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TKS gemeinnützige GmbH-Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen

Branche
Sozialwesen (ohne Heime)
aktualisiert 
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Stammdaten

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E-Mail

Produkte und Services

TagespflegeKrankenpflegeProjekte

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Mittelgroßes Unternehmen

Bilanzsumme

5,5 Mio. €

Unternehmensgegenstand

1. Der Betrieb von Sozialstationen mit ambulanter und teilstationärer Pflege sowie von betreuten Wohnangeboten und Wohngruppenangeboten im Regionalverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten und teilstationären Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Überlassung von Wohnraum für Personen, die bedingt durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere weitere Zweckbetriebe im Sinne des § 68 Abgabenordnung gründen oder betreiben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben oder gründen, sofern diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 verfolgen. 4. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 5. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V. an. Die Gesellschaft erkennt ebenfalls die durch den Bischof von Trier erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung) sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Art. 4 und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten insoweit keine Anwendung auf evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als deren Inhalte im Widerspruch zu evangelischem Kirchenrecht stehen. Für sie gilt insoweit die "Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Besetzung von Arbeitsstellen wird dem ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen.

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Kontakte

  • Oliver Kremp-Mohr
  • Michael Schley

Eine Person mit Prokura

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Chronik

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen.

Veränderung im Handelsregister

Neuer Gegenstand: 1. Der Betrieb von Sozialstationen mit ambulanter und teilstationärer Pflege sowie von betreuten Wohnangeboten und Wohngruppenangeboten im Regionalverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten und teilstationären Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Überlassung von Wohnraum für Personen, die bedingt durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere weitere Zweckbetriebe im Sinne des § 68 Abgabenordnung gründen oder betreiben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben oder gründen, sofern diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 verfolgen. 4. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 5. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V. an. Die Gesellschaft erkennt ebenfalls die durch den Bischof von Trier erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung) sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Art. 4 und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten insoweit keine Anwendung auf evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als deren Inhalte im Widerspruch zu evangelischem Kirchenrecht stehen. Für sie gilt insoweit die "Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Besetzung von Arbeitsstellen wird dem ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen.

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Produkte & Technologien

Tagespflege
Krankenpflege
Projekte
Krankenkassen
Pflegedienst
Betrieb
Zusatzleistungen
Handgriffe

Die TKS gemeinnützige GmbH-Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen wird im Kontext der nachstehenden Produkte und Dienstleistungen in öffentlichen Quellen genannt. Tagespflege, Krankenpflege und Projekte treten am häufigsten auf. Die gezeigte Rangliste ist ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Korrektheit.

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke

Gewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die TKS gemeinnützige GmbH-Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der TKS gemeinnützige GmbH-Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Persönliche Kompetenz

  • Motivation

Die TKS gemeinnützige GmbH-Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen bietet Jobsuchenden eine Reihe attraktiver Zusatzleistungen. Je nach Stelle können diese unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie diese Übersicht zur Inspiration für Bewerbungsgespräche bei der TKS gemeinnützige GmbH-Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen.

TeamkulturSommerfest

Folgende Arten der Anstellung wurden in Jobanzeigen erkannt. Die Anstellungsarten können je nach Stelle unterschiedlich ausfallen und dienen zur Orientierung.

  • Ausbildung
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