Objet social de l'entreprise
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und Durchführung von nationalen und internationalen Forschungsprojekten im Bereich Technologie und Gesellschaft, Klimaforschung sowie über die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung; b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Jugendorganisationen und -projekten, insbesondere in den Überschneidungen mit den anderen satzungsmäßigen Zwecken, z.B. Klimaschutz und Kultur; c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von künstlerischen und kulturellen Projekten sowie über die Verleihung von Preisen für herausragende künstlerische und kulturelle Arbeit bzw. Werke im Bereich der satzungsmäßigen Zwecke, z.B. Installationen, Performances, bildende Kunst und Textwerke; d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft und den Vorhaben der geförderten Einzelpersonen und Organisationen; außerdem über die Vergabe von Stipendien, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern; e) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung oder Förderung von Projekten im Bereich Klimaschutz, einschließlich klimaschützender Direktmaßnahmen etwa das Pflanzen von Bäumen oder die Bewahrung von Sümpfen und Mooren und Forschungsvorhaben zum Thema; f) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsaktionen für die beschriebenen Gruppierungen sowie Kampagnen und Veranstaltungen zu den genannten Themen; insbesondere zu Themen wie Fluchtursachen, Teilhabe und Inklusion von geflüchteten Menschen. Ebenso durch Unterstützung, Kooperation und Vernetzung von/mit deutschen und europäischen Organisationen mit thematisch ähnlich gelagerten Betätigungsfeldern. g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Workshops, Seminare oder andere geeignete Formate der Bildungsarbeit an den genannten Themen sowie durch die Förderung von Aktivitäten zur Verbreitung, Stärkung und Festigung internationaler demokratischer Prinzipien. h) die Förderung des Tierschutzes. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und Durchführung von Tierwohlkampagnen und Informationsveranstaltungen zum Tier- und Artenschutz. i) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung oder Durchführung von Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in sogenannten Entwicklungsländern sowie in der Unterstützung globaler Zusammenarbeit in der Bekämpfung sozioökonomischer Ungleichheiten; j) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Förderung und Durchführung von Verbraucher/innenberatungen oder Recherchen und Aktionen zum Schutz von Verbraucher/innen vor Missständen und Benachteiligungen; k) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Durchführung von Hilfsangeboten für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, etwa in Bezug auf ihre Rechte und Reintegration; l) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Workshops, Seminare oder andere geeignete Formate der Bildungsarbeit sowie durch die Förderung von Aktivitäten oder Forschungsvorhaben zur Geschlechtergerechtigkeit; m) die Förderung der Kriminalprävention. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Straffälligenhilfe, von Therapieangeboten sowie von Opferschutzmaßnahmen; n) die Förderung des Sports. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von inklusiven Sportprojekten und der Ermöglichung des einfacheren Zugangs zu sportlicher Betätigung für benachteiligte Gruppen; o) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Projekten zur Erhaltung der Tier- und Pflanzenvielfalt; außerdem durch die Unterstützung von Freifunkinitiativen und zugehöriger Informationsveranstaltungen; p) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung durch Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren/innen und zivilgesellschaftlichen Akteuren/innen im Bereich der Satzungszwecke, außerdem durch die Unterstützung von demokratiepädagogischen Projekten; q) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung einer leicht zugänglichen Plattform, die Engagierte und Förderwillige zusammenbringt und Engagierten die leichtere Umsetzung ihrer Projekte ermöglicht. Zudem durch Aktionen, Kampagnen und Veranstaltungen zu den in den Zwecken genannten Themen, um so breiteres bürgerschaftliches Engagement für diese Zwecke zu gewinnen; r) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von finanzieller Unterstützung oder die direkte Übernahme von Kosten von Personen in wirtschaftlicher Notlage; s) die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderunggemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere auch durch die folgenden Aktivitäten: a) die eigene Durchführung von Aktivitäten und Programmen, die zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßigfestgelegten Gebiet beitragen, insbesondere in den Intersektionen der satzungsmäßigen Zwecke; b) die Bereitstellung von Ressourcen zur Ermöglichung und Durchführung von Aktivitäten und Programmen, die zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig festgelegten Gebiet beitragen; c) die Vergabe von Stipendien und Fördermitteln an Einzelpersonen sowie soziale Organisationen, die die erhaltenen Mittel in selbstloser Art und Weise zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig festgelegten Gebiet unmittelbar einsetzen; d) Beratung und Training der unterstützten Einzelpersonen und Organisationen im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Vorhaben; e) die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft und den Vorhaben der geförderten Einzelpersonen und Organisationen; f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Verbreitung von Print- und Onlinepublikationen, Seminare, Konferenzen und Wettbewerbe im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft sowie den satzungsmäßigen Projekten der geförderten Einzelpersonen und Organisationen;