Purpose
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i. S. d. § 53 AO, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Einkaufs-, Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, zur Förderung der Wohlfahrtspflege, zur Förderung der Religion, zur Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen innerhalb des Konzerns der AGAPLESION gAG vergeben. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie Heimen und Einrichtungen des Betreuten Seniorenwohnens, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Heimen und Einrichtungen zur Durchführung der Fürsorge für behinderte Menschen, Hospizen sowie die ambulante, stationäre und teilstationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener und Mitwirkung an steuerbegünstigten wissenschaftlichen Projekten. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Räumlichkeiten, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.