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DIC Objekt Düsseldorf Infinity Office GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

Branche
Immobilien
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Stammdaten

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Produkte und Services

Immobilien

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Kleines Unternehmen

Bilanzsumme

Unternehmensgegenstand

2.1 Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 235 KAGB i.V.m. § 26 Nr. 4 Buchst. f. InvStG. 2.2 Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Vermietung oder Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien oder von Anteilen an Immobiliengesellschaften, insbesondere im Hinblick auf den nachfolgend unter § 2.5 definierten Grundbesitz. 2.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit diesem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Es dürfen von der Gesellschaft nur Vermögensgegenstände erworben und Tätigkeiten ausgeübt werden, welche die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("HI") für das Sondervermögen "HUK-COBURG Immobilien JV Fonds" und die BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH ("BNP") für das Sondervermögen "BREIF" nach deren jeweiligen Anlagebedingungen und -richtlinien unmittelbar erwerben bzw. ausüben darf. Die HI und die BNP sind verpflichtet, die Fondsgesellschaft vor einer Änderung der jeweiligen Anlagebedingungen und -richtlinien des Sondervermögens "HUK-COBURG Immobilien JV Fonds" und des Sondervermögens "BREIF" zu informieren. Der Unternehmensgegenstand ist auf Tätigkeiten beschränkt, die einer Einordnung der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft i. S. d. §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 235 KAGB i. V. m. § 26 Nr. 4 Buchst. f InvStG nicht entgegenstehen. 2.4 Die Gesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände erwerben: 2.4.1 folgende innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene Immobilien im gesetzlich zulässigen Rahmen von § 231 Abs. 1 KAGB einschließlich der zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlichen Vermögensgegenstände i. S. d. § 231 Abs. 3 KAGB; a. Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke; b. Grundstücke im Zustand der Bebauung; c. unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige Bebauung nach Maßgabe des Buchstaben a) bestimmt und geeignet sind, bis zu 20 % des Wertes der Gesellschaft; d. Erbbaurechte unter den Voraussetzungen der Buchstaben a) bis c); e. andere Grundstücke sowie Rechte in Form des Wohnungseigentums und Teileigentums, bis zu 15 % des Wertes der Gesellschaft. 2.4.2 Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsver-trag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 2.4.1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i.V.m. § 235 Absatz 1 KAGB) (nachfolgend "Immobiliengesellschaften" genannt); 2.4.3 Bankguthaben (im Sinne von § 195 KAGB) ausschließlich zur Aufbewahrung von Liquidität, wobei nach einer Anlaufphase von vier Jahren nur bis zu 20 % des Wertes der Gesellschaft in Bankguthaben bei demselben Kreditinstitut angelegt werden dürfen. 2.5 Die Gesellschaft darf nur in Vermögensgegenstände investieren, deren Verkehrs-wert ermittelt werden kann. 2.6 Die Gesellschaft ist/wird Eigentümerin des nachfolgenden Grundstücks: Grundbuch des Amtsgerichts Düsseldorf von Derendorf, Blatt 10896 zur lfd. Nr.4, Flurstück 616 (nachfolgend der "Grundbesitz" genannt). Der Erwerb weiterer Immobilien oder von Anteilen oder Aktien an Immobiliengesellschaften ist grundsätzlich zulässig. 2.7 Die Gesellschaft hat für die Finanzierung des Ankaufs des Grundbesitzes ein "Bankdarlehen" bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG in Höhe von ins-gesamt EUR 91,8 Mio. aufgenommen, wobei nur ein Betrag in Höhe von rd. EUR 74 Mio. abgerufen werden wird; dies entspricht einer Fremdkapitalquote von rund 45 %. Die Laufzeit des Bankdarlehens endet spätestens 7 Jahre nach Auszahlung des Bankdarlehens und das Bankdarlehen muss dann vollständig in einer Summe zurückgeführt werden. Die Gesellschaft wird, abgesehen von dem Bankdarlehen, komplett eigenfinanziert sein. Abrufe des Bankdarlehens über die vorstehend beschriebene geplante Abrufhöhe hinaus dürfen nur getätigt und weiteres Fremdkapital darf nur aufgenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Auf-nahme die Fremdkapitalquote 50 % des aktuellen Verkehrswerts der Immobilie bzw. der Immobilien, soweit weitere Immobilien erworben werden, nicht überschreitet. 2.8 Der Erwerb weiterer über die in § 2.6 genannten Vermögensgegenstände ist grundsätzlich im Einklang mit §§ 2.3 und 2.4 zulässig 2.9 Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) oder nach § 1 i. V. m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. 2.10 Eine gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft ist unzulässig. Ihre Tätigkeiten sind auf die Verwaltung ihrer Immobilien und ihrer direkt gehaltenen Beteiligungen und der notwendigen Liquidität beschränkt. 2.11 Die Gesellschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Befugnisse der jeweiligen Verwahrstellen der Anleger in Bezug auf deren Beteiligung an der Gesellschaft nach den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch jeweils gesonderte Vereinbarungen mit BNP und HI sichergestellt werden.

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Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

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