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Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH

Branche
Verband & Verein
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Stammdaten

Dieses Firmenprofil ist ein Suchergebnis von implisense.com

Produkte und Services

FondsFördererProjektmanagement

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Kleines Unternehmen

Bilanzsumme

4,1 Mio. €

Unternehmensgegenstand

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 3. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft nachfolgende Zwecke durch Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten. 27.die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; 28.die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 2 genannten Satzungszwecke insbesondere durch a. die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; b. die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Webinare, Online-Kurse, Vorträge oder andere (Online-)Schulungen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen; c. die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Unternehmen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenzspenden zur Verfügung stellen; d. das planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO auf gesellschaftsrechtlicher, mitgliedschaftlicher oder vertraglicher Basis mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, für deren steuerbegünstigte Zwecke. Dies kann auch im Rahmen eines Zweckbetriebs erfolgen; e. Kooperationen mit geeigneten Partnern, beispielsweise in Form von gemeinsamen Projekten und Angeboten mit der amerikanischen Non-Profit-Organisation TechSoup. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 3 genannten Satzungszwecke ausschließlich durch die Zuwendung von Mitteln an Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Zuwendung von Mitteln an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

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Kontakte

  • Clemens Ludger Frede

Chronik

Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH: Jahresabschluss 2022 einsehbar

Im Fiskaljahr 2022 dokumentierte die Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH ein Anlagevermögen von Euro. Zum Anlagevermögen gehören Vermögenswerte, die über einen längeren Zeitraum zur Wertschöpfung des Unternehmens beitragen. Der jüngst veröffentlichte Jahresabschlussbericht kann nun eingesehen werden und liefert umfangreiche Ergebnisse und Perspektiven.

Neueintragung im Handelsregister

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2021.

Neueintragung im Handelsregister

Geschäftsanschrift: Landshuter Allee 11, 80637 München.

Neueintragung im Handelsregister

Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 3. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft nachfolgende Zwecke durch Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten. 27.die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; 28.die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 2 genannten Satzungszwecke insbesondere durch a. die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; b. die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Webinare, Online-Kurse, Vorträge oder andere (Online-)Schulungen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen; c. die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Unternehmen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenzspenden zur Verfügung stellen; d. das planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO auf gesellschaftsrechtlicher, mitgliedschaftlicher oder vertraglicher Basis mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, für deren steuerbegünstigte Zwecke. Dies kann auch im Rahmen eines Zweckbetriebs erfolgen; e. 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Neueintragung im Handelsregister

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

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Mit einer Reihe moderner Technologien und Konzepte spricht die Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH aufgeschlossene Bewerberinnen und Bewerber an. Besonders häufige Technologien und Konzepte sind Data Center und Microsoft Excel.

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke

Gewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Methodische Kompetenz

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Persönliche Kompetenz

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  • Flexibilität
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