Unternehmensgegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), und die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), sowie der Tierzucht (§52 Abs. 2 Nr. 23 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Veranstaltung, Organisation, Unterstützung und Ermöglichung von Angeboten und Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, möglichst mehrere dieser Ziele zu erreichen, indem der Umgang mit Tieren, vor allem Pferden und Ponys, pädagogisch, therapeutisch, sowie sportlich eingesetzt wird. Hierzu gehören auch tiergestützte Therapien und Pädagogik, die Resilienz, emotionale Stabilität und soziale Kompetenz fördern, um Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sportliche Angebote mit Pferden werden im Rahmen von regelmäßigen, sowie unregelmäßig stattfindenden Veranstaltungen angeboten oder gefördert. Ziel ist die körperliche Ertüchtigung und Förderung der Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, im Sinne des Breitensports. Neben der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen werden Angebote zur Unterstützung der Familie gemäß § 2 SGB VIII 2 angeboten oder gefördert, hierzu gehören Aktivitäten, die Eltern und Kinder gemeinsam erleben können, um familiäre Bindungen zu stärken und eine gesunde, unterstützende Familienumgebung zu fördern. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Beziehungen innerhalb der Familie zu stärken und die familiäre Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen zu intensivieren. Tierschutz wird insbesondere durch den artgerechten und fürsorglichen Umgang mit allen in den Maßnahmen eingesetzten Tieren verwirklicht. In allen Aktivitäten sind Mitarbeiter und Teilnehmer angehalten Tiere als empfindsame Lebewesen zu achten, respektvoll und verantwortungsbewusst mit den Tieren umzugehen und Verständnis für Bedürfnisse und Rechte von Tieren zu entwickeln. Auch der Einsatz der Tiere selbst erfolgt tierschutzgerecht. Alle Tiere werden in einer artgerechten, ihren Bedürfnissen angepassten Umgebung gehalten und versorgt. 2. Zur Erfüllung ihres Zwecks betreibt die Gesellschaft insbesondere einen Hof in Hohenstein/BernIoch. Er ist Sitz der Gesellschaft und Zentrum ihrer Aktivitäten. Zur Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Gesellschaft dort auch eine Kindertageseinrichtung betreiben, deren Betrieb ebenfalls vollumfänglich den Bestimmungen der Gemeinnützigkeit unterliegt. Der Hof kann in Zusammenarbeit mit juristischen und natürlichen Personen geführt werden, sowie diesen ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt werden, wenn die Kooperationspartner ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO verfolgen oder die Gesellschaftszwecke unterstützen. 3. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle genannten Zwecke zur gleichen Zeit oder mit derselben Intensität zu verfolgen. Die Gesellschaft wird regelmäßig die Prioritätensetzung innerhalb der genannten Zwecke an die gesellschaftlichen Bedürfnisse anpassen, um eine sinnvolle und nachhaltige Erfüllung der Gemeinnützigkeitsziele sicherzustellen. Die Verwirklichung einzelner Ziele kann zeitlich oder nach Priorität gestaffelt erfolgen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des gemeinnützigen Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen, Organisationen und Vereinen zu beteiligen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen und die Geschäftsführung darin zu übernehmen, sofern diese Unternehmen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO verfolgen und die Gesellschaftszwecke unterstützen. 5. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke durch die Zusammenarbeit mit der Christlichen Gemeindereitschule e.V. im Rahmen gemeinsamer Angebote oder Projekte, insbesondere im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit, des Sports, sowie des Tierschutzes, verwirklichen. Die Gesellschaft bringt sich im Rahmen dieser Kooperation insbesondere mit der Bereitstellung von hauptamtlichen Mitarbeitern, Infrastruktur und Tieren sowie deren Versorgung ein. Die Christliche Gemeindereitschule e.V. ist insbesondere für die operative Durchführung von Angeboten und Projekten zuständig. Die Zusammenarbeit mit der Christlichen Gemeindereitschule e.V. dient ausschließlich der Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft.