Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist vornehmlich die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Dabei gilt die besondere Fürsorge der Förderung der Multifunktionalität von Wäldern, ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie der nachhaltigen Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen im Sinne der genannten gesetzlichen Vorschriften. Zweck der Gesellschaft ist ebenso die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des Tierschutzes. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der oben genannten Zwecke einer Körperschaft oder einer juristischer Person des öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch: a. den Erwerb von Land mit dem Schwerpunkt auf bewaldete Flächen, die Erstellung von naturschutzfachlichen Bestandsaufnahmen auf diesen Flächen, die Förderung, Erhaltung oder Wiederherstellung von naturnahen Wäldern, von verschiedensten Lebensräumen, Lebensraumtypen und Biotopen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zur Förderung, zur Stabilisierung und zum Schutz der Natur und des Lebensraumes Wald allgemein auf diesen Flächen, insbesondere unter den Gesichtspunkten des Klimawandels; b. die Förderung des Tier- und Artenschutzes beispielsweise durch die Förderung der Bienenzucht in Wäldern, durch die Sicherung von Prozessen einer natürlichen Populationsdynamik und eines natürlichen Gleichgewichts von Pflanzen und Tieren aller Arten in Wäldern, durch die Sicherstellung von tierschutzgerechten Maßnahmen bei notwendigen Eingriffen in Populationen oder durch die Schaffung von Habitaten, Habitatstrukturen und Habitatvernetzungen zum Schutz bedrohter Arten oder zur Wiederansiedlung von verdrängten Arten, c. die Schaffung und Erhaltung klimatoleranter Mischwälder, d. die Förderung, den Erhalt, die Schaffung oder auch die Renaturierung von funktionsfähigen Küstenwäldern als integraler Bestandteil von Küstenschutzsystemen aus Düne - Wald - Deich oder von Auwaldgesellschaften im Rahmen des Hochwasserschutzes an Flüssen, e. die Stilllegung von Flächen zur Sicherung besonderer naturschutzfachlicher Zielsetzungen; f. die nachhaltige forstliche Nutzung gemäß § 5 Abs. (3) BNatSchG mit dem Ziel des Aufbaus von naturnahen Wäldern durch Waldumbau ohne Kahlschlag, unter besonderer Berücksichtigung standortheimischer Forstpflanzen sowie die über diese Grundsätze hinaus gehende Förderung, lnitiierung, die Beratung zu und die Durchführung von ganzheitlichen Konzepten des Schutzes, der nachhaltigen Nutzung und der Pflege der Natur, des Naturerbes und der natürlichen Ressourcen mit dem Schwerpunkt Wald, mit dem Ziel, dass kommende Generationen auch noch die vielfältigen Ressourcen der Natur nutzen, die Schönheit unsers Naturerbes erleben können und eine große Vielzahl an verschiedenen Arten der Tier- und Pflanzenwelt auch zukünftig eine Heimat und Überlebenschance besitzen; g. die Umsetzung dieser Konzepte auf selbst gepachteten Flächen oder im Auftrag auf Flächen Dritter h. die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des Schutzes und der Pflege der Natur, insbesondere des Waldes, beispielsweise in Form von regelmäßigen Newslettern, Pressearbeit, Bürgerbeteiligung, Printprodukten und/oder Internetseiten; i. die Erhaltung und Pflege von Bau- und Bodendenkmälern im Wald wie beispielsweise Limesanlagen, altertümlichen Grabstätten; j. die Förderung, die lnitiierung und/oder die Durchführung von öffentlichen Informations- und Bildungsveranstaltungen für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen. Diese können zum Beispiel Führungen, Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche sein. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen liegen auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für die Art und Weise des Schutzes und der Pflege von Natur und des nachhaltigen Umgangs mit natürlichen Ressourcen. k. die Förderung von Waldkindergärten, waldpädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche und Aus- und Weiterbildungen von Forstfachleuten oder Berufsgruppen im Umfeld Wald; l. die Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen und technischen Projekten sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die beispielsweise dem Zweck der Entwicklung von Technologien dienen, die der dringend erforderlichen Schonung unserer Böden im Zuge von Nutzungen oder auch dem Zweck um das Wissen von ökosystemaren Zusammenhängen im Rahmen einer nachhaltigen Nutzung dienen. Hierzu sind Kooperationen mit staatlichen oder privaten Forschungseinrichtungen, Hochschulen, sonstigen Bildungsinstitutionen oder auch forschenden Unternehmen beabsichtigt, soweit damit keine wirtschaftlichen Interessen gefördert werden. m. die Förderung, die lnitiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und/oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz- oder Sach-Spenden zur Verfügung stellen, z.B. regionale Stifterinitiativen.