Unternehmensgegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, die Förderung der Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie gem. § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO, die Förderung des Sports gem. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, die Förderung der Kunst und Kultur gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im ln- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: - die Analyse, Konzeptionierung, Evaluierung und Zugänglichmachung von Jugendhilfemaßnahmen und förderfähigen, sozialen Pilotprojekten für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung, auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Ämtern wie Jugendämtern, Landratsämtern und Kommunen, beispielsweise die Schaffung von inklusiven, generationsübergreifenden Begegnungsräumen, die Schaffung barrierefreier Webseiten und die Schaffung inklusiver Wohngemeinschaften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, - die Entwicklung von Apps und deren Bereitstellung für Menschen mit Behinderung zur Förderung und Zugänglichmachung des Arbeitsmarktes und zur Unterstützung der Digitalisierung im Sozialwesen, insbesondere die Kl-gestützte Personalbeschaffung zur Reduzierung des Personalmangels, - der Aufbau und Betrieb von lnklusionsnetzwerken, auch in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, - die Organisation und Durchführung von tiergestützten Projekten zur therapeutischen, pädagogischen oder psychologischen Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder, Jugendlicher und Menschen in allen Lebensphasen sowie die Organisation und Durchführung von Tierbesuchsdiensten, insbesondere in Kinder-, Jugend- und Altenheimen, - die Organisation und Durchführung von begleiteten Fernreisen und Freizeitangeboten für Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen sowie die Beratung dieser, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere zu den Themen Ehe, Erziehung, Familie, und lntegration, - die niedrigschwellige Qualifizierung möglicher Arbeitnehmer, auch in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter, - der Aufbau und Betrieb von Nachbarschaftshilfen und Unterstützungsnetzwerken für Menschen in schwierigen Lebenslagen, ohne die Übernahme zulassungspflichtiger Tätigkeiten, - die Organisation und Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum Selbstkostenpreis, insbesondere in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Bewusstseinsbildung, Arten-, Umwelt- und Naturschutz, - der Betrieb von Kindertages- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, - das Angebot der Erziehungshilfe, insbesondere die Hilfe für junge Volljährige, die Förderung der Eziehung in der Familie, die Jugend- und Jugendsozialarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sowie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, - die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der ambulanten und stationären Altenpflege und des betreuten Wohnens, insbesondere die Durchführung von Fahrdiensten für Senioren, die Entwicklung und Durchführung von inklusiven Mehrgenerationsprojekten und die Organisation und Durchführung von seniorengerechten, barrierefreien Sportangeboten, - die Organisation und Durchführung von künstlerischen und kulturellen Projekten, insbesondere die Veranstaltung von Konzerten, Kinoabenden und Lesungen. - der Aufbau und Betrieb einer inklusiven analogen und digitalen Begegnungsstätte und Wohnformen, die die Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Bildung, sozialer Herkunft, sexueller ldentität und körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen miteinander in Kontakt bringen, - die Betreuung von Familien und einzelnen Familienangehörigen im Bereich der Trauer, insbesondere die pädagogische Trauerarbeit für Kinder und Jugendliche, - die Förderung ehrenamtlichen Engagements und der Selbstorganisation der Zivilgesellschaft, insbesondere in Form eines selbstverwaltenden Cafebetriebs als Begegnungsstätte sowie zur Förderung der Kommunikation und des kulturellen Austauschs einschließlich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hierfür wie Selbsthilfegruppen und Mutter-Kind-Treffen.