Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist
die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind im Sinne von § 53 Nr. 1 AO,
die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO,
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO auf dem Gebiet der Ukraine und
die Förderung der Soldaten- und Reservistenbetreuung im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Reparatur, Sanierung, Instandsetzung, Erweiterung, Bau und innere Ausstattung von Gebäuden von Einrichtungen der sozialen oder auch medizinischen Infrastruktur auf dem Gebiet der Ukraine unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung ihrer Energiesicherheit, Wärme- und Wasserversorgung und in Kooperation mit lokalen Kommunen und gemeinnützigen Vereinen. Er wird auch verwirklicht durch Unterstützung bei der Entminung der Ukraine, indem in Kooperation mit lokalen Kommunen und gemeinnützigen Vereinen geeignete Komponenten einer Entminungslösung für die verminten Landteile zur Verfügung gestellt werden. Bzgl. der Soldatenbetreuung wird der Zweck verwirklicht durch Organisation medizinischer Evakuierungen aus der Ukraine in Aufnahmeländer und geeignete Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung und Behandlung.
Weiterhin sollen Soldaten sowie, wenn erforderlich, die in Not geratenen Angehörigen während der Zeit in Deutschland im Rahmen der Genesung und Rehabilitation durch Grundversorgung unterstützt werden, zB mit Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung, Medikamenten, ärztlicher und orthopädietechnischer sowie physiotherapeutischer Behandlung, Unterstützung bei der Organisation von Behördengängen und weiteren Leistungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.
Der Zweck der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe wird insbesondere verwirklicht durch Aus- und Fortbildung von Ukrainern auf dem Gebiet des Gesundheitshandwerks, insbesondere der Orthopädie-/Prothesentechnik und Physiotherapie, sowie der Medizin, durch eigene Handlungen oder auch durch Hilfspersonen.
Die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind im Sinne von § 53 Nr. 1 AO, wird insbesondere verwirklicht durch Organisation medizinischer Evakuierungen von Schwerverletzten, inkl. amputationsverletzten Kindern, aus der Ukraine in Aufnahmeländer und geeignete Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung und Behandlung.
Weiterhin sollen die Schwerverletzten sowie die in Not geratenen Angehörigen bzw. Erziehungsberechtigten während der Zeit in Deutschland im Rahmen der Genesung und Rehabilitation der Kinder durch Grundversorgung unterstützt werden, z.B. mit Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung, Medikamenten, ärztlicher und orthopädietechnischer sowie physiotherapeutischer Behandlung, Unterstützung bei der Organisation von Behördengängen und weiteren Leistungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.