Purpose
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar "gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Diese Zwecke müssen nicht gleichzeitig und im gleichen Umfang verwirklicht werden. (2) Zwecke der Gesellschaft sind die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 II 1 Nr. 24 AO), die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 II 1 Nr. 7 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 II 1 Nr. 25 AO). (3) Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: (a) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens erfolgt durch die Förderung, Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen, freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements als eine der tragenden Säulen unseres offenen und sozialen Gemeinwesens, insbesondere durch - die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, u. a. durch Vorträge, Seminare und Online- Kampagnen, lnformationsveranstaltungen und sonstige Aktionen zur Stärkung des Bewusstseins für die Notwendigkeit des persönlichen Einsatzes für die Allgemeinheit aus altruistischen Beweggründen sowie zur Verdeutlichung der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes, der Freiwilligenarbeit und des sozialen Engagements für die Mitmenschen als Grundlage für ein kooperatives Miteinander in unserer Gesellschaft, - die Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches, freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement, das als wesentlicher Teil unseres demokratischen Gemeinwesens unser soziales Miteinander stärkt und die Lebensqualität fördert, u. a. durch den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer Online-Plattform mit dazugehöriger App mit dem Namen "five.", mit deren Hilfe deutschlandweit ehrenamtlich engagierte Personen an steuerbegünstigte Organisationen zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten vermittelt sowie die Organisation und Verwaltung von flexiblen Freiwilligen-Kapazitäten und die Kommunikation zwischen steuerbegünstigten Organisationen, Ehrenamtskoordinator*innen und ehrenamtlich engagierten Personen erleichtert und verbessert werden; der Zugang zu dieser Plattform und App sowie die Teilnahme an der Vermittlung und Kommunikation steht auch Privatpersonen, privaten Initiativen und nicht steuerbegünstigten Körperschaften für die Verwirklichung von gemeinnützigen, mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecken bzw. Projekten im Sinne der §§ 52 Abs. 2, 53, 54 AO offen. (b) Die Förderung der Bildung und Erziehung erfolgt insbesondere durch - die Organisation und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Fachtagungen zu m Thema freiwilliges Bürgerengagement als wesentliches Element zur Stärkung unserer sozialen Gemeinschaft, - die Beratung und Unterstützung gemeinnütziger Organisationen bei der Gestaltung von Kurzzeitengagements und der Suche nach engagierten Bürger*innen zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten, u. a. durch die Veranstaltung von Workshops vor Ort und ln-House-Seminaren, - die Entwicklung und Veröffentlichung von Qualitätsstandards für die Arbeit im Bereich des ehrenamtlichen Engagements von Freiwilligenagenturen, -börsen und -zentren sowie von steuerbegünstigten Organisationen. Die Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der Bildung und Erziehung steht auch Privatpersonen, privaten Initiativen und nicht steuerbegünstigten Körperschaften für die Verwirklichung von gemeinnützigen, mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecken bzw. Projekten im Sinne der §§ 52 Abs. 2,53,54 AO offen. (4) Die Gesellschaft darf ihren Satzungszweck auch durch Hilfspersonen (im Sinne des § 57 l 2 AO) und/oder durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklichen. Die Gesellschaft darf ihren Satzungszweck auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen.