Purpose
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand/Zweck der Gesellschaft ("Förderungsziele") ist die Förderung der Allgemeinheit mit dem Ziel der Bekämpfung und Prävention von Krankheiten von dauernder starker Verbreitung und Auswirkung in der gesamten Bevölkerung ("Volkskrankheiten") in den Bereichen des öffentlichen Gesundheitswesens; der Bildung, Lehre, Wissenschaft und Forschung, insbesondere, aber nicht nur, auf dem Gebiet Krebsentstehung, -vorsorge, -erkennung und Krebsbekämpfung mit Fokus auf Darmkrebs und finanzielle Unterstützung kranker Menschen und der ihnen nahestehenden Personen, die wirtschaftlich notleidend sind. Der Unternehmensgegenstand/Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Etablierung regionaler, nationaler und internationaler Netzwerke und Kooperationen zur Bekämpfung und Prävention von Volkskrankheiten, inbesondere zur Krebsvorsorge und Krebsbekämpfung; die Einrichtung von Fortbildungs-, und Forschungsstätten für Wissenschaftler; die Vergabe von Forschungsaufträgen und die Durchführung von Forschungsvorhaben; die finanzielle Förderung bestehender Forschungseinrichtungen durch die Weitergabe von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel für die Zwecke der Gesellschaft verwenden; die Vergabe von Fortbildungs- und Forschungsstipendien; die Verbesserung des internationalen Erfahrungsaustauschs zur Nutzbarmachung des vorhandenen Wissens durch die persönliche und virtuelle Vernetzung von Know-How-Trägern im Rahmen von Workshops; die Information der Öffentlichkeit über die Risiken und Präventionsmöglichkeiten bei Volkskrankheiten, insbesondere der Krebsentstehung, -vorsorge, -erkennung und Krebsbekämpfung, unter anderem durch die Aktivierung von Personen des öffentlichen Lebens als Botschafter, Events und Preisverleihungen ("Felix Burda Award"), Publikationen in den Massenmedien (insbesondere der Aktion "Darmkrebsmonat März") und im Internet sowie durch persönliche Gespräche mit Betroffenen; die Errichtung von Begegnungsstätten für krebskranke Menschen und ihre Angehörigen sowie durch die Gewährung von finanziellen Hilfen für Krebspatienten und ihnen nahestehenden Personen, die wirtschaftlich notleidend sind. Der Unternehmensgegenstand/Zweck der Gesellschaft wird ferner insbesondere verwirklicht durch die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen, z. B. Expertentreffen und Workshops, Symposien und anderen Veranstaltungen; die Förderung der Begegnung und Zusammenkunft von Wissenschaftlern, Ärzten und Betroffenen und/oder diesen nahestehenden Personen durch die Veranstaltung von Kongressen, Selbshilfegruppen und anderen Veranstaltungsformaten; die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Volkskrankheiten (insbesondere der Krebsentstehung, -vorsorge, -erkennung und Krebsbekämpfung) durch die Vergabe von Stipendien und Forschungspreisen, die öffentlich und nach transparenten Kriterien vergeben werden; die Förderung von Aus- und Fortbildungsmatßnahmen zur Umsetzung von Ergebnissen der Forschung zu Volkskrankheiten (insbesondere der Krebsforschung) durch die Veranstaltung von Online-Seminaren und andere Schulungsveranstaltungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die der Förderung des vorgenannten Unternehmensgegenstandes dienen. Sie kann Zweckbetriebe gründen, betreiben und unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Wird den Gesellschaftern ein Vorteil zugewandt, der steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist, haben die Gesellschafter der Gesellschaft diesen Vorteil zurückzugewähren. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die gemeinnützige Hubert Burda Stiftung (Regierungspräsidium Freiburg i. Br.), die es unmittelbar und ausschließlich für ihre gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke zu verwenden hat. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft darf im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.