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ORAM gGmbH

Branche
Bildung und Erziehung
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Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). weck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) im Asyl- und Flüchtlingsbereich; b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO); c) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) im Asyl- und Flüchtlingsbereich; d) der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) im Asyl- und Flüchtlingsbereich; e) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO).
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) Zur Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Asyl- und Flüchtlingssektor betreibt die Gesellschaft verschiedene Forschungsprojekte, unter anderem Studien über den Status, die Bedingungen, die Behandlung und die Integration von Flüchtlingen. Hierbei verbindet die Gesellschaft ihre Expertise im Flüchtlingssektor mit wissenschaftlicher Methodik. Die Forschungsergebnisse werden in Broschüren und Forschungsberichten zusammengestellt und regelmäßig und zeitnah für die Allgemeinheit veröffentlicht sowie deutschen, europäischen und anderen führenden akademischen Institutionen zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft betreut und verwaltet zudem Forschungspublikationen der US-amerikanischen gemeinnützigen Gesellschaft ORAM Organization for Refuge, Asylum & Migration und erstellt Herkunftslandinfoirmationen (COI). b) Die Verhütung und Bekämpfung akuter und übertragbarer Krankheiten von Flüchtlingen erfolgt durch die Erforschung deren gesundheitlicher Belange und Erkrankungen sowie die Ausbildung von Personal aus dem Gesundheitswesen im Umgang mit diesen Belangen. c) Die Jugendhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich fördert die Gesellschaft durch allgemein fördernde Maßnahmen, wie die Organisation von Foren zur Beratung über das Thema Flüchtlingsjugend sowie die Veröffentlichung hierauf bezogener Berichte, die Bereitstellung diesbezüglichen Informationsmaterials und sonstiger Hilfsmittel; direkt fördernde Maßnahmen, wie Beratung und Einzelbetreuung von jugendlichen Asylbewerbern, Flüchtlingen und anderen Migranten sowie das Angebot von Trainingsprogrammen (beispielsweise zur Förderung der Integration durch Vermittlung von Sprachkenntnissen und beruflicher Qualifikationen) und trägt hierdurch zum Aufbau von Kapazitäten zur Verbesserung der jugendorientierten Arbeit bei. d) Die Förderung der Erziehung und Bildung im Asyl- und Flüchtlingsbereich erfolgt durch das Angebot von interaktiven Trainingsprogrammen und die Bereitstellung von Informationsmaterialien für Interessenvertreter von Flüchtlingen sowie Entscheidungsträger zur Vermittlung der Kenntnisse, die benötigt werden, um Schutzsuchende identifizieren und deren Schutzanträge zutreffend bearbeiten zu können; die Sprachförderung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und anderen Migranten im Rahmen von Tutorien, die Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung sowie die Vermittlung von beruflichen Qualifikationen und die Betreuung in der Ausbildung. Die Gesellschaft stellt hierfür auch umfassendes Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer erfolgt neben den vorstehenden Maßnahmen auch durch das Eingehen von Partnerschaften mit gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Organisationen der Vereinten Nationen, Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, lokale Gesellschaftsgruppen, religiöse Gruppierungen, Berufsverbände, Organisationen aus dem Privatsektor sowie akademische Institutionen; Förderung und Ermöglichung der Rechtsberatung und Rechtsvertretung, insbesondere die Aufklärung der genannten Personengruppen über deren Rechte im Zusammenhang mit Asylanträgen und Asylverfahren sowie die Vertretung bei diesen Anträgen und Verfahren. Diese Maßnahmen erfolgen um des steuerbegünstigten Zweckes willen und unentgeltlich. Die Gesellschaft trägt durch die Ausbildung von Interessenvertretern von Flüchtlingen zur Verbesserung der internationalen und nationalen Schutzsysteme bei, so dass gefährdete Flüchtlinge eine angemessene Behandlung und einen angemessenen Status erhalten und berechtigte Flüchtlinge nicht in Länder zurückgeschickt werden, in denen sie verfolgt und misshandelt wurden.

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