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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026 · Implisense GmbH, Berlin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Implisense GmbH (nachfolgend „Implisense") und ihren Kunden über die Erbringung von Datendienstleistungen, Analyseprodukten, Software-as-a-Service-Angeboten und verwandten Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Implisense stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Für die Nutzung der Implisense Platform unter app.implisense.com einschließlich der Schnittstellen unter api.implisense.com und mcp.implisense.com gelten die dortigen Nutzungsbedingungen (app.implisense.com/agb). Diese AGB gelten für Verträge, die auf Grundlage eines Angebots zustande kommen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von Implisense sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Implisense oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Bei digitalen Produkten gilt die Aktivierung des Zugangs (API-Key, Kontozugang) als Vertragsschluss. Für Beratungs- und Analyseleistungen gilt das unterzeichnete Angebot als Vertragsgrundlage.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Produktdatenblatt. Implisense erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistung verfügbaren Daten (Handelsregister, öffentliche Quellen).

Implisense übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der bereitgestellten Daten, da diese auf öffentlichen Drittquellen basieren. Implisense stellt keine Rechts- oder Steuerberatung bereit.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder auf der Website ausgewiesenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei wiederkehrenden Abonnements (API, SaaS-Produkte) wird monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.

Bei Zahlungsverzug ist Implisense berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und den Zugang zu digitalen Produkten bis zum Ausgleich der offenen Rechnung zu sperren.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann Implisense die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der laufenden Laufzeit anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu demselben Zeitpunkt kündigen.

§ 5 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Implisense räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Daten, Berichten und Analysen für eigene geschäftliche Zwecke ein. Methoden, Algorithmen und Software von Implisense verbleiben ausschließlich im geistigen Eigentum von Implisense.

Ergebnisse, die der Kunde aus den gelieferten Daten erarbeitet — eigene Kennzahlen, Bewertungen, Scores und Auswertungen —, sind seine Leistung. Er darf sie intern und gegenüber eigenen Kunden verwenden, auch wenn sie auf Daten von Implisense beruhen. Implisense erhebt daran keine Rechte.

Der Kunde darf gelieferte Daten in seinen eigenen Systemen speichern, soweit das für seine eigene Nutzung, die Nachvollziehbarkeit seiner Ergebnisse und seine Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Nicht vom Nutzungsrecht nach Absatz 1 gedeckt und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Implisense zulässig sind:

  • die Weitergabe oder Weitervermarktung der Daten als solche an Dritte, soweit sie über einzelne Angaben in einer an einen bestimmten Empfänger gerichteten Auswertung hinausgeht;
  • die Entnahme oder Weiterverwendung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank von Implisense sowie die wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile (§ 87b UrhG);
  • der Aufbau eines eigenen oder fremden Datenbestands, der die Bestände von Implisense nach Art oder Umfang wesentlich nachbildet;
  • das Training oder die Feinabstimmung von Modellen auf einem Datenbestand, der nach Art oder Umfang einen wesentlichen Teil der Datenbank von Implisense umfasst.

Für Nutzungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, bietet Implisense eine gesonderte schriftliche Lizenz an.

Mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG dürfen die gelieferten Daten nur mitnutzen, wenn das im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung gilt das Nutzungsrecht allein für den Vertragspartner.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Implisense haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Implisense nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenereignis an Implisense gezahlt hat, maximal jedoch auf EUR 50.000.

Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der bereitgestellten Daten für geschäftliche Entscheidungen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Soweit Implisense im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

§ 8 Kündigung und Laufzeit

Einmalige Projekte und Analysen enden mit Ablieferung des vereinbarten Ergebnisses. Abonnements (API-Zugang, SaaS-Produkte) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden, sofern im Angebot keine andere Laufzeit vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrages.

Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit das zulässig ist.

Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 11 Auftragsverarbeitung

Soweit Implisense im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet — etwa bei der Anreicherung vom Kunden bereitgestellter Listen —, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Mitwirkung und Abnahme

Bei Analyse- und Beratungsleistungen wirkt der Kunde in dem Umfang mit, der zur Leistungserbringung erforderlich ist, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Daten, Ansprechpartnern und Entscheidungen. Verzögerungen, die auf unterbliebener Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

Ergebnisse, die eine Abnahme erfordern, gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe Mängel in Textform anzeigt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 13 Höhere Gewalt und Referenznennung

Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie Ausfälle vorgelagerter Register oder Netze — befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.

Implisense darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenzkunden nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; Implisense entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Fragen zu den AGB? Wenden Sie sich an info@implisense.com. Diese AGB stellen keine abschließende Rechtsberatung dar. Bei komplexen Vertragsverhältnissen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.