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Stadtbetriebe Siegburg AöR

Branche
Wasserversorgung
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Stammdaten

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Produkte und Services

GebäudemanagementLichtwellenleiterBücher

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Kleinstunternehmen

Bilanzsumme

Unternehmensgegenstand

a. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebs-zweck fördernde Geschäfte. b. der Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG NRW i.V.m. § 18 a des Wasser-haushaltsgesetzes (WHG) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei der Kreisstadt Siegburg. c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern. Insbesondere gehören hierzu: aa. die Verwaltung von eigenen und fremden Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräu-ßerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von Schuld rechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversor-gung und zur Wirtschaftsförderung gern. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der ver-bindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl in eigenem Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg erfolgen. bb. die Planung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen, cc. die Förderung der Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben jeglicher Art, dd. die Durchführung, Beratung und Förderung von baunahen Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Energiesparens. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstal-tungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen Aufgaben gehören auch das Betreiben von Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die Organisation und Durchführung (der Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises der Kreis-stadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und Veranstaltungen kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Verständnis zu wecken, zu fördern und zu vertiefen. Die Anstalt dient im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zu-sammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipoliti-scher Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören auch die Organisation und Durchführung von vokalen, instrumenta-len und tänzerischen Veranstaltungen sowie fachbezogenen Arbeitstagungen und Kongres-sen. Der Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und Benutzungsordnung sowie durch eine Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der Anstalt gehören ferner der Betrieb einer Musik-werkstatt und die Vornahme aller mit der Musikschule zusammenhängenden Aufgaben, ins-besondere aa. die Förderung qualifizierter Nachwuchsmusiker und Komponisten durch die Vergabe von Stipendien, insbesondere für Auftragskompositionen, an junge hochbegabte Musiker, vor al-lem Komponisten. bb. die Schärfung und Ergänzung des musikalischen Profils der Region durch ein Veranstal-tungsprogramm, das besondere Akzente im kulturellen Angebot der Region setzt und regiona-le und überregionale Öffentlichkeitswirkung erzielt. cc. die Veröffentlichungen unter anderem von Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruck-ter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor allem Engelbert Humperdincks, oder von CD-Produktionen, die aus Projekten der Musikwerkstatt erwachsen. dd. der Betrieb des historischen Zeughauses und ehemaligen Zollamtes in der Zeughausstra-ße, in dem seit Sommer 2004 die Musikwerkstatt mit Studios, Seminarräumen und Unter-bringungsmöglichkeit für Gäste der Musikwerkstatt betrieben wird. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den Betrieb der Tourist-Information in Siegburg sowie durch Förderung von Regionalprojekten. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW. g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller da-mit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Pflege, die Erforschung, Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und Erweiterung der Museumssammlungen und die Herausgabe von Publikationen, die die Museumssammlungen dokumentieren und einer weiteren Öffent-lichkeit bekannt machen. Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb des Stadtmuseums den Auftrag, Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte, bildende Kunst und Kunsthandwerk durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Bücher und sonstige Druckschriften sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im folgenden Medieneinheiten genannt) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Be-nutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit bei freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht zur Benutzung bereit gestellt werden. Des Weiteren können Veran-staltungen ausgerichtet werden, die dazu dienen, den Hauptzweck der Stadtbibliothek zu för-dern (z. B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung für Kinder und Jugendliche). Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Ener-giequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. j. den Bau bzw. den Erwerb von Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vor-nahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Anstalt kann im Hinblick auf ihre energiewirtschaftliche Beteiligung an den Energienetzen in der Stadt Siegburg von der Stadt auch mit den Planungen einer Wärmewendestrategie und dabei insbesondere der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans als Dienstleister beauftragt werden. k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. I. den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentli-chen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Park-raumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch- und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden ge-setzlichen Voraussetzungen, insbesondere denen des § 107 Abs. 3 GO NRW, auch für ande-re Gemeinden wahrnehmen. 3) Der AöR können weitere Aufgaben zur Wahrnehmung vom Rat übertragen werden. Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene Aufgaben über-tragen erhält oder die weiteren Aufgaben im Namen und im Auftrag der Kreisstadt Siegburg wahrgenommen werden. 4) Die AöR kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.

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Mit einer Reihe moderner Technologien und Konzepte spricht die Stadtbetriebe Siegburg AöR aufgeschlossene Bewerberinnen und Bewerber an. Besonders häufige Technologien und Konzepte sind FttC.

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