführenden Angebote aufgeklärt. Weiterführende, empfohlene Angebote sind unter anderem das Rauchfrei-Ticket der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der eigens angebotene Basiskurs zur Rauchentwöhnung, welcher planmäßig quartalsweise stattfindet. In dem Basiskurs widmen wir uns folgenden Aspekten: Analyse der Rauchsituationen, Erarbeitung alternativer Verhaltensstrategien, Psychoedukation, medizinische Information, Entspannungstraining, Krisenmanagement.
2.2. Weitere Angebote
Die Gesellschaft behält sich vor, weitere Angebote im Rahmen der Prävention und Beratung wie Suchtherapie aufzunehmen. Z.B. in Bereich der Prävention zur Sucht bei Schüler:innen und Jugendlichen, wie auch in Hilfen in nicht Substanz-gebundener Sucht wie in speziellen Aufgabenbereichen der substanzgebundenen Sucht.
3. Individualangebote
Auch individuelle Beratung, Therapie- und Edukationsprogramme bietet die Gesellschaft in Zusammenarbeit nach Bedarf mit anderen Organisationen / Einrichtungen an. Insbesondere Beratungen zur Prävention bei unspezifischen Beschwerden (Schlaf, Sucht, Ernährung, Dysstress-Syndromen), Coaching für positive Gesundheit sowie Familienberatung für Lebensstil-Modifikation.
4. Gesundheitsgefahren durch die Klimakrise Maßnahmen zur Anpassung und Abmilderung
4.1. Beratung und Edukation zur Anpassung bei Gesundheitsgefahren für Patienten mit bestehenden chronischen Erkrankungen
4.2. Beratung zur Anpassung bei Gesundheitsgefahren für Bürger:innen
4.3. Beratung und Schulung für Abmilderungen und Anpassung für Einrichtungen, Organisationen oder Quartiere.
(4) Die Organisation der Gesellschaft
Die Organisation der Gesellschaft besteht aus den Geschäftsführern, einer Geschäftsstelle und Verantwortlichen für die einzelnen Arbeitsfelder. Darüber hinaus arbeitet die Gesellschaft mit Honorarkräften zusammen. Ziel ist es, das alle Arbeitsfelder selbständig wirtschaften, eine gegenseitige Unterstützung bei Bedarf aber gegeben ist.
Mehrfach jährlich finden gemeinsame Konferenzen aller Verantwortlichen statt um den laufenden Betrieb und deren weitere Entwicklung zu steuern. Die rechtliche und ideelle Zusammenarbeit mit der "Mutter-Organisation" wird durch die Teilnahme von den Geschäftsführern an der Arbeit im Initiativkreis des Trägervereins gewährleistet.
Zur Entwicklung und fortgesetzten strategischen wie inhaltlichen Ausrichtung können beratende Gremien gebildet werden. Zum Beispiel kann eine Patientenvertretung oder ein Experten-Beirat gebildet werden. Diese sollten die Geschäftsführung in ihren Entscheidungsfindungen unterstützen und zur inhaltlichen wie ökonomischen Stabilität der Gesellschaft beitragen.
Die Gesellschaft hat ein Leitbild welches an den Grundlagen wie sie in der Satzung formuliert sind anknüpft. Das erarbeitete Leitbild wird regelmäßig überprüft und von den inhaltlich tragenden und verantwortlichen Mitarbeitern der Gesellschaft inhaltlich weiterentwickelt.
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