Purpose
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung:
a) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, insbesondere durch
- die Anlage und Pflege von Grün- und Landschaftsflächen, schutzwürdigen Biotopflächen, und Parkanlagen,
- Maßnahmen zum Erhalt sowie der Steigerung der Biodiversität,
- Maßnahmen zur Verbesserung des LandschaftswasserhaushaItes,
- Maßnahmen, die eine nachhaltige Entwicklung unterstützen,
- Maßnahmen und Bildungsangebote, die geeignet sind, den Bürgern Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sowie für eine nachhaltige Entwicklung zu vermitteln und zur Akzeptanzsteigerung beitragen,
- Maßnahmen zum Klimaschutz,
- Exemplarische Darstellung des Umgangs mit den Folgen von Transformationsprozessen im ländlichen Raum im Kontext des Klimawandels und Klimaschutzes:
o Umgang mit Gebäudebestand im Geschosswohnungsbau
o Umgang mit nicht mehr genutzten Wohnfolgeeinrichtungen (Kleingarten, Garagen)
- Verbesserung der verkehrlichen Anbindung von Stadt und Region im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes,
- Verbesserung der innerstädtischen Rad- und Fußwegeverbindung im Sinne der Nachhaltigkeit und klimaorientierten Stadtentwicklung.
b) der Jugendhilfe, insbesondere durch
- Optimierung der gesamtstädtischen freiräumlichen Spiel-, Sport- und Freizeitausstattung.
c) der Kunst und Kultur, insbesondere durch
- die Schaffung und Optimierung von Infrastruktur zur Durchführung von kulturellen Veranstaltungen,
- die künstlerische Gestaltung von Freiflächen und
- die Durchführung von Kunstausstellungen und kulturellen Veranstaltungen.
d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere durch
- Maßnahmen im Rahmen des ,,Grünen Klassenzimmers"
- Maßnahmen zur Entwicklung und Gestaltung derlndustriekultur in Wittenberge und
- Maßnahmen im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
e) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere durch
- die denkmalschutzgerechte Entwicklung und Bespielung des Wasserturms und der Alten Trinkhalle und
- Bildungsangebote, die geeignet sind, dem Bürger Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Denkmalschutzes zu vermitteln.
f) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere durch
- die thematische Gestaltung der Parkanlage und
- die Durchführung von Veranstaltungen mit internationalem Bezug und/oder internationaler Beteiligung.
g) der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere durch
- Maßnahmen und Informationsangebote zum fairen Handel.
h) des Sports, insbesondere durch
- die Organisation von sportlichen Angeboten und sportlichen Veranstaltungen.
i) der Pflanzenzucht, insbesondere durch
- die Vorstellung von Pflanzen, insbesondere neuer Pflanzenarten und neuer Anbaumethoden
- die Durchführung von Hallen- und Freilandschauen und
- Informationsangebote zur Pflanzenverwendung.
j) der Kleingärtnerei, insbesondere durch
- die Einbindung von Kleingartenvereinen in die Anlage und Pflege von Grün- und Landschaftsflächen und
- die Organisation und Durchführung von kleingärtnerischen lnformationsveranstaltungen.
k) der Förderung des traditionellen Brauchtums, insbesondere durch
- die Durchführung und Unterstützung traditioneller Veranstaltungen insbesondere im Kontext mit der regionalen und lokalen Industriekultur.
l) der Heimatpflege und Heimatkunde, insbesondere durch
- die Betreuung und Pflege heimatlicher Gegebenheiten sowie regional spezifischer Besonderheiten und Einrichtungen, Erarbeitung heimatkundlicher
Informationsmöglichkeiten und
- die Forschung, Pflege und Präsentation der Wittenberger Stadt- und lndustriegeschichte.
m) der Wissenschaft und Forschung, insbesondere durch
- die Präsentation von innovativen Ergebnissen aus Wissenschaft und Forschung,
- die Unterstützung der Etablierung innovativer Projekte in der Region als ,,Außenstandorte" der Landesgartenschau und
- die Durchführung eines Zukunftsforums.
n) dieFörderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, insbesondere durch
- die Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen und
- die Durchführung von Verbraucherberatungen.
o) und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten geineinnütziger Zwecke.
(2) Verwirklicht wird der Zweck der Gesellschaft durch die Vorbereitung, Gestaltung, Durchführung und Abwicklung der 8. Brandenburgischen Landesgartenschau im Jahr 2027 in Wittenberge sowie die über die Landesgartenschau 2027 hinausgehende Nutzung und Weiterentwicklung der Anlagen, Einrichtungen und Projekte (Gegenstand der Gesellschaft).
(3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und alle Maßnahmentreffen, die den Gesellschaftszweck fördern und gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Sie kann sich hierbei an anderen Unternehmen beteiligen oder ähnliche Unternehmen sowie Zweigniederlassungen errichten, erwerben oder pachten.