Purpose
(1)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
(2)
Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen (siehe Absatz 3) erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Religion, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet.
Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht.
(3)
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen und damit verbundene Managementleistungen in sozialen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, Heimen und Einrichtungen des Betreuten Seniorenwohnens, Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, Hospizen), in Homecare-, Hauswirtschafts- und Infrastrukturbereichen.
Hierzu kann die Gesellschaft regionale Betriebsstätten unterhalten und Betriebsführungs- und Bereichsleitungsfunktionen übernehmen.
Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung.
(4)
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfsund Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistungen auch gegenüber anderen Auftraggebern, als die in Absatz (3) benannten, zu erbringen.
Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie verfolgt diese Zwecke insbesondere im planmäßigen Zusammenwirken mit anderen gemeinnützigen Körperschaften und fördert somit die gemeinsamen steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.