Purpose
3.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 3.2 Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines oder mehrerer Kinderheime für betreuungsbedürftige Kinder (sog. Intensivwohngruppen) und die Betreuung der Kinder in diesen Einrichtungen, ferner das Sammeln von Spenden und Schenkungen zur Verwendung für den Betrieb dieser Einrichtungen. Mithin verfolgt die Gesellschaft folgende gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke: 3.2.1 Unterstützung von Kindern, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind; 3.2.2 Förderung der Kinder- und Jugendhilfe; 3.2.3 Förderung der Erziehung. Alle mildtätigen bzw. gemeinnützigen Zwecke werden im Folgenden als die "Geförderten Zwecke" bezeichnet. 3.3 Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere, aber nicht ausschließlich,durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: 3.3.1 Betrieb eines oder mehrerer Kinderheime für betreuungsbedürftige Kinder (sog. Intensivwohngruppen) und die Betreuung der Kinder in diesen Einrichtungen; 3.3.2 Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel für diesen Zweck; 3.3.3 Beschaffung von Gesundheits- und Ausstattungsmitteln; 3.3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für die Gesellschaft und der Sensibilisierung in der Gesellschaft; 3.3.5 Beantragung öffentlicher Fördergelder; 3.3.6 Teilnahme an Spenden- und anderen Veranstaltungen, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint und die Ausgaben in angemessener Relation stehen, um die Bekanntheit der Gesellschaft und dadurch den Kreis potenzieller Spender und Schenker zu vergrößern, sowie deren Spendenbereitschaft zu erhöhen; 3.3.7 Mobilisierung sozialen Engagements von Ehrenamtlichen, die sich für den Zweck der Gesellschaft einsetzen und die Gesellschaft in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen ideell unterstützen; und 3.3.8 Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft als erforderlich oder angemessen angesehen werden (z.B. eigene Website, Newsletter, Social-Media-Kanäle, digitale und analoge Medienberichte, Filmaufnahmen, Ausstellungen). 3.3.9 Erbringung ambulanter Kinder- und Jugendhilfeleistungen gem. § 27ff. SGB VIII und angrenzender Leistungen der Jugendhilfe, insbesondere Unterstützungsangebote für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen, u.a. Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII, soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII, Projektarbeit und Beratungsangebote für Eltern und Pflegeeltern. 3.3.10 Begleitung und Unterstützung von sog. Careleavern für Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung nach dem SGB IX, d.h. Unterstützung für junge volljährige Erwachsene ab 21 Jahren, die keine reguläre Jugendhilfeleistung mehr erhalten insbesondere durch: - Beratungs- und Unterstützungsangebote für den Übergang in die Selbständigkeit, - Entwicklung und Umsetzung von Projekten, - ambulant betreutes Wohnen im eigenen Wohnraum (Leistungen im Rahmen von Leistungsvereinbarungen der Eingliederungshilfe) 3.3.11 Die Gesellschaft kann darüber hinaus Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe ergreifen, insbesondere durch Fortbildungen, Schulungen und Beratungen für Fachkräfte und Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten. 3.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu übernehmen oder solche als Spende anzunehmen. 3.5 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3.6 Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.