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Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH

Branche
Gesundheitswesen
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§ 2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2.2 Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2.2. genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist vor allem die Beratung, Fortbildung und wissenschaftliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Medizinischen Physik und des klinischen Strahlenschutzes für die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Gesetzliche Regelungen fordern die Mitarbeit und Beratung durch sog. Medizinphysikexperten (MPE) in allen medizinischen Bereichen, die mit erhöhten Strahlenexpositionen verbunden sind. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwender, sowie unbeteiligte Dritte vor unnötigen schädlichen Strahlenexpositionen zu bewahren. Die Gesellschaft verfolgt dieses Ziel für die Fachrichtungen der Radiologie, Nuklearmedizin sowie Strahlentherapie und hält dafür die notwendige Expertise, Personalausstattung, Messtechnik und digitale Infrastruktur bereit. Darüber hinaus werden fachkundige MPE durch die Gesellschaft ausgebildet, sowie Fortbildungen zum Erwerb und Erhalt der sog. Fachkunde im Strahlenschutz im Rahmen des "Instituts für Medizinphysik und Strahlenschutz" angeboten. Die Satzungszwecke werden abschließend durch die Beratungen für Verantwortungsträger über die organisatorische und praktische Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen im Strahlenschutz erfüllt. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören insbesondere die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH - sjs catering + management GmbH - Fac`t GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt des Weiteren mit konzern-externen Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören insbesondere die folgenden Körperschaften: - SJG St. Paulus GmbH - Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH - Katholisches Krankenhaus Hagen gem. GmbH - St. Josef-Stift Sendenhorst - Christliches Klinikum Unna / West gGmbH - Marienhospital Bottrop gGmbH - HIG Holding für integrierte Gesundheitsversorgung GmbH - Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel gGmbH 2.4 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.5 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. 2.6 Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihres zwecks Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und in diesem Zusammenhang deren Geschäftsführung übernehmen.
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