Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ("AO"). Sie setzt sich in ihrer Tätigkeit sowohl für die Förderung des Gemeinwohls als auch für die direkte Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO ein. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der Wissenschaft und Forschung; b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; c. der Jugend- und Altenhilfe; d. von Kunst und Kultur; e. von Erziehung und Bildung; f. von Natur- und Umweltschutz; g. des Tierschutzes; h. des Sports; i. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; j. der Entwicklungszusammenarbeit; k. mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53 AO. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Satzungszweck insbesondere wie folgt: a. Förderung der Wissenschaft und Forschung: Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck durch die finanzielle Förderung wissenschaftlicher Forschungsprojekte, einschließlich solcher, die der Verbesserung der Lebenssituation hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO dienen. Sie vergibt Fördermittel, Stipendien und Zuschüsse an Forschungseinrichtungen, Universitäten und Einzelpersonen zur Durchführung gemeinwohlorientierter Forschungsvorhaben. b. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege: Die Gesellschaft unterstützt diesen Zweck durch finanzielle Beiträge zur Entwicklung und Durchführung von Programmen und Initiativen im öffentlichen Gesundheitswesen. Sie gewährt Fördermittel an Einrichtungen und Organisationen, die Aufklärungskampagnen, Präventionsprogramme und Gesundheitsinitiativen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen durchführen. Zudem können Mittel zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Krisen- und Entwicklungsregionen bereitgestellt werden. c. Förderung der Jugend- und Altenhilfe: Die Gesellschaft fördert insbesondere internationale und nationale Organisationen und Programme, die sich der Unterstützung und Betreuung von jungen und älteren Menschen widmen. Dies beinhaltet die finanzielle Unterstützung von Jugend- und Altenhilfeeinrichtungen, Programmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und intergenerationellen Projekten. Die Gesellschaft unterstützt dabei gezielt Organisationen, die benachteiligten Jugendlichen und Senioren Zugang zu Betreuung, Bildung und sozialer Teilhabe bieten. d. Förderung von Kunst und Kultur: Die Gesellschaft fördert Kunst- und Kulturprojekte. Sie unterstützt kulturelle Programme, die Bildung und Inspiration fördern und benachteiligte Bevölkerungsgruppen einbinden. e. Förderung von Erziehung und Bildung: Die Gesellschaft unterstützt Bildungsinitiativen, die benachteiligten und hilfsbedürftigen Gruppen im Sinne von § 53 AO Zugang zu Lernmöglichkeiten bieten. Sie fördert Programme, die soziale Mobilität und Chancengleicheit verbessern, auch in Krisen- und Entwicklungsregionen. f. Förderung von Natur- und Umweltschutz: Die Gesellschaft unterstützt nationale und internationale Projekte, die den Umwelt- und Naturschutz stärken, insbesondere solche, die auch zu den Lebensbedingungen hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO zugutekommen, etwa durch nachhaltige Landwirtschaft oder saubere Wassequellen. g. Förderung des Tierschutzes: Die Gesellschaft setzt sich für den Tierschutz durch die Vergabe von Fördermitteln an nationale und internationale Tierschutzorganisationen und Projekte ein, die sich der Rettung, Pflege und artgerechten Haltung von Tieren widmen. Sie unterstützt Programme zur Aufklärung über Tierschutzthemen sowie die Entwicklung von Schutzmaßnahmen in Ländern mit besonders hohem Tierschutzbedarf. Die Gesellschaft legt Wert darauf, den Tierschutz auch in globalen Kontexten zu stärken und internationale Projekte zu fördern. h. Förderung des Sports: Die Gesellschaft unterstützt den Sport in seiner Vielfalt durch finanzielle und ideelle Förderung von Projekten, die den Zugang zur sportlichen Betätigung erleichtern und den sozialen Zusammenhalt stärken. Sie setzt dabei auf die Förderung von Bewegungsangeboten und Programmen, die zur physischen und mentalen Gesundheit beitragen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Hintergrund. i. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO: Die Gesellschaft unterstützt ehrenamtliche Initiativen und Organisationen, die sich für die Verbesserung der Lebenssituation hilfsbedürftiger Projekte, die nachhaltiges Engagement fördern und benachteiligte Gruppen in die Gesellschaft integrieren. j. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit: Die Gesellschaft fördert Projekte in Entwicklungsländern, die nachhaltige Infrastrukturen aufbauen und Bildungs-, Gesundheits- und soziale Dienstleistungen für hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO verbessern. Sie unterstützt Programme, die eine langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen anstreben. k. Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO: Die Gesellschaft unterstützt hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO durch finanzielle und materielle Hilfen sowie durch die Förderung von Einrichtungen, die diese Personengruppen betreuen. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck selbst, durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO und durch Mittelweitergaben im Sinne von § 58 Nr. 1 AO verwirklichen. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft Zweckbetriebe unterhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft.