Purpose
1.
Die Herstellung, das Aufbringen, die Sanierung und Instandsetzung von Bodenbeschichtungen aller Art, insbesondere für Industrie-, Gewerbe- und Privatböden auf Basis von Epoxidharz und Polyurethan, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten wie Untergrundvorbereitung, Schleifen, Abporen, Grundieren, Abdichten, Versiegeln, Riss- und Fugenbearbeitung sowie Bodenmarkierungen;
2.
die Durchführung von Ausbau-, Renovierungs-, Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Innen- und Außenbereich, soweit diese nicht der Meisterpflicht nach Handwerksordnung unterliegen, insbesondere Trockenbau, Montage von Bauelementen, Verlegearbeiten für elastische, textile und mehrschichtige Holzfußböden,
Einbau von Sockelleisten, Spachtel- und Ausgleichsarbeiten, Abdichtarbeiten ohne statische Relevanz sowie nicht tragender Rückbau und Entkernung;
3.
die Übernahme von Projektmanagement-, Projektsteuerungs- und Koordinationsleistungen im Bau- und Beschichtungsbereich, Bauherrenvertretung, Ausschreibung und Vergabe, Nachunternehmersteuerung,
Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement, Aufmaß, Dokumentation und Bauüberwachung, soweit hierfür keine besonderen berufsrechtlichen Zulassungen erforderlich sind;
4.
Planungs-, Beratungs- und wirtschaftliche Managementleistungen im Bau- und Beschichtungssektor, einschließlich Zustandsanalysen, Feuchte- und Haftzugprüfungen, Ebenheitsmessungen, technischer Konzepte, Kalkulation, Prozess- und Materialwirtschaftsberatung sowie Erstellung von Ausführungs- und Wartungskonzepten, ohne vorbehaltene Tätigkeiten;
5.
der Handel, Import und Export von Baustoffen, Beschichtungsmaterialien, Werkzeugen, Maschinen und Zubehör, einschließlich Onlinehandel, sowie Lagerung, Kommissionierung und innerbetriebliche Logistik für diese Waren;
6.
die Vermietung und der Verleih von Werkzeugen, Maschinen, Trocknungs-, Schleif- und Entstaubungstechnik sowie sonstiger Betriebsmittel, soweit genehmigungsfrei;
7.
Schulungen, Unterweisungen und Einweisungen zu Beschichtungssystemen, Verarbeitung, Arbeitssicherheit, Qualitäts- und Umweltmanagement sowie die Erstellung der dazugehörigen Dokumentationen;
8.
Reinigungs-, Pflege-, Schutz- und Wartungsleistungen für beschichtete Böden und Oberflächen, einschließlich periodischer Instandsetzung und Beschichtungserneuerung;
9.
die Erbringung von Verwaltungs-, Management- und Serviceleistungen für verbundene Unternehmen;
keine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung;
10.
die Übernahme der Rolle als Generalübernehmer für Bau- und Sanierungsprojekte mit Gesamtverantwortung;
die Erbringung meisterpflichtiger Leistungen erfolgt ausschließlich durch entsprechend berechtigte Nachunternehmer;
11.
die Ausführung von Beschichtungen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere auf LAU- und HC-Flächen, soweit die hierfür erforderliche Fachbetriebszulassung vorliegt;
12.
die Ausführung von zugelassenen Brandschutzsystemen, sofern die hierfür notwendigen Qualifikationen oder Zulassungen vorhanden sind;
13.
die Beschichtung und Markierung von Parkdecks, Rampen, Fahrwegen und Sporthallenböden, einschließlich rutschhemmender Systeme;
14.
die Übernahme einfacher technischer Betreiberpflichten, Objektpflege, wiederkehrender Sichtprüfungen sowie kleinerer Instandsetzungen an Beschichtungen und Bauelementen, soweit nicht genehmigungspflichtig;
15.
der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen mit Branchenbezug sowie von beweglichen Wirtschaftsgütern; keine Finanzdienstleistungen;
16.
die langfristige Vermietung von Maschinen und Geräten an Geschäftskunden, mit oder ohne Servicepakete;
keine Arbeitnehmerüberlassung und keine Fahrzeugvermietung mit Fahrern.
Sämtliche Tätigkeiten werden nur soweit ausgeübt, wie sie gesetzlich zulässig und nicht genehmigungspflichtig sind, oder sofern die hierfür erforderlichen behördlichen Erlaubnisse vorliegen.
Meisterpflichtige Handwerke nach Anlage A zur Handwerksordnung werden ohne entsprechende Berechtigung nicht in eigener Zuständigkeit ausgeübt und erforderlichenfalls durch berechtigte Nachunternehmer erbracht.