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Innatura gGmbH

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(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Die Förderung dieser Zwecke erfolgt sowohl unmittelbar durch die Gesellschaft selbst als auch mittelbar durch eine Weitergabe von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen und öffentlich rechtliche Einrichtungen, die die erworbenen Sachspenden im Rahmen der Verfolgung insbesondere der folgenden steuerbegünstigten Zwecke verwenden: - Förderung der Religion; § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO - Förderung der Jugend- und Altenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO - Förderung von Kunst und Kultur; § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO - Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO - Förderung internationeler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO - Förderung des Tierschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO - Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; § 52 Abs. 2 Nr. 17 AO - Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO - Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO - Förderung des Sports; § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO - Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings; § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO - Mildtätige Zwecke; § 53 AO - Kirchliche Zwecke; § 54 AO (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten: Die Stärkungs des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere im Sinne einer Aufklärung und Unterstützung von Unternehmen sowie der interessierten Öffentlichkeit im Bezug auf die Möglichkeiten der Durchführung von Sachspenden zugunsten steuerbegünstigter Zwecke durch: - Aufbau eines Netzwerkes sachspendender Unternehmen - Aufbau eines Netzwerkes steuerbegünstigter Organisation / öffentlich rechtlicher Einrichtungen, die neuwertige Sachspenden in ihrer Arbeit einsetzen - Errichtung und Betrieb einer Plattform zur Einwerbung und Vermittlung von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen / öffentliche rechtliche Einrichtungen. - Arbeit mit Verbänden, Vereinigungen und politischen Institutionen sowie durch Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung des Umweltschutzes insbesondere durch: - die Verminderung der derzeit von vielen Unternehmen durchgeführten Entsorgung von Rest- und Ausschussware; - die zentrale logistische Unterstützung und Durchführung bei der Sammlung, Lagerung und Weitergabe solcher Rest- und Ausschussware im Sinne einer Ressourcenschonung; - Unterstützung von Unternehmen bei Identifikation möglicher Sachspenden und Einrichtung umweltschonender Prozesse zur Sachspende; Die Förderung der im Absatz 1 definierten steuerbegünstigten Zwecke durch die Weitergabe von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen / öffentlich rechtliche Einrichtungen zur Erfüllung der genannten steuerbegünstigten Zwecke. Eine Weitergabe von Sachspenden durch die Innatura gGmbH darf nur unter der Bedingung erfolgen, dass die steuerbegünstigten Organisationen und öffentlich rechtlichen Einrichtungen sicherstellen, dass die entgegen genommenen Gegenstände nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern im Rahmen der eigenen steuerbegünstigten Tätigkeit verwendet werden. Entsprechende Kontrollen sind durch die Innatura gGmbH durchzuführen. Die Innatura gGmbH ist im Sinne eines Zweckbetriebes gemäß § 65 AO berechtigt, Teile der Kosten einer effizienten und umweltschonenden Logistik zur Förderung, Sammlung, Lagerung und Verteilung von Sachspenden gegenüber den steuerbegünstigten und öffentlich rechtlichen Empfängern der Sachspenden als Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Die Innatura gGmbH nimmt die Sachspenden im Rahmen ihrer eigenen gemeinnützigen Zweckerfüllung als Empfänger an und entscheidet daran anschließend, zu welchem steuerbegünstigten Zweck bzw. an welchen steuerbegünstigten oder öffentlich rechtlichen Träger die Sachspenden weitergeleitet werden. Für den Fall, dass Unternehmen die Rest- oder Ausschussware an die Innatura gGmbH zur Steigerung ihres eigenen Ansehens in der Öffentlichkeit übergeben wollen, kann die Innatura gGmbH die Produkte ggf. im Rahmen eines passiven oder aktiven Sponsorings entgegennehmen.

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Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

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Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die Innatura gGmbH betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

Lieferkettenanalyse

Für Firmen der Branche Verband & Verein wurden Lieferkettenbeziehungen zu den Ländern Schweiz, Volksrepublik China und Spanien aus makro­ökonomischen Daten abgeleitet.

Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Analyse von Lieferkettenbeziehungen zur Steigerung der Resilienz durchzuführen. Nutzen Sie diese Erkenntnisse bei der Umsetzung von ESG Initiativen im Rahmen des neuen Liefer­ketten­transparenz­gesetzes.


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Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der Innatura gGmbH wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Persönliche Kompetenz

  • Einsatzbereitschaft
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