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Haus des Stiftens gGmbH

Branche
Verband & Verein
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Stammdaten

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Produkte und Services

FondsHardwareFörderer

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Mittelgroßes Unternehmen

Bilanzsumme

6,8 Mio. €

Unternehmensgegenstand

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: (1) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; (2) die Förderung der Religion; (3) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen; (4) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; (5) die Förderung von Kunst und Kultur; (6) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; (7) die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; (8) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; (9) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; (10) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; (11) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; (12) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; (13) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens; (14) die Förderung des Tierschutzes; (15) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; (16) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; (17) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; (18) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; (19) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Kriminalprävention; (20) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); (21) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; (22) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; (23) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; (24) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; (25) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; (26) die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a. die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; b. die Förderung, die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisatio-nen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. c. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen z.B. die Förderung der Stiftung Kinderfonds, die Privatpersonen und Unternehmen bei der Gründung von Kinderstiftungen hilft, regionale Stifterinitiativen oder das Portal "Stifter-helfen.de - IT für Nonprofits", über das Unternehmen ihre Hard und Software Spenden an alle gemeinnützigen Organisationen in Deutschland verteilen. 5. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit der Stiftung Stifter für Stifter, der Stiftung Kinderfonds, dem Bundesverband deutscher Stiftungen oder der Phineo gAG. 6. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 7. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 10. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Die Haus des Stiftens gGmbH wird im Kontext der nachstehenden Produkte und Dienstleistungen in öffentlichen Quellen genannt. Fonds, Hardware und Förderer treten am häufigsten auf. Die gezeigte Rangliste ist ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Korrektheit.

AntivirusAvast
Business IntelligenceTableau
CADAutodesk
CRMCRM-System
Userlike
SalesForce CRM
CiviCRM
CollaborationSharepoint
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Mit einer Reihe moderner Technologien und Konzepte spricht die Haus des Stiftens gGmbH aufgeschlossene Bewerberinnen und Bewerber an. Besonders häufige Technologien und Konzepte sind Sharepoint, Microsoft Excel und CRM-System.

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke

Gewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die Haus des Stiftens gGmbH betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

Lieferkettenanalyse

Für Firmen der Branche Verband & Verein wurden Lieferkettenbeziehungen zu den Ländern Schweiz, Volksrepublik China und Spanien aus makro­ökonomischen Daten abgeleitet.

Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Analyse von Lieferkettenbeziehungen zur Steigerung der Resilienz durchzuführen. Nutzen Sie diese Erkenntnisse bei der Umsetzung von ESG Initiativen im Rahmen des neuen Liefer­ketten­transparenz­gesetzes.


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Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der Haus des Stiftens gGmbH wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Methodische Kompetenz

  • Strategisches Denkvermögen

Persönliche Kompetenz

  • Einsatzbereitschaft
  • Flexibilität
  • Motivation

Die Haus des Stiftens gGmbH bietet Jobsuchenden eine Reihe attraktiver Zusatzleistungen. Je nach Stelle können diese unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie diese Übersicht zur Inspiration für Bewerbungsgespräche bei der Haus des Stiftens gGmbH.

MitarbeiterförderungPersonalentwicklung
Work-Life-BalanceHomeoffice

Folgende Arten der Anstellung wurden in Jobanzeigen erkannt. Die Anstellungsarten können je nach Stelle unterschiedlich ausfallen und dienen zur Orientierung.

  • Befristete Anstellung
  • Trainee Programm
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