Unternehmensgegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens besteht in der Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei, insbesondere durch: die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO); die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO); die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). Die genannten Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und Technologiewissenschaften sowie internationale Kooperation und nachhaltige Entwicklung. Die Forschungstätigkeit umfasst: Wirtschafts- und Innovations-forschung: Untersuchung von Handels- und Investitionsströmen zwischen Deutschland und der Türkei, Erforschung nachhaltiger wirtschaft-licher Entwicklung, Digitalisierung und Start-up-Förderung; Sozialwissenschaftliche Studien: Analysen zu Migration, Integration und gesellschaftlichem Wandel in beiden Ländern; Technologie- und Umweltforschung: Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zu erneuerbaren Energien, Klimaschutz, Smart Cities und nachhaltiger Mobilität; Kulturwissenschaftliche Forschung: Studien zu interkulturellen Einflüssen, sprachlicher und historischer Vernetzung sowie gesellschaftlichem Zusammenleben; Förderung von wissenschaftlichen Kooperationen: durch Vernetzung von Universitäten, Forschungsinstituten und Think-Tanks aus beiden Ländern; Vergabe von Forschungsstipendien und Preisen zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten; Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Form von Studien, Berichten und Fachpublikationen; Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen und Workshops zum Wissensaustausch und zur Vernetzung von Forschenden. Die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere durch: Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Projekten, die den interkulturellen Dialog zwischen Deutschland und der Türkei stärken. Dazu gehören: Bildende Kunst: Organisation von Aus-stellungen, Kunstwettbewerben und Künstler-residenzen für Malerei, Skulptur, Fotografie und digitale Kunst; Darstellende Kunst: Förderung von Theater-, Tanz- und Musikprojekten, die sich mit gesellschaftlichen und kulturellen Themen beider Länder auseinandersetzen; Literatur und Film: Unterstützung von Schriftstellern, Dichtern und Filmemachern durch Lesungen, Publikationen und Filmfestivals mit interkulturellem Schwerpunkt; Traditionelles und zeitgenössisches Kunsthandwerk: Erhalt und Weiterentwicklung traditioneller Kunstformen wie Kalligrafie, Keramik, Teppichknüpferei oder Goldschmiedekunst in Verbindung mit modernen Techniken; Durchführung von interkulturellen Kunst- und Kulturveranstaltungen in Form von Festivals, Workshops, Symposien und Diskussionsrunden; Vernetzung von Künstlern und Kulturschaffenden durch internationale Kooperationen, Austauschprogramme und Plattformen zur künstlerischen Zusammenarbeit; Digitale und hybride Kunstförderung durch Online-Kunstausstellungen, interaktive Kulturplattformen und audiovisuelle Medienformate; Kooperation mit Museen, Kulturinstituten und gemeinnützigen Organisationen zur Präsentation und Archivierung kultureller Werke. Die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), insbesondere durch: Planung und Durchführung von nationalen und internationalen Seminaren, Kongressen und Konferenzen in Kooperation mit Unternehmen, Verbänden, Regierungen, politischen Parteien sowie öffentlichen und gemeinnützigen privaten Institutionen; Einrichtung von Informationsplattformen und Vermittlungszentren für den Austausch von Fachkräften; die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), insbesondere durch: Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und politischen Einrichtungen zur Stärkung des interkulturellen Verständnisses; nichtwirtschaftliche Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Körperschaften mit vergleichbaren Zielen; Förderung bilateraler Investitionen im Sinne des Gemeinwohls durch Vernetzung von Unternehmern, Institutionen und Politikern auf Kongressen und Fachveranstaltungen sowie über elektronische Informationsplattformen. Diese Zwecke erfolgen im Sinne des § 52 Abs. 2 AO. Die Tätigkeit des Unternehmens ist selbstlos und dient ausschließlich und unmittelbar dem Gemeinwohl. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschaft verwendet ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien.