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Tishman Speyer Investment Management GmbH

Branche
Sonstige Finanzdienstleistungen
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Stammdaten

Dieses Firmenprofil ist ein Suchergebnis von implisense.com

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Produkte und Services

ImmobilienFondsImmobilienmanager

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Kleines Unternehmen

Bilanzsumme

2,2 Mio. €

Unternehmensgegenstand

1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung folgender inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme derin Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c), h) und i) genannten, ii. Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie iii. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie iv. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, sowie v. Gesellschafterdarlehen nach § 284 Abs. sowie b) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB-, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c), h) und i) genannten ii. Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie iii. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie iv. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, sowie v. Gesellschafterdarlehen nach § 282 Abs. 2 Satz 3 KAGB sowie c) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGBm, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des vorstehenden Unterabsatzes i. und - für Zwecke der Liquiditätsanlage - der nachfolgenden Unterabsätze iv. bis vi. sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; iii. Anteile an Investmentvermögen, jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren; iv. Vermögensgegenstände gemäß vorstehendem Buchstaben b) Unterabsätze (iii) und (iv); v. Bankguthaben; vi. Geldmarktinstrumente vii. Gesellschafterdarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines der vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte, b) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
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Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

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Innovation, Leidenschaft, Kreativität

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