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Impact Society gGmbH

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1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52 AO a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft und Forschung, b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur, d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) Nr. 9 die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, g) Nr. 12 die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, h) Nr. 13 die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, i) Nr. 15 die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit j) Nr. 24 die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, k) Nr. 25 die Förderung des b+rgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 3.) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht: a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch -die Erforschung von geeigneten Methoden, Prozessen und digitalen Unterstützungssystemen für die kaufmännische Leitung von gemeinnützigen Einrichtungen und Sozialunternehmen, -die Erforschung des gemeinnützigen Sektors, insbesondere im Hinblick auf geeignete Methoden zur effizienten betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine optimale Mittelverwendung und -abrechnung sowie die Entwicklung von Sozialunternehmen im Allgemeinen, - die kostenlose Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, - die Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung von gemeinnützigen und sozialunternehmerischen Projekten. b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von Jugendhilfe durch -die Unterstützung von Projekten zur Entwicklungsförderung junger Menschen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, - die Unterstützung von Mentoren- und Bildungspaten-Programmen, -die Unterstützung von für die betroffenen kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten. c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von Kunst und Kultur durch -die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Projekten. d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und Berufsbildung durch - die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemeinen Informationen über die Verwaltung, das Management und die Entwicklung von gemeinnütziger Organisation beispielsweise in Form von Webinaren, eines Webportals oder Wiki, von Pressearbeit und/oder eines regelmäßigen Newsletters; - die Konzipierung und Durchführung von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen belehrender Art in denen betriebswirtschaftliches Know-How und Methoden zur kaufmännischen Leitung in kostenlosen oder kostendeckenden Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an gemeinnützige Einrichtungen, Sozialunternehmen und andere Interessierte vermittelt werden, - das Anbieten einer kostenlosen Grundberatung zum Management und zur kaufmännischen Leitung von gemeinnützigen Organisationen und Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine Anamnese der Aufbau- und Ablauforganisation von Sozialunternehmen gehören, -die Unterstützung von Bildungsprojekten zur Förderung von hilfebedürftigen sowie von schwer oder nicht vermittelbaren Personen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, -die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc., - die Unterstützung bei der Anbietung von berufsvorbereitenden und außerschulischen Maßnahmen, -die Unterstützung von Ersatzschulträgern, -die Unterstützung der Anbietung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine Berufsausbildung zu verschaffen, - die Unterstützung von Sprachunterricht für geflüchtete und zugewanderte Personen. - die Unterstütung von Veranstaltungen mit dem Ziel, den Umgang mit Antisemitismus und Antirassismus zu lernen und diesem zu wehren, - die Unterstützung von Projekten für eine ganzheitliche um kompetenzorientierte Bildung, - die Unterstützung von Fortbildungen und Schulungen, - die Unterstützung von Veranstaltungen mit dem Ziel Kinder und Jugendliche für das Programmieren zu begeistern udn sie an die Informationstechnologie heranzuführen. e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des Wohlfahrtswesens durch - die Unterstützung der Aufklärung über Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Bildungssystems, -die Unterstützung der Information über Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, - die Unterstützung der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen. f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der Hilfe für Flüchtlinge - die Unterstützung von Flüchtlingshilfeprojekten, - die Unterstützung von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten für Flüchtlinge, - die Unterstützung der Förderung des Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten der Bildung, Arbeitsmarktintegration und sozialen Integration. g) Im Bereich von Nr. 12 der Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes durch - die Unterstützung von weltweiten Nothilfeeinsätzen und pprojekten in bedürftigen Gebieten. h) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der internationen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur udn des Völkerverständigungsgedankens durch -die Unterstützung der Gestaltung und Begleitung von interkulturellen oder internationelen Begegnungen und Austauschprojekten, - die Unterstützung der Entwicklung von transnationalen Netzwerken, i) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch - die Unterstützung von Bildungs- und transkulturellen Projekten im globalen Süden, - die Untersützung von Planung und bau von Infrastrukturprojekten. 4.) Die Zweckverwirklichung der Gesellschaft erfolgt, neben der unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die gemeinsame Planung, Kalkulation, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen und Projekten. Die Gesellschaft übernimmt dabei insbesondere selbst Service-, Verwaltungs-, Finanz- und Personaldienstleistungen und unterstützt damit die Zweckverwirklichung ihrer Kooperationspartner. Ein planmäßiges Zusammenwirken im Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden steuerbegünstigten Körperschaften: - Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG Bochum Nr. 13632 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst, Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge - Tausche Bildung für Wohnen e.V., Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164 Satzungszwecke: Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Bildung - migration miteinander e.V., Witten, VR AG Bochum Nr. 4796 Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat. Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit - Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V., Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Wohlfahrtswesen - Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG Freiburg i.Br. Nr. 701832 Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge - Ingenieure ohne Grenzen e.V., Berlin, AG Marburg, VR 2150 Satzungszwecke: Nothilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Forschung, Bildung - Discover Jewish Europe e.V., Berlin, AG Charlottenburg, VR 35090 B Satzungszwcke: Bildung, Kultur, Völkerverständigung - Bundesverband innovative Bildungsprogramme e.V., AG Charlottenburg, VR 34395 Satzungszwecke: Bildung, Wohlfahrtswesen - Phase BE - Bildung heißt Entwicklung gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB 148836 Satzungszwecke: Jugendhilfe, Erziehung und Bildung - Hacker School gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB 166269 Satzungszwecke: Bildung - Schule im Aufbruch gGmbH, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 149695 B Satzungszwecke: Forschung, Bildung, internationale Beziehung, bürgerschaftliches Engagement. 5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die Weitergabe von Mitteln betrifft alle Vermögenswerte, insbesondere auch die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Finanz- und Personaldienstleistungen) gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner durch die Übernahme der Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und andere gemeinnützige Projekte erfolgen, die den satzungsgemäßen Zwecken der Gesellschaft entsprechen. 7.) Vom Gesellschaftszweck ausgeschlossen sind jedwede erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz.

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