Purpose
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und die nationale und internationale Beschaffung von Mitteln - in Form von Geld- und Sachleistungen - zur finanziellen Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Projekte, insbesondere durch Förderung
a. der Entwicklungszusammenarbeit,
b. der Volks- und Berufsbildung insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Frauen,
c. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
d. der Jugendhilfe, der Erziehung,
e. der Wissenschaft und Forschung,
f. der mildtätigen Zwecke einer anderen Körperschaft oder die Unterstützung der zuvor genannten Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wobei die finanzielle Förderung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft des privaten Rechts voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten, aber nur im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel an gemeinnützige oder mildtätige Projekte nachvollziehbar und transparent weiterzuleiten. Die Gesellschaft verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.
(2) Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Projekten und Einrichtungen wie beispielsweise
a. Soforthilfeprogramme bei Naturkatastrophen sowie infolge Kriegseinwirkung (z.B. medizinische Hilfe und Betreuung, Notunterkünfte),
b. Nahrungsmittelhilfe bei Hungersnöten.
(3) Der gemeinnützige Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von
a. Maßnahmen und Programmen zur Versorgung, zur Verbesserung der Infrastruktur und zur wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Gemeinde in Entwicklungsländern wie beispielsweise Brunnenbauprojekte, Maßnahmen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung, Nutzung erneuerbarer Energien und innovativer Technologie, Mikrokreditprogramme, Maßnahmen zur Verbesserung des Agraranbaus, Dünger- und Saatgutverteilung,
b. Schulungen/Seminaren zum Anbau (zur Lebensmittelversorgung und zur Lebenserhaltung), Umwelt-, Landschaftsschutz und -erhaltung bzw. -erneuerung (Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit, Renaturierung, Aufforstung), zur Nachhaltigkeit, zum Unternehmertun (z.B. Umgang mit Finanzen, Vermögensverwaltung),
c. Programmen und Einrichtungen zur Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, vor allem Frauen (z.B. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B. Kurse und Fertigkeitstraining, Existenzgründungsförderung, Informationskampagnen zur Bedeutung von Bildung und unterstützende Maßnahmen für Familien, damit sie ihre Kinder in die Schule schicken können, Bereitstellung von Lehrmaterial, Bau und Unterhalt von Kindergärten, Schulen, Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten),
d. Projekten und Maßnahmen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Frauen (z.B. Waisenbetreuung, Straßenkinderprojekte, Beratungsstellen, weitere Betreuungsangebote),
e. Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Gesundheit und medizinischen Versorgung (z.B. Aufklärungsmaßnahmen im Bereich Hygiene und Ernährung; Bau von Gesundheitseinrichtungen, z.B. Kliniken, Krankenhäuser, Gesundheitsstationen),
f. Forschungsprojekten an Universitäten oder ähnlichen Einrichtungen beispielsweise zu regionalen ressourcenschonenden Anbaumöglichkeiten von Nahrungsmitteln für eine diversifizierte Ernährung,
g. Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen, die gleichartige Zwecke verfolgen,
h. Sammlung und Verteilung von Geld- und Sachmitteln.