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Produkte und Services

ProjekteUmweltschutzOptimierung

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Kleinstunternehmen

Bilanzsumme

Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung gem. § 52 (2) Nr. 1 AO, von Bildung und Erziehung gem. § 52 (2) Nr. 7 AO, von Kunst und Kultur gem. § 52 (2) Nr. 5 AO, der Völkerverständigung gem. § 5 (2) Nr. 13 AO, der Hilfe für Flüchtlinge und Opfer von Krieg und Gewalt und der Hilfe für Behinderte gem. § 52 (2) Nr. 10 AO, der Kriminalprävention gem. § 52 (2) Nr. 20 AO, der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 (2) Nr. 4 AO, des Sports gem. § 52 (2) Nr. 21 AO, der Heimatpflege und Heimatkunde gem. § 52 (2) Nr. 22 AO, des Umwelt- und Landschaftsschutzes gem. § 52 (2) Nr. 8 AO, der Kleingärtnerei und des traditionellen Brauchtums gem. § 52 (2) Nr. 23 AO, des demokratischen Staatswesens gem. § 52 (2) Nr. 24 AO, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der festgelegten steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft sowie mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO sowie die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht: Wissenschaft und Forschung gem. § 52 (2) Nr. 1 AO durch die Durchführung von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc. für steuerbegünstigte Organisationen i.S.v. § 58 Nr. 1 AO, wobei die wissenschaftlichen Ergebnisse zeitnah veröffentlicht werden, Bildung und Erziehung gem. § 52 (2) Nr. 7 AO durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien für die Allgemeinheit im Hinblick auf Tätigkeiten von lokal und regional tätigen Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen, zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, Funktionsträger von lokal und regional tätigen Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen, insbesondere im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger, die die Steigerung der lokalen Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben und indem den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, Kunst und Kultur gem. § 52 (2) Nr. 5 AO durch die direkte Förderung sowie die eigene Durchführung, Dokumentation und Verbreitung exemplarischer Formate lokaler Kunst und Kultur im öffentlichen Raum, die das lokale, friedliche Zusammenleben und die Begegnung der Kulturen darstellen und somit verstärken oder zur Verschönerung lokaler Wohnumfelder beitragen (z.B. Ausstellungen lokaler Künstler, Konzerte lokaler Musiker), Völkerverständigung gem. § 52 (2) Nr. 13 AO durch die Durchführung von niedrigschwelligen Kennenlern-, Begegnungs- und Unterstützungsveranstaltungen (z.B. Patenschaftsprogramme, lange Tafeln der Kulturen) und der Förderung lokaler, selbst als gemeinnützig anerkannter Initiativen i.S.v. § 58 Nr. 1 AO, die solche Formate konzipieren, pilotieren und replizieren, Hilfe für Flüchtlinge und Opfer von Krieg und Gewalt und der Hilfe für Behinderte gem. § 52 (2) Nr. 10 AO durch die Durchführung von lokalen Netzwerkveranstaltungen zwischen lokalen Hilfsangeboten und Hilfesuchenden, lokale Orientierungsprogramme für Geflüchtete, Kommunikationsmaßnahmen zur Verbreitung von lokalen Hilfsgesuchen und Engagement-Möglichkeiten und der Förderung von lokalen, gemeinnützigen Initiativen i.S.v. § 58 Nr. 1 AO der Flüchtlings- und Behindertenhilfe, Kriminalprävention, gem. § 52 (2) Nr. 20 AO durch die Durchführung von lokalen Aufklärungskampagnen in Kooperation mit städtischen Polizei-Institutionen (z.B. durch die Erstellung von Heat Maps aus Kriminalstatistiken und deren Kommunikation an betroffene Anwohner oder durch die Erhöhung der Reichweite von polizeilichen Institutionen durch soziale Netzwerke), Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 (2) Nr. 4 AO durch die Durchführung von lokalen Patenschafts-, Begegnungs-, Lern- und Austausch-Programmen zwischen den Generationen (z.B. Erzählcafés, Jung-trifft-Alt Veranstaltungen, Erinnerungstreffs), Aufbau- und Unterstützung von unterstützenden Netzwerken für ältere Menschen (z.B. unentgeltliche Einkaufshilfe) und durch die Förderung lokaler, gemeinnütziger Initiativen i.S.v. § 58 Nr. 1 AO, die diese Tätigkeiten selbst durchführen, Sport gern. § 52 (2) Nr. 21 AO durch die Durchführung von Turnieren in Volkssportarten (wie z.B. Tischtennis, Boule, Schach usw.) und die Förderung innovativer Ansätze der Gemeinschaftsstärkung durch Sport, Heimatpflege und Heimatkunde gem. § 52 (2) Nr. 22 AO durch die Durchführung von Sammlungs-, Dokumentations- und Publikationsprogrammen von historischen Fotos und anderer Erinnerungsstücke zur Bewahrung des historischen Wissens über eine Stadt/Stadtteil (z.B. Fotobände, Dia-Abende über die Geschichte eines Stadtteils und dessen Veränderung über Zeit) und die Förderung lokaler, gemeinnütziger Initiativen i.S.v. § 58 Nr. 1 AO, welche diese oder ähnliche Aktionen durchführen, Umwelt- und Landschaftsschutz gem. § 52 (2) Nr. 8 AO durch die Durchführung von Begrünungs-, Pflanz-, Pflege- und Aufräumaktionen von öffentlichen und gemeinschaftlichen Grünanlagen und Gärten (wie z.B. Urban Gardening, Baumscheibenbegrünung, Parkaufräumaktionen) sowie von Viertel-, Straßen- Wohnumfeld-Verschönerungsaktionen, Kleingärtnerei und traditionelles Brauchtum gem. § 52 (2) Nr. 23 AO durch die Förderung und eigene Durchführung lokaler Brauchtümer, welche lokale Gemeinschaft stärken und die Identität mit dem eigenen Lebensumfeld erhöhen (wie z.B. lokaltypische Feste und Feierlichkeiten und andere lokale, traditionelle Begegnungsformate) sowie die Sammlung, Erstellung und Verbreitung von Wissen zu modernen Formen der urbanen Kleingärtnerei (u.A. des Gemeinschaftsgärtnerns und des Urban Gardening), demokratisches Staatswesen gem. § 52 (2) Nr. 24 AO durch die Durchführung und Förderung von Bürgerbeteiligungs-, Partizipations- und Meinungsbildungsprozessen (z.B. durch Umfragen zu lokalpolitisch relevanten Themen) sowie die Erprobung von innovativen Austauschformaten zwischen kommunaler Verwaltung und Anwohnern und die Förderung bestehender Formate, bürgerschaftliches Engagement zugunsten der festgelegten steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft durch die Vergabe des Deutschen Nachbarschaftspreises an herausragendes lokales Bürgerengagement zugunsten der genannten steuerbegünstigten Zwecke und die Verbreitung deren Formate und Wissen zur lokalen Nachahmung und Adaption, durch Förderung und Schaffung von Aufmerksamkeit für lokale, als gemeinnützige Körperschaften i.S.v. § 58 Nr. 1 AO anerkannte Vermittlungsinstitutionen für Engagement (z.B. Freiwilligenagenturen, [Bürger-] Stiftungen, Nachbarschaftsvereine usw.), wobei die Vergaberichtlinien des Preises veröffentlicht werden sowie mildtätige Zwecke gem. § 53 AO durch die Gewährung von Finanz- und Sachmitteln an hilfsbedürftige Einzelpersonen im Sinne von § 53 AO.

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