Objet social de l'entreprise
(1) Die Unterstützung kranker, suchtkranker, psychisch oder seelisch erkrankter, hilfsbedürftiger oder davon bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Obdachlosigkeit bedrohter und betroffener Menschen.
Die Unterstützung erfolgt durch Anregung, Förderung und Verwirklichung von Maßnahmen und Einrichtungen, die der gesundheitlichen und sozialen Teilhabe dienen sowie durch Versorgung mit angemessenem Wohnraum im Bedarfsfall.
a) Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 der Abgabenordnung). Dieser Zweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
- Psychosoziale Unterstützung von seelisch behinderten Menschen, die von HIV, AIDS, Hepatitis C und/oder anderen chronischen Erkrankungen betroffen sind,
- Psychosoziale Unterstützung von Suchtkranken und substituiert lebenden Menschen sowie Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen der Suchtprävention und -beratung,
- Psychosoziale Unterstützung von psychisch kranken oder kognitiv beeinträchtigten Menschen,
- unentgeltliche Beratung dieser Menschen zu Wohnungsfragen, Lebensgestaltung, Finanzierung des Lebensunterhalts und Therapieangeboten,
- Vorhalten von ambulanten Hilfen und niedrigschwelligen Angeboten für Menschen, die obdachlos sind oder von Obdachlosigkeit bedroht sind,
- Vorhaltung von Angeboten zur beschäftigungsorientierten Teilhabe wie z.B. Tagesstätten für die Leistungsberechtigten, in denen sie entsprechend ihrem gesundheitlichen Vermögen eine arbeitstherapeutische Betreuung erhalten,
- Vermittlung von Wohnraum sowie Schaffung inklusiver und bedarfsgerechter Wohnformen, z.B. Einzel-, Gruppen und Verbundwohnen,
- Vermittlung von Hilfen im Einzelfall durch andere soziale Einrichtungen.
b) Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung). Dieser Zweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
- Förderung von Kindern, Jugendlichen, die unter psychischen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen leiden oder davon bedroht sind,
- Durchführung von ambulanten Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach dem KJHG, insbesondere Hilfen zur Erziehung nach §§ 29, 30, 31, 35 und 35a SGB VIII sowie Hilfen zum betreuten Umgang nach § 18 SGB VIII.
- Beratung und Hilfe für Familien in besonderen Not- und Konfliktsituationen, insbesondere für psychisch erkrankte Eltern,
- Einrichtung von Treffpunkten mit kommunikativen Angeboten, psychosoziale Betreuung, Einrichtung von bedarfsgerechten Wohnformen für Jugendliche,
- allgemeine soziale Beratung,
- unentgeltliche Beratungsangebote zu Lebensfragen älterer Menschen und zu Fragen der Pflege sowie Einrichtung von Treffpunkten für ältere Menschen, um eine aktive Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Es können auch bedarfsgerechte Wohnformen für ältere Menschen aufgebaut werden.
c) Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge oder Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung). Dieser Zweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
- unentgeltliche Beratungsangebote in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechtes, Einrichtung angemessener Wohnformen und Beratung zur Integration auf dem Arbeitsmarkt.
d) Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung)
- aktive Mitarbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband;
- Arbeit in Kooperationsprojekten mit anderen sozialen Trägern;
- aktive Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Klienten.
e) In der Umsetzung seiner steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke wirkt die LA VIDA gGmbH mit der steuerbegünstigten KIEZquartier gGmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 210564 B, planmäßig (AO § 57 (3)) zusammen.
Gegenstand des planmäßigen Zusammenwirkens ist:
- die Beschaffung (Kauf, Erbbaurecht, Miete), der Ausbau und die Bewirtschaftung von Immobilien, um sie der Gesellschaft zur Nutzung im Rahmen seiner steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke entgeltlich zu überlassen;
- die Entwicklung von Nutzungskonzepten für die oben genannten Immobilien;
- die Entwicklung von Konzepten zur Sicherung leistbaren Wohnraums und leistbarer Gewerbeflächen für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft und die Vertretung dieser Konzepte gegenüber der Politik und der Immobilienwirtschaft;
- die Beratung und Begleitung der Gesellschaft bei der zielgerechten Planung, dem Bau, der Anmietung und der Nutzung von Immobilien als soziale Zentren, einschließlich der Unterstützung der Gesellschaft bei der Beantragung von Fördermitteln, die ihm im Zusammenhang mit der satzungsmäßigen Nutzung von Immobilien zugänglich sein können.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen und darüber hinaus sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen gleichen, ähnlichen oder verwandten Gegenstandes zu beteiligen, wenn sie den Gesellschaftszweck nachhaltig fördern und zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks beitragen.
(3) Die Förderung der satzungsmäßigen Zwecke kann auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit der DISO gemeinnützige Dienstleistungsgesellschaft für soziale Träger mbH durch Erbringung von Management - und administrativen Dienstleistungen sowie von Verwaltungsaufgaben verwirklicht werden.
(4) Die Förderung der satzungsmäßigen Zwecke kann auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ZIK gGmbH, insbesondere durch Erbringung von IT-Dienstleistungen, wie das Hosting von Daten, verwirklicht werden.