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Tamaja Soziale Initiativen gemeinnützige GmbH

Industrie
Services sociaux (sans domicile)
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Taille de l'entreprise

Petite entreprise

Total du bilan

1.1 Mio €

Objet social de l'entreprise

2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft sind die:
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
- Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
- Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO),
- Förderung internationaler Gesinnung, der Tolerenz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO).
- Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO).
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
2.3 Zur Erreichung der in Ziff. 2.2 genannten Zwecke betreibt die Gesellschaft Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen, wo ihnen kostenlose soziale Beratungen und Betreuung angeboten werden, wo sie individuell und in Gruppen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können oder diese selbständig durchführen, und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden.
2.4
Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten:
2.4.1
Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
Zur Förderung der Jugendhilfe werden in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen
sowie durch mobile Einheiten, über sog. Street Work Arbeiten und in fremden Einrichtungen
Unterstützungsangebote für vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich junge
Menschen im Sinne des SGB VIll angeboten. Dazu zählen Angebote der Nachhilfe, der
Sprachförderung sowie Projekte für Schulverweigerer*innen u.a. mit dem Ziel der
Wiedereingliederung in das Regelschulsystem.
Weitere Maßnahmen zur Förderung der Jungendhilfe sind Maßnahmen zur außerschulischen
Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Diese werden sowohl für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten.
Ebenfalls zur Förderung der Jugendhilfe werden Maßnahmen entwickelt und angeboten in
den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeits-, schul- und familienbezogener
Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit und -beratung sowie der Kinder- und
Jugenderholung. Diese werden vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich sowohl
für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten.
Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter
Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in
eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
angeboten.
2.4.2
Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
Die Förderung der Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, vor allem, aber nicht
ausschließlich, solchen auf Geländen von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, weiche
oft nur zweckmäßig und damit wenig kindgerecht ausgestattet sind, wird durch eine
Erweiterung der Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte und Lernmaterialien) sowohl der
Innenräume als auch der Außenbereiche erzielt.
Um eine umfassende Erziehung für Kinder zu erzielen, werden außerdem die
Betreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete durch Angebote der
Gesellschaft so erweitert, dass auch am Wochenende und an Abenden Erziehungs- und
Betreuungsangebote wahrgenommen werden können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung
von erfahrenem und qualifizierter Personal, insbesondere am Wochenende und nach den
Regelbetreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften.
Ein weiterer Bestandteil der Erziehungsförderung ist die Vorbereitung auf den Schuleintritt,
insbesondere die Sprachförderung im Vorschulalter.
Zur Förderung der Berufsbildung erwachsener Menschen werden durch die Gesellschaft
Berufsberatungen und Sprachförderkurse entwickelt und angeboten. Diese Angebote richten
sich vor allem, aber nicht ausschließlich, an sozial benachteiligte Menschen, die einen
schwierigen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Berufsbildung finden. Berufsberatungen
werden unter der Aufsicht und Anleitung von erfahrenen und umfänglich ausgebildeten
Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Auch für Sprachförderkurse wird qualifiziertes und
erfahrenes Personal eingesetzt.
2.4.3
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,
Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs.
2 Nr. 10 AO)
Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Opfer von Straftaten erfolgt
vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Betreuung und
Beherbergung dieser Menschen in Einrichtungen und Wohnungen der Gesellschaften oder
in Einrichtungen und Wohnungen Dritter sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.
Sie erfolgt ferner durch die gemeinsame edukative, kulturelle, bildende und sportliche
Aktivitäten, Veranstaltungen sowie die oben beschriebenen Unterstützungs-
und
Beratungsangebote, die das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und die (erneute) Einbindung
in die Zivilgesellschaft zu erleichtern. Diese Aktivitäten und Angebote sind ausdrücklich nicht
nur auf die oben genannten Personengruppen beschränkt. sondern sind offen für alle
Menschen jeglicher Herkunft und aus allen Lebensbereichen.
Über stationäre und mobile Dienste in den o.g. Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen
und Anlagen erhalten vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich diese
Menschengruppen stets für sie kostenfreie Leistungen in Form von Betreuung, Beratung,
Beherbergung und Verpflegung.
Die Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung
ehrenamtlicher Kräfte erbracht.
So werden beispielsweise Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, über präventive Hilfsmaßnahmen informiert und Personen,
die von sozialen, familiären und gesellschaftlichen Problemsituationen betroffen sind,
individuelle oder Gespräche oder Gruppenveranstaltungen (Begegnungen, Austausch,
Schulungen) angeboten.
2.4.4
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedanken (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedanken erfolgt vor allem bzw. insbesondere, aber nicht
ausschließlich durch die Förderung, Organisation und Durchführung von Schulungen,
Seminaren und Workshops zur Förderung von interkulturellen Kompetenzen, Diversity-
kompetenz und einer Kultur des friedlichen Miteinanders und der Toleranz von Vielfalt
sowohl nach innen (Mitarbeitende, Ehrenamtliche) als auch nach außen (Partner, Zielgruppen,
Auftraggeber)
Die Förderung erfolgt ferner über Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Arbeitstagungen,
Konferenzen, Kolloquien, Veröffentlichungen zur Aufklärung der bürgerlichen Gesellschaft zu
Anti-Diskriminierung, Lebenssituation und Bedarfe besonders schutzbedürftiger Menschen
mit dem Ziel eine Haltung der Gleichbehandlung und Solidarität zu fördern. Mit der
Durchführung von verschiedenen generationsübergreifenden Kultur-, Freizeit- Bildungs-,
Integrations- und Begegnungsprojekten wie z. B. Sprach-, Computer- und Elternkurse,
Ausflüge, Hausaufgabenbetreuung, Gesundheitserziehung und Sportangebote, sowie Film-
und Medienprojekte wird die Förderung in verschiedenen Formaten umgesetzt. In diesem
Rahmen erfolgt auch vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich eine aktive
Jugendarbeit und Betreuung mit dem Ziel, demokratische Verhaltensweisen zu lernen und
zu üben sowie Beiträge zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Integration im
Sinne des Jugendhilfegesetzes zu leisten und Maßnahmen zum Abbau des Rassismus zu
initiieren.
Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter
Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in
eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
angeboten.
2.4.5
Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
Maßnahmen zur Förderung des Sports werden durch die Errichtung von Begegnungsstätten
geschaffen und umfassen ein umfangreiches, kostenfreies Sportangebot, welches durch
zahlreiche Ehrenamtliche und Kooperationspartner geschaffen wird, u. a. sind dies
Basketball-, Indoor-Fußball-, Kickboxkurse, oder auch Zirkeltrainings, Fahrradwerkstatt und
Yoga.
Die Förderung des Sports soll zudem durch die Bereitstellung von Sportspielgeräten, wie
Tischtennisplatten, Basketballkörben, Tischkicker, Spiel- und Sportplätzen und ähnlichem in
den Einrichtungen der Gesellschaft sowie in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
erzielt werden.
Die Sport-, Freizeit, und Kulturangebote der Gesellschaft und ihrer Kooperationspartner
verfolgen das Ziel, Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammenzuführen und zu
vernetzen, um sie umfassend in den Bereichen Erziehung, Sprache, Bildung, Arbeitsmarktintegration und gesellschaftlicher Integration aufzuklären, zu beraten und zu betreuen.
2.4.6
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO)
Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger
und kirchlicher Zwecke wird vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich
verwirklicht durch Koordination bürgerschaftlichen Engagements gemeinnütziger
Organisationen und Unterstützung bei Ihrer Zweckverwirklichung in den Bereichen Kunst
und Kultur, Sport und Bewegung sowie Bildung und Beratung. Hierzu betreibt die
Gesellschaft entsprechende Orte und Räumlichkeiten.
Weiterhin erfolgt die Förderung durch die Entwicklung, Planung und Durchführung von
Freiwilligen/Ehrenamtlichen und der Beratung und Unterstützung von Non-Profit
Organisationen. Dazu gehört auch die Austragung von Seminaren, Workshops und
Veranstaltungen zu Themen wie: Freiwillige (management) 2.0, digitales Engagement, junges
Ehrenamt oder zum Aufbau sinnstiftender Unternehmenskooperation.
Zur Zielerreichung wird die Gesellschaft Vermittlungs- und Vernetzungsmaßnahmen durch
ein aktives Partner- und Netzwerkmanagment installieren und betreiben. Die Einbindung von
Unternehmen im Rahmen des sog. Corporate Volunteering stellt hierbei eine tragende Säule
der Maßnahmen dar.
Die Gesellschaft ergreift vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich Maßnahmen
zur Motivation und Inspiration des bürgerlichen Engagements durch aktive Unterstützung
motivierter und gewillter bürgerlicher Kräfte durch direkte Ansprache und durch Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Seminare und Veranstaltungen. Diese erfolgen auch vorzugsweise in Kooperation mit anderen Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
Dabei geht es auch, bestehende gemeinnützige und kirchliche Organisationen durch
zusätzliche Kräfte des bürgerlichen Engagements dabei zu unterstützen, deren Wirkungsgrad
durch zusätzliche Maßnahmen und Kräfte zu erhöhen.
Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter
Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in
eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
angeboten.
2.5
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
2.6
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

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