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HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH

Branche
Sonstige Finanzdienstleistungen
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Stammdaten

Dieses Firmenprofil ist ein Suchergebnis von implisense.com

Produkte und Services

FondsImmobilienVertrieb

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Kleines Unternehmen

Bilanzsumme

7,4 Mio. €

Unternehmensgegenstand

1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentvermögen, geschlossenen inländischen Publikums-AIF und Spezial-AIF, offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF sowie geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF. 2. Die geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB investieren. 3. Die geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren. 4. Die offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 5. Die allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 6. Hedgefonds oder Dachhedgefonds werden nicht von der Gesellschaft aufgelegt. 7. Daneben kann die Gesellschaft die geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF im Sinne einer kollektiven Vermögensverwaltung verwalten, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind.

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Chronik

HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH: Jahresabschlussbericht 2023 einsehbar

Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH erzielte eine Bilanzsumme von Euro. Als Bilanzsumme wird der summierte Wert aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet. Der jüngst veröffentlichte Jahresabschlussbericht für das Geschäftsjahr 2023 ist ab sofort einsehbar.

Berichtigung im Handelsregister

Veränderung im Handelsregister

Berichtigung im Handelsregister

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentvermögen, geschlossenen inländischen Publikums-AIF und Spezial-AIF, offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF sowie geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF. 2. Die geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB investieren. 3. Die geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren. 4. Die offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 5. Die allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 6. Hedgefonds oder Dachhedgefonds werden nicht von der Gesellschaft aufgelegt. 7. Daneben kann die Gesellschaft die geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF im Sinne einer kollektiven Vermögensverwaltung verwalten, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind.

Veränderung im Handelsregister

Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

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Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH wird im Kontext der nachstehenden Produkte und Dienstleistungen in öffentlichen Quellen genannt. Fonds, Immobilien und Vertrieb treten am häufigsten auf. Die gezeigte Rangliste ist ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Korrektheit.

Content ManagementWordpress
Microsoft ProductsMicrosoft Excel
Microsoft Office
Microsoft Powerpoint

Mit einer Reihe moderner Technologien und Konzepte spricht die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH aufgeschlossene Bewerberinnen und Bewerber an. Besonders häufige Technologien und Konzepte sind Microsoft Excel, Microsoft Office und Wordpress.

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke

Gewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Methodische Kompetenz

  • Eigeninitiative
  • Analytisches Denkvermögen
  • Verhandlungsgeschick

Persönliche Kompetenz

  • Einsatzbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Flexibilität
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Belastbarkeit

Soziale Kompetenz

  • Teamfähigkeit
  • Sicheres Auftreten

Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH bietet Jobsuchenden eine Reihe attraktiver Zusatzleistungen. Je nach Stelle können diese unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie diese Übersicht zur Inspiration für Bewerbungsgespräche bei der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH.

Essen & TrinkenMitarbeiterküche
MitarbeiterförderungAufstiegsmöglichkeiten
Entwicklungsmöglichkeiten
TätigkeitenAbwechslungsreiche Tätigkeiten
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