Objet social de l'entreprise
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung". Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Berufsausbildung und Berufsbildung, der Jungendpflege und Jugendfürsorge, des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung und der Wissenschaft und Forschung. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch fachlich-methodische Sozialarbeit einschließlich der Erprobung neuer Formen und Methoden sowie Hilfen und Förderungen für diejenigen Personen, die, sei es aus welchem Grund auch immer, keine oder nur geringe Chancen haben, sich am Arbeitsleben zu beteiligen. Zu diesem Zweck sollen Selbsthilfeeinrichtungen als Durchlaufstation für nachweislich schwervermittelbare Arbeitslose errichtet und abgesichert werden, bzw. diese Personen direkt von der Gesellschaft eingestellt, ausgebildet, fortgebildet, geschult bzw. sozialpädagogisch betreut und in das Berufsleben eingegliedert werden. Hilfen für junge Menschen, Familien, Kranke, Behinderte, alte Menschen, sozial benachteiligte Personen und Gruppen, für Gefährdete und Auszubildende; die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen insbesondere im Bereich der Arbeitslosigkeit, der Arbeits- und Berufsförderung und des Wohlfahrtswesens; die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorstehend genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 der Abgabenordung). Zur Erreichung ihrer Ziele wird die Gesellschaft verschiedene Förderprogramme und -projekte initiieren und durchführen. Beispielhaft seien folgende Projekte genannt: Dritte-Welt-Projekt/Osteuropahilfe, Berufliche Wiedereingliederung von als schwer vermittelbar geltenden langzeitarbeitslosen Menschen (einschl. Jugendliche), die sich im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogrammes mit der Generalüberholung gespendeten Krankenhausinventars, von Handwerkzeugen, Nähmaschinen, Gartengeräten u.ä. befassen, um diese Gegenstände anschließend als Hilfe zur Selbsthilfe Krankenhäuser und Entwicklungshilfeprojekte in der Dritten Welt zur Verfügung zu stellen; Gebrauchsartikelbörse, Berufliche Wiedereingliederung von als schwer vermittelbar geltenden Langzeitarbeitslosen einschl. sozialpädagogischer Begleitung. Im Rahmen des Projekts werden gespendete Gebrauchtartikel in Werkstätten aufgearbeitet und an hilfsbefdürftige Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung abgegeben oder Partnerprojekten in Osteuropa zur Verfügung gestellt; Arbeitslosenzentrum, Begegnungs- und Beratungsstelle für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger; Beratung und Vermittlung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt; Herstellung von therapeutischem Holzspielzeug für behinderte Kinder im Rahmen von beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen von als schwer vermittelbar geltenden Langzeitarbeitslosen einschl. sozialpädagogischer Betreuung. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 (1) S. 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft arbeitet aus humanitärer Verantwortung ohne konfessionelle und parteiliche Bindung. Die Gesellschaft fördert die Weckung, Entwicklung und Pflege ehrenamtlicher wohlfahrtspflegerischer Aktivitäten der Mitbürger. Sie arbeiten zusammen mit anderen Einrichtungen und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und nimmt Stellung zu Fragen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. Es wird eine gute Zusammenarbeit mit Behörden und anderen staatlichen Einrichtungen angestrebt. Die Gesellschaft fördert die Fort- und Weiterbildung sowie Schulung der Mitarbeiter in der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft betreibt Weiterbildung im Sinne der Ländergesetze. Zu diesem Zweck kann sie ein gesondertes Weiterbildungswerk mit dem Namen "GAB Weiterbildungswerk für Arbeitslose und Beschäftigte" gründen. Näheres regelt die Satzung. Die Gesellschaft darf sich an anderen gemeinnützigen Organisationen, auch in der Rechtsform gemeinnütziger Kapitalgesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche gemeinnützige Einrichtungen in Protzen oder anderen Orten neu zu errichten oder bestehende zu erwerben, oder sich an diesen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft darf nur die oben genannten steuerbegünstigten, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke verfolgen.