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von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH

Branche
Sozialwesen (ohne Heime)
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Stammdaten

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Produkte und Services

ProjekteTagespflegeKindertagesstätten

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Großunternehmen

Bilanzsumme

4,2 Mio. €

Unternehmensgegenstand

(1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugendhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschafftung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. (2): Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege einschließlich der Studentenhilfe wird durch den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. Der Zweck der Gesellschaft kann ganz oder teilweise auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllt werden, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch selbst als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der/die Geschäftsführer/in/nen und leitende Angestellte sollen in der Regel Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der einer der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates. (7) Für die Mitarbeitenden gilt die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD.

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Chronik

Bekanntmachungen

Eigenkapitalquote steigt 2022 maßgeblich aber Verbindlichkeiten verringern sich wesentlich bei der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH

Die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH hat die Eigenkapitalquote im Fiskaljahr 2022 um % im Vergleich zum Vorjahr erheblich vermehrt und die Verbindlichkeiten um % auf Euro maßgeblich gesenkt. Diese Entwicklung zeigt möglicherweise eine Abnahme der Schulden. Der neue Jahresabschluss kann nun eingesehen werden und zeigt spannende Ergebnisse und Perspektiven.

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Veränderung im Handelsregister

Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugendhilfe; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; d. die Förderung der Wohlfahrtspflege; e. die Beschafftung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. (2): Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wohlfahrtspflege einschließlich der Studentenhilfe wird durch den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen verwirklicht, insbesondere Kindertagesstätten, stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen (Hilfen zur Erziehung) und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Projekte, die den Austausch von Studierenden und pädagogischen Fachkräften innerhalb der Europäischen Union sowie Integrationsmaßnahmen für körperlich, psychisch und geistig behinderte junge Menschen umfassen. Der Zweck der Gesellschaft kann ganz oder teilweise auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllt werden, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch selbst als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der/die Geschäftsführer/in/nen und leitende Angestellte sollen in der Regel Mitglieder der evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche sein, mit der einer der Landeskirchen oder die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) oder der ACK Deutschland mitarbeitet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates. (7) Für die Mitarbeitenden gilt die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD.

Veränderung im Handelsregister

Geschäftsanschrift: Spindelstraße 7, 33604 Bielefeld.

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Content ManagementWordpress

Mit einer Reihe moderner Technologien und Konzepte spricht die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH aufgeschlossene Bewerberinnen und Bewerber an. Besonders häufige Technologien und Konzepte sind Wordpress.

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke

Gewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Persönliche Kompetenz

  • Einsatzbereitschaft
  • Flexibilität
  • Motivation
  • Zuverlässigkeit

Die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH bietet Jobsuchenden eine Reihe attraktiver Zusatzleistungen. Je nach Stelle können diese unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie diese Übersicht zur Inspiration für Bewerbungsgespräche bei der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH.

MitarbeiterförderungKarrierechancen
Work-Life-BalanceKinderbetreuung

Folgende Arten der Anstellung wurden in Jobanzeigen erkannt. Die Anstellungsarten können je nach Stelle unterschiedlich ausfallen und dienen zur Orientierung.

  • Permanent employment
  • Praktika
  • Ausbildung
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