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FNZ (Europe) Designated Activity Company Niederlassung München

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Purpose

Geschäftstätigkeit in den Bereichen Design, Entwicklung, Betrieb, Hosting, Verkauf und Lizenzierung von Finanztechnologie-Software und -Systemen. Geschäftstätigkeit als Hersteller, Distributeur, Groß- und Einzelhändler, Dienstleistungsanbieter, Investor, Designer, Händler sowie Wahrnehmung sämtlicher sonstiger Aktivitäten (mit Ausnahme der Ausstellung von Versicherungspolicen), die nach dem Dafürhalten der Geschäftsführung sinnvollerweise in Verbindung mit diesen Geschäftsgegenständen ausgeübt werden können oder die direkt oder indirekt darauf abzielen, den Wert oder die Profitabilität des Vermögens der Gesellschaft zu steigern. Ausübung der Tätigkeit einer Holdinggesellschaft, Koordinierung der Verwaltung, der Finanzen und der Aktivitäten von Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, Vornahme sämtlicher rechtmäßiger Handlungen, die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer derartigen Holdinggesellschaft erforderlich oder zweckdienlich sind, insbesondere die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer Managementservice-Gesellschaft in allen ihren Niederlassungen, Tätigkeit als Managementgesellschaft sowie Steuerung und Koordinierung der Verwaltung anderer Gesellschaften oder des Betriebs, des Vermögens und des Grundbesitzes von Gesellschaften oder Personen sowie Erbringung sämtlicher Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für zweckdienlich erachtet; Ausübung von Gesellschafterrechten in anderen Gesellschaften. Ausübung sämtlicher oder von Teilen der oben genannten Tätigkeiten entweder als separates Geschäftsfeld oder als Hauptgeschäft der Gesellschaft. Anlage von und rechtsgeschäftliche Verfügung über die Vermögenswerte der Gesellschaft in einer Art und Weise, die jeweils durch die Geschäftsführung der Gesellschaft festgelegt wird, Veräußerung und Umschichtung des auf diese Art und Weise angelegten Vermögens. Aufnahme oder Beschaffung von Geld oder Kapital in jedweder Form zu Bedingungen und Zwecken, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet oder zweckdienlich hält, sei es alleine oder gemeinsam und/oder gesamtschuldnerisch mit anderen Personen oder Gesellschaften; hierunter fallen auch (ohne dass dadurch der allgemeine Charakter vorstehender Aussage geschmälert werden soll) die Ausgabe von Schuldverschreibungen oder Anleihen (unbefristet oder anderweitig) oder andere derartige Maßnahmen; Besicherung (gegen eine Gegenleistung oder ohne Gegenleistung) der Zahlung oder Rückzahlung von geliehenem, aufgenommenem oder geschuldetem Geld oder von Schulden, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Gesellschaft oder einer anderen Person oder Gesellschaft in einer Form und zu Bedingungen, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet oder zweckdienlich hält, insbesondere durch Hypotheken, dingliche Belastungen, Pfandrechte, Verpfändungen oder Schuldverschreibungen oder andere Sicherheiten gleich welcher Art, die im Hinblick auf das gesamte oder einen Teil des gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens der Gesellschaft bestellt werden, und zwar unabhängig davon, wie sie bezeichnet werden und ob sie befristet sind oder nicht; weiterhin der Kauf, die Einlösung oder die Rückzahlung derartiger Wertpapiere und die Annahme von Kapitaleinlagen von jeder Person oder Gesellschaft in jeder Form und zu Bedingungen und für Zwecke, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet oder zweckdienlich hält; die Gesellschaft darf jedoch keine Dienstleistungen oder Aktivitäten ausüben, die darauf hinauslaufen könnten, dass die Gesellschaft den Status eines Alternativen Investmentfonds oder des Verwalters eines Alternativen Investmentfonds erlangen würde. Gewährung von Darlehen und Vorschüssen in bar oder in Sachwerten und Einräumung von Zahlungszielen oder Finanzhilfen zugunsten von Gesellschaften oder Personen in jedweder Form, sei es besichert oder unbesichert, verzinslich oder unverzinslich und zu Bedingungen, die der Geschäftsführung geeignet oder zweckdienlich erscheinen; die Gesellschaft darf jedoch keine Tätigkeiten ausüben, die einen Betrieb eines erlaubnispflichtigen Kreditgeschäfts darstellen, soweit die entsprechende Tätigkeit in dem jeweiligen Land erlaubnispflichtig ist. Stellung von Garantien, Abgabe von Freistellungs- oder Schadloshaltungserklärungen, Übernahme von Bürgschaften und gemeinschaftlichen Verpflichtungen sowie anderweitige Unterlegung oder Besicherung betreffend die Zahlen von Schulden und die Erfüllung von Verträgen, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten einer Person oder Gesellschaft; hierunter fallen auch, ohne dass hierdurch der allgemeine Charakter vorstehender Aussage geschmälert werden soll: die Zahlung von Haupt- und Nebenbeträgen, Dividenden oder Zinsen auf Aktien, Geschäftsanteile, Schuldverschreibungen, Obligationen, Schuldscheine, Anleihen oder andere Wertpapiere einer Person, Behörde oder Gesellschaft, unter die auch (ohne den allgemeinen Charakter vorstehender Aussage zu schmälern) Gesellschaften fallen, die gegenwärtig die Holdinggesellschaft der Gesellschaft, eine Tochtergesellschaft (gemäß der gesetzlichen Definition) der Holdinggesellschaft der Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft sind oder anderweitig mit der Gesellschaft verbunden sind, sei es durch persönliche Zusagen, Freistellungserklärungen oder Verpflichtungen oder durch die Begründung von Hypotheken, die Verpfändung, sonstige dingliche Belastung oder die Bestellung eines Pfandrechts oder einer anderen Sicherheit im Hinblick auf das gesamte oder einen Teil des (sowohl gegenwärtigen als auch zukünftigen) Vermögens der Gesellschaft, jeweils in Form eines oder mehrerer solcher Verfahren oder in Form eines anderen Verfahrens, auch zur Unterlegung von Garantien, Freistellungserklärungen, Bürgschaften, gemeinschaftlichen Verpflichtungen oder anderweitig, jeweils zu Bedingungen, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet hält; es gilt jedoch stets, dass die Gesellschaft weder direkt noch indirekt eine Gegenleistung, einen Vorteil oder Nutzen aus der Stellung von Garantien, der Abgabe von Freistellungserklärungen, der Übernahme von Bürgschaften oder gemeinsamen Verpflichtungen oder der Durchführung eines anderweitigen in diesem Absatz beschriebenen Rechtsgeschäfts oder Vereinbarung erhalten darf; die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausüben, die in einem Land, in dem die entsprechende Tätigkeit im aufsichtsrechtlichen Sinne erlaubnispflichtig ist, ein erlaubnispflichtiges Garantiegeschäft darstellen würde. Übereignung, Übertragung, Abtretung, Übergabe, Tausch oder anderweitige Veräußerung oder Verfügung über Vermögenswerte der Gesellschaft, gleich welcher Art und unabhängig von dem Recht, auf dessen Grundlage sie gehalten werden, zu einem Preis, einer Gegenleistung, einem Betrag oder einer sonstigen Rückvergütung (unabhängig davon, ob diese gleich dem Marktwert sind oder ihn unterschreiten), gegen Ausgabe von Aktien, Schuldverschreibungen oder Wertpapieren, in Form einer Schenkung oder anderweitig, jeweils so, wie es die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet oder zweckdienlich erachtet; soweit es sich um Grundbesitz handelt, die Einräumung von eigentumsähnlichen Rechten und der Abschluss von Pachtverträgen bzw. Verträgen über die Ver- oder Anmietung von Grundbesitz gegen Zahlung einer Miete oder sonstigen Vergütung, die der Miete im Markt oder der vollen erzielbaren Jahresnettomiete gleich ist oder diese unterschreitet bzw. mietfrei und unter Auflagen oder ohne Auflagen, je nachdem, wie die Geschäftsführung der Gesellschaft dies für angemessen hält. Kauf, Übernahme, Leasing, Tausch, Miete, Pacht oder sonstiger Erwerb von Vermögenswerten; Erwerb und Übernahme des gesamten oder eines Teils des Geschäftsgegenstands und des Vermögens einer Gesellschaft oder einer Person. Entwicklung und Verwertung von Grundstücken, die die Gesellschaft erworben hat oder an denen sie eine Beteiligung hält, insbesondere durch deren planungstechnische Erschließung und Bauvorbereitung, den Bau, die Änderung, den Abriss, die Dekoration, die Instandhaltung, die Ausstattung und die Verbesserung von Gebäuden und Einrichtungen sowie durch die Bepflanzung, Pflasterung, Entwässerung, landwirtschaftliche Bearbeitung und Erschließung, Vermietung und durch den Abschluss von Baupachtverträgen und Bauherrenverträgen, durch Zahlung von Vorschüssen an und den Abschluss von Verträgen jedweder Art mit Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Vermessungsingenieuren, Käufern, Verkäufern, Mietern und anderen Personen. Bau, Verbesserung, Instandhaltung, Entwicklung, Bearbeitung, Verwaltung, Bewirtschaftung oder Steuerung von Immobilien, die direkt oder indirekt der Förderung der Interessen der Gesellschaft zugerechnet werden können, und Leistung eines Beitrags, Förderung oder anderweitige Unterstützung oder Beteiligung im Hinblick auf den Bau, die Verbesserung, die Instandhaltung, die Bearbeitung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung oder die Steuerung dieser Immobilien. Ziehung, Ausstellung, Annahme, Indossierung, Diskontierung, Unterzeichnung und Emission von Schuldscheinen, Wechsel, Konnossements, Optionsscheinen, Obligationen und anderen handelbaren oder übertragbaren Instrumenten. Tätigung von Währungs- und Zinsgeschäften, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Fremdwährungsgeschäften, Devisenkassa- und Devisentermingeschäften, Futures, Optionen, Termingeschäften, Swaps, Caps, Floors, Collars und sonstigen Sicherungsgeschäften im Bereich Fremdwährungen und Zinssätze sowie von Geschäften mit sonstigen Instrumenten, die den vorstehend genannten ähneln oder von ihnen abgeleitet sind, sei es zum Zweck der Gewinnerzielung oder Vermeidung von Verlusten oder zur Steuerung eines Währungs- oder Zinsrisikos oder eines anderen Risikos oder zu einem anderen Zweck; die Gesellschaft darf jedoch keine Tätigkeiten ausüben, die ein erlaubnispflichtiges Eigenhandelsgeschäft in einem Land darstellen würden, in dem die entsprechende Tätigkeit im aufsichtsrechtlichen Sinne erlaubnispflichtig ist. Vornahme folgender Tätigkeiten, sei es im Rahmen des Geschäftsgegenstands der Gesellschaft oder als eigenständiger Geschäftszweck und unabhängig davon, ob das Ziel die Erzielung von Gewinnen, die Vermeidung von Verlusten oder die Steuerung eines Währungs- oder Zinsrisikos oder eines sonstigen Risikos ist oder ob irgendein anderer Zweck damit verfolgt wird: Fremdwährungs-, Zins- und Warengeschäfte, Derivat- und/oder Treasury-Geschäfte und sonstige finanzwirtschaftliche oder anderweitige Transaktionen, einschließlich (ohne dadurch den allgemeinen Charakter vorstehender Aussage zu schmälern) Verbriefungs-, Treasury- und/ oder strukturierter Finanztransaktionen, gleich welcher Art, welchen Typs und zu welchen Bedingungen und für welchen Zweck sie durchgeführt werden, einschließlich (ohne dadurch den allgemeinen Charakter vorstehender Aussage zu schmälern) sämtlicher Transaktionen, die durchgeführt werden in Verbindung mit oder zum Zweck von oder geeignet sind für die Erreichung folgender Ziele: Abwendung, Verringerung, Minimierung, Absicherung oder anderweitige Steuerung der Verlust-, Kosten-, Aufwands- oder Haftungsrisiken, die direkt oder indirekt aus einer oder mehreren Änderungen eines Zinssatzes oder Wechselkurses oder des Preises, des Wertes oder der Höhe von Vermögenswerten, Aktiva, Waren, Indizes oder Verbindlichkeiten oder aufgrund sonstiger Risiken oder Faktoren, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinflussen, entstehen oder entstehen können; hierunter fallen, ohne darauf beschränkt zu sein, Käufe, Verkäufe oder sonstige Geschäfte im Hinblick auf Fremdwährungen, Devisenkassa- und/oder Devisentermingeschäfte, Futures, Optionen, Termingeschäfte, Swaps, Caps, Floors, Dollars und/ oder sonstige Geschäfte zur Absicherung des Währungs-, Rohstoff- oder eines anderen Risikos sowie Treasury- oder strukturierte Finanzvereinbarungen und sonstige Instrumente, die den vorstehend genannten Transaktionen ähnlich oder von ihnen abgeleitet sind; die Gesellschaft darf jedoch keine Tätigkeiten ausüben, die ein erlaubnispflichtiges Eigenhandelsgeschäft in einem Land darstellen würden, in dem diese Tätigkeit im aufsichtsrechtlichen Sinne erlaubnispflichtig ist. Anmeldung, Begründung, Schaffung, Kauf oder sonstiger Erwerb, Verkauf oder sonstige Veräußerung und Halten von Patenten, Marken, Urheberrechten, Brevets d'Invention, eingetragenen Gebrauchsmustern, Lizenzen, Konzessionen und dergleichen, die Exklusiv- oder Nichtexklusivrechte oder beschränkte Nutzungsrechte verleihen, sowie von geheim gehaltenen oder sonstigen Informationen, Daten und Erfindungen; Nutzung, Ausübung, Entwicklung oder Gewährung von Lizenzen in Bezug auf die entsprechenden Vermögensgegenstände, Rechte oder Daten oder deren anderweitige Verwertung. Abschluss von Vereinbarungen mit Regierungen oder Behörden auf nationaler, lokaler oder sonstiger Ebene, Einholung von Rechten, Vorrechten und Konzessionen von diesen Regierungen und Behörden sowie Umsetzung, Ausübung und Einhaltung der entsprechenden Vereinbarungen, Rechte, Vorrechte und Konzessionen. Errichtung, Bildung, Eintragung oder Gründung einer oder mehrerer Gesellschaften oder Personen im In- oder Ausland. Veranlassung der Eintragung oder Erfassung der Gesellschaft, sei es als Niederlassung oder anderweitig, in jedwedem Land und an jedwedem Ort. Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen oder von Übereinkünften zur Gewinnaufteilung, Bildung von Interessengemeinschaften, Kooperationen, Joint-Ventures oder zur wechselseitigen Einräumung von Rechten mit beliebigen Personen und Gesellschaften, die einer bestimmten Geschäftstätigkeit nachgehen oder an einem bestimmten Rechtsgeschäft beteiligt sind bzw. dies planen. Verschmelzung mit anderen Gesellschaften oder Personen. Förderung der Vertragsfreiheit, Abwehr, Bekämpfung und Prävention von sowie Versicherung gegen Versuche, die Vertragsfreiheit einzuschränken, Beitritt zu gesetzlich zulässigen Vereinen, Verbänden oder Zusammenschlüssen, Vornahme sämtlicher sonstiger rechtlich zulässiger Handlungen, die darauf abzielen, direkt oder indirekt eine Vereitelung von oder eine Einmischung in den Geschäftsbereich oder die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu verhindern, und das Treffen von Vorkehrungen und Maßnahmen dagegen; Bekämpfung von oder Leisten von Widerstand gegen Streiks, Bewegungen oder Organisationen, von denen davon auszugehen ist, dass sie den Interessen der Gesellschaft oder ihrer Mitarbeiter abträglich sind, Beitritt zu jedweder Art von Vereinigungen oder Fonds, die zu diesem Zweck errichtet werden. Vornahme unentgeltlicher Zuwendungen an Personen oder Gesellschaften, zu denen auch (ohne dadurch den allgemeinen Charakter vorstehender Aussage zu schmälern) die Leistung von Kapitaleinlagen gehört; Vergabe von Boni an die Geschäftsführer oder andere Personen oder Gesellschaften, die im Dienst der Gesellschaft stehen oder standen, einschließlich Ersatz- und stellvertretende Geschäftsführer und andere leitende Angestellte oder Mitarbeiter. Gründung und Unterstützung oder Hilfe bei der Gründung und Unterstützung von Vereinigungen, Institutionen, Fonds, Treuhandverhältnissen und Zweckbündnissen, die zugunsten von Geschäftsführern, ehemaligen Geschäftsführern, Angestellten bzw. ehemaligen Angestellten der Gesellschaft oder deren Angehörigen oder mit ihnen verbundenen Personen ins Leben gerufen werden; Gewährung von Renten, Pensionen und Zulagen zu Bedingungen und in einer Form, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für angemessen hält; Leistung von Zahlungen an Versicherungen und Leistung oder Zusage von Zahlungen für mildtätige oder dem Gemeinwohl dienende Zwecke, für Ausstellungen oder für öffentliche, allgemeine oder nützliche Zielsetzungen oder für sonstige Ziele, soweit dies nach dem Dafürhalten der Geschäftsführung der Gesellschaft ratsam ist. Einrichtung eines Systems zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien oder Geschäftsanteilen der Gesellschaft oder ihrer Holdinggesellschaft, das zu Gunsten der Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft errichtet wird, zu denen auch Personen, die Geschäftsführer der Gesellschaft sind oder waren und ein Anstellungsverhältnis oder ein Amt in der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft innehaben bzw. innehatten, gehören, und Einzahlung von Beiträgen in dieses System; Ausreichung von Darlehen oder anderweitige Zurverfügungstellung von Geldern an die Verwalter dieser Treuhandverhältnisse bzw. an derzeitige oder ehemalige Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Holdinggesellschaft, um diese in die Lage zu versetzen, Aktien oder Geschäftsanteile der Gesellschaft bzw. ihrer Holdinggesellschaft zu erwerben; Entwurf und Umsetzung eines Konzepts zur Beteiligung der Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder der Mitarbeiter ihrer Tochtergesellschaften an den Gewinnen der Gesellschaft oder ihrer Holdinggesellschaft. Zahlung von Honoraren an Personen oder Gesellschaften für Leistungen, die im Bereich Platzierung, Förderung der Platzierung oder Garantie der Platzierung von Anteilen am Stammkapital der Gesellschaft oder von Schuldverschreibungen, Obligationen oder sonstigen Wertpapieren der Gesellschaft oder im Zusammenhang mit der Gründung oder Errichtung der Gesellschaft oder der Führung ihrer Geschäfte erbracht wurden oder noch erbracht werden sollen. Erwirkung von Maßnahmen des irischen Parlaments (Oireachtas) oder einer vorläufigen Anordnung, durch die der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben wird, einen ihrer Geschäftszwecke rechtswirksam werden zu lassen, die Satzung der Gesellschaft zu ändern oder einen sonstigen Zweck zu verfolgen, der sinnvoll erscheint; Erhebung von Einspruch gegen Verfahren oder Anträge, die dem Anschein nach darauf ausgerichtet sind, die Interessen der Gesellschaft direkt oder indirekt zu beeinträchtigen. Ergreifung von Maßnahmen zur Bekanntmachung der Produkte der Gesellschaft in jeder zweckmäßig erscheinenden Form, insbesondere durch Werbung in der Presse, durch Rundschreiben, durch Kauf und Ausstellung von Kunstwerken oder sonstigen relevanten Werken, durch Veröffentlichung von Büchern und Zeitschriften sowie durch Vergabe von Preisen, Prämien und Spenden. Übernahme und Ausübung des Amtes eines Trustees und Nominees zum Zwecke der treuhänderischen Verwahrung und Verwaltung jedweder Art von Vermögen im Namen einer Person oder einer Gesellschaft; Tätigkeit als Trustee, Nominee, Erfüllungsgehilfe, Testamentsvollstrecker, Verwalter, Registerführer, Gesellschaftssekretär, Ausschuss oder Vertreter grundsätzlich für jeden Zweck, entweder allein oder zusammen mit anderen für eine Person oder Gesellschaft; Übertragung von Eigentum auf jedwede Person oder Gesellschaft, unabhängig davon, ob ein ausdrückliches Treuhandverhältnis zugunsten der Gesellschaft besteht oder nicht. Zahlung aller Kosten, Gebühren, Abgaben und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Errichtung, Gründung und Registrierung der Gesellschaft anfallen oder sich darauf beziehen. Tätigung sämtlicher oder eines Teils der vorstehend genannten Handlungen in jedem Teil der Welt, sei es als Auftraggeber, Vertreter, Auftragnehmer, Treuhänder oder anderweitig, auch über oder durch Treuhänder, Vertreter oder anderweitig und entweder allein oder gemeinsam mit einer Person oder Gesellschaft. Ausschüttung des Gesellschaftsvermögens in Sachwerten unter den Gesellschaftern oder, soweit nur ein Gesellschafter vorhanden ist, an den Einzelgesellschafter der Gesellschaft. Ergreifung sämtlicher sonstiger Maßnahmen, welche die Geschäftsführung der Gesellschaft für die Erreichung der oben genannten Ziele oder eines dieser Ziele für zweckmäßig oder förderlich hält.

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