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BG Kliniken-Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH

Branche
Gesundheitswesen
aktualisiert 
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Stammdaten

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Produkte und Services

RehabilitationForschungUnfallversicherungsträger

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Großunternehmen

Bilanzsumme

357,9 Mio. €

Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO),
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO),
Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO),
Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO),
Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO),
Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO)
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO.
Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesonderedie Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von
besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrich-
tungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und
Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetz-
lichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung
von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen
Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen,
die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrich-
tungen zu dienen bestimmt sind;
Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung
der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der
berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch
diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen;
Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten Einrich-
tungen;
Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leis-
tungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behinder-
tensport und Rehabilitationssport;
Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertages-
stätten und Kindergärten;
die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie
als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht
- eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht;
die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet:
als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der genannten steuerbegünstigten Zwecke, und zwar erbringt die Gesellschaft
verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen für die zum Konzern der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH gehörenden Unternehmen, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Strategischen Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controllings, der Internen Revision, des Risikomanagements, und nimmt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen der Entgeltabrechnung, des Einkaufs, Energieversorgungsleistungen, IT-Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal. Die Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne des §§ 65 ff. AO erbracht.
Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden.
Die Gesellschaft darf unter Beachtung der weitergehenden Regelungen Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung über die genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Sie kann zu diesem Zweck insbesondere auch öffentlich-rechtliche Körperschaften beliefern und versorgen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Die Gesellschaft darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks im Rahmen des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV).
Die Aufsicht über die Gesellschaft als Arbeitsgemeinschaft im Sinne von § 94 Abs. 1a SGB X führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). § 85 Abs. 3c SGB IV sowie § 94 Abs. 1a Sätze 2 und 3 SGB X sind bei der Gestaltung der Beteiligungsstruktur zu beachten. Den für die Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden sind derartige Vorhaben rechtzeitig anzuzeigen (§ 85 Abs. 5 SGB IV und § 94 Abs. 1a Satz 4 SGB X). Die Gesellschaft hat der für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde und / oder deren Beauftragten auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Ausübung des Aufsichtsrechts über die Gesellschafter aufgrund pflichtgemäßer Prüfung gefordert werden. Die Gesellschaft hat den Bundesrechnungshof gemäß § 66 BHO und § 54 HGrG unmittelbar zu unterrichten, sofern dieser einen der beteiligten Sozialversicherungsträger prüfen darf

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Die BG Kliniken-Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH wird im Kontext der nachstehenden Produkte und Dienstleistungen in öffentlichen Quellen genannt. Rehabilitation, Forschung und Unfallversicherungsträger treten am häufigsten auf. Die gezeigte Rangliste ist ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Korrektheit.

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Entschlossenheit, Kompetenz, Klarheit

Innovation, Leidenschaft, Kreativität

Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke

Gewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

Das 4 Farbenschema unterscheidet vier verschiedene Persönlichkeitsgruppen. Die BG Kliniken-Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH betont in ihrer Außendarstellung und in Stellenanzeigen die folgenden Charaktertypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ-Seite.

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Informationen für Jobsuchende

Aus allen Jobanzeigen der BG Kliniken-Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH wurden folgende bestimmte Anforderungen an Jobsuchende häufiger erkannt und für Sie grafisch aufbereitet. Konkrete Anforderungen finden Sie in den aktuell veröffentlichten Jobanzeigen.

Persönliche Kompetenz

  • Einsatzbereitschaft

Die BG Kliniken-Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH bietet Jobsuchenden eine Reihe attraktiver Zusatzleistungen. Je nach Stelle können diese unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie diese Übersicht zur Inspiration für Bewerbungsgespräche bei der BG Kliniken-Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH.

Weitere BenefitsAttraktive Vergütung

Folgende Arten der Anstellung wurden in Jobanzeigen erkannt. Die Anstellungsarten können je nach Stelle unterschiedlich ausfallen und dienen zur Orientierung.

  • Praktika
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