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TrödelSpende gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

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Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einholen von Spenden und Schenkungen (Mittelbeschaffung) in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen zur Finanzierung, Förderung und Durchführung der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung, Finanzierung sowie die Förderung und Durchführung der Projekte kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des § 52 Abs. 1 AO sowie §§ 53 und 54 AO erfassen sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verfügungstellung der mittels Internetplattform(en) generierten Mittel zugunsten dritter gemeinnütziger Körperschaften/Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 58 Nr. 1 S. 1 AO zur Verwirklichung von deren gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, die Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit im Sinne von § 52 Abs. 2 AO, vor allem
bezüglich der ausgeübten Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die selbst gemeinnützige Zwecke gemäß der AO zum Ziel haben, wobei die Organisationen selbst nicht unbedingt als gemeinnützig anerkannt sein oder ihren Sitz in Deutschland haben müssen, wobei Mittel nur an folgende Empfänger weitergeleitet werden dürfen: inländische steuerbegünstigte Körperschaften, in § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG aufgeführte Körperschaften (beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus EU/EWR-Staaten), inländische und ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausländische Körperschaften, die nicht beschränkt steuerpflichtig sind, bei denen die spätere Verwendung der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen wird, und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus Nicht-EU/EWR Staaten, bei denen die spätere Verwendung der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen wird, insbesondere soll hierdurch eine Vergleichbarkeit zwischen den Organisationen gewährleistet und ihre Aktivitäten besser eingeschätzt und bewertet werden können, so z.B. durch eine Übersicht der eingenommenen Spenden, der verfolgten Ziele und ihrer jeweiligen Zwecke, die Durchführung von Schulungen, Veranstaltungen und Workshops, durch die Bildung und Fortbildung gemäß § 52 Abs. 2 AO von Mitarbeitenden und Funktionstragendender entsprechenden Organisationen und Körperschaften mittels Bildungsmaßnahmen, welche online sowie offline stattfinden können und die Organisationen in ihren Bereichen wie Fundraising, Finanzierung, IT, Kommunikation, Recht, Strategie und Management unterstützen, die Entwicklung, die Umsetzung und der Betrieb geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten, welche die entsprechende Förderung der Bildung unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Generierung von Mitteln nach § 2 Abs. 3 Buchstabe a. die Spendenplattform troedelspende.de betreiben. Die Webseite dient dabei dem Zweck der Generierung von Spenden. Auf der Website können User wie bei anderen onlinePlattformen u.A. Artikel verkaufen. Der Verkäufer spendet dann den erzielten Erlös, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Die Spenden werden hierzu im Wege des verkürzten Zahlungswegs von dem Käufer überwiesen. Daneben kann die Webseite auch zur Verwirklichung des Zwecks nach § 2 Abs. 3 Buchstabe b. verwendet werden. Gewinne dürfen durch den Betrieb der Webseite nicht erzielt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft hat zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks die Möglichkeit der Kooperation mit Einzelpersonen (Trainern/Coaches) oder anderen Gesellschaften, die selbst
die Voraussetzungen der § 51 bis 68 AO erfüllen oder aber Unterstützungsleistungen in diesem Bereich anbieten. Die Partner sollen die Voraussetzungen nach § 57 Abs. 1 S. 2 AO erfüllen, so dass nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Gesellschaft und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wie eigenes Wirken der Gesellschaft anzusehen ist. Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht zugleich und in gleichem Maße verwirklicht werden. Gegenstand ist auch der Betrieb sämtlicher Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

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