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Soziale Fachschulen Johannesstift Diakonie gGmbH

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BerufsfachschulenBetrieb

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Small company

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3 M €

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Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO.
Die Satzungszwecke werden insbesondere venlvirklicht durch o die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Pflegeschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen, insbesondere den Betrieb der Berufsfachschule für Sozialassistenz für die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten, den Betrieb der Fachschule für Sozialpädagogik für die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher, den Betrieb der Fachschule für Heilerziehungspflege für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger, den Betrieb der Pflegeschule für die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann, die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb eines Referates Freiwilligendienste, welches insbesondere der Vermittlung von Freiwilligen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen an entsprechende Einsatzstellen dient sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen gegenüber den Freiwilligen und den Einsatzstellen zur Sicherstellung der Bildunsarbeit und des Einsatzes von qualifizierten Personal zur Aufgabe hat. Dies beinhaltet auch die pädagogische Betreuung der Freiwilligen durch das Referat Freiwilligendienste. Die Freiwilligen dienen als Hilfspersonen i. S. d. § 57 Abs. 1 S. 2 AO.
Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere durch Venivaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck nach Abs. 3 unmittelbar zusammenhängen oder Zusammenhängen können oder diesem Gesellschaftszweck dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen und kann auch ihrerseits als Hilfsperson für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden (§ 57 Abs. 1 S. 2 AO).

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Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere venlvirklicht durch o die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Pflegeschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen, insbesondere den Betrieb der Berufsfachschule für Sozialassistenz für die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten, den Betrieb der Fachschule für Sozialpädagogik für die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher, den Betrieb der Fachschule für Heilerziehungspflege für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger, den Betrieb der Pflegeschule für die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann, die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb eines Referates Freiwilligendienste, welches insbesondere der Vermittlung von Freiwilligen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen an entsprechende Einsatzstellen dient sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen gegenüber den Freiwilligen und den Einsatzstellen zur Sicherstellung der Bildunsarbeit und des Einsatzes von qualifizierten Personal zur Aufgabe hat. Dies beinhaltet auch die pädagogische Betreuung der Freiwilligen durch das Referat Freiwilligendienste. Die Freiwilligen dienen als Hilfspersonen i. S. d. § 57 Abs. 1 S. 2 AO. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere durch Venivaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck nach Abs. 3 unmittelbar zusammenhängen oder Zusammenhängen können oder diesem Gesellschaftszweck dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen und kann auch ihrerseits als Hilfsperson für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden (§ 57 Abs. 1 S. 2 AO).

Veränderung im Handelsregister

Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 2 (Gegenstand), 5 (Geschäftsanteile) und 14 (Gründungskosten).

Neueintragung im Handelsregister

Firma: Soziale Fachschulen Johannesstift Diakonie gGmbH;

Neueintragung im Handelsregister

Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Siemensdamm 50, 13629 Berlin;

Neueintragung im Handelsregister

Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Berufsbildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Pflegeschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen, insbesondere: den Betrieb der Berufsfachschule für Sozialassistenz für die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten; den Betrieb der Fachschule für Sozialpädagogik für die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher; den Betrieb der Fachschule für Heilerziehungspflege für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger; den Betrieb der Pflegeschule für die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann; die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb eines Referates Freiwilligendienste, welches insbesondere der Vermittlung von Freiwilligen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen an entsprechende Einsatzstellen dient sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen gegenüber den Freiwilligen und den Einsatzstellen zur Sicherstellung der Bildungsarbeit und des Einsatzes von qualifiziertem Personal zur Aufgabe hat. Dies beinhaltet auch die pädagogische Betreuung der Freiwilligen durch das Referat Freiwilligendienste. Die Freiwilligen dienen als Hilfspersonen i. S. d. § 57 Abs. 1 S. 2 AO.
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