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Änderwerk gemeinnützige GmbH

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2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.2. Zweck der Gesellschaft:
2.2.a.) Förderung von Wissenschaft und Forschung, Verwirklichung insbesondere durch die Durchführung von nationalen und internationalen Forschungsprojekten in den Bereichen Technologie, Gesellschaft, Klima- und Umweltforschung sowie der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Wissenschaft und Forschung dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung. Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse für die Allgemeinheit erfolgt zeitnah und durch geeignete Maßnahmen, wie eine Publikation mithilfe eigener Onlineangebote oder relevanter Print- und Onlinemedien Dritter.
2.2.b.) Förderung der Jugend - und Altenhilfe: Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von gesundheitsför dernden und pädagogischen Projekten für Jugendliche und Senior*innen sowie die Organisation von Freizeitangeboten, die den Austausch zwischen den Personengruppen sowie ihre künstlerischen und körperlichen Fähigkeiten fördern. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Jugend
2.2.c.) Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von künstlerischen und kulturellen Projekten in den Bereichen der bildenden und darstellenden Kunst, Musik, Literatur sowie des kulturellen Austausches und Lernens. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Kulturbetriebe und Körperschaften erfolgen, die der Förderung von Kunst und Kultur dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese, ihre organisa torische oder beratende Unterstützung sowie durch die Verleihung von Preisen für Kunst- und Kulturschaffende aufgrund herausragender Arbeiten und Werke. Die Preisvergaberichtlinie sowie deren Änderungen werden schriftlich festgehalten und durch geeignete Maßnahmen, wie die Veröffentlichung mittels eigener Onlineangebote oder relevanter Medien Dritter, der Allgemeinheit mitgeteilt.
2.2.d.) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Bildungs- und lnformationsveranstaltungen im Zusammenhang mit den Projekten der Gesellschaft und ihrer Kooperationspartner*innen, die sich aus den satzungsmäßigen Zwecken der Gesellschaft ergeben. Dazu gehören Themen in den Intersektionen ihrer satzungsmäßigen Gebiete und den Vorhaben der von der Gesellschaft geförderten Einzelpersonen und Organisationen. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese, ihre organisatorische oder beratende Unterstützung sowie durch die Vergabe von Stipendien, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft zu fördern. Die Stipendienvergaberichtlinle sowie deren Änderungen werden schriftlich fest gehalten und durch geeignete Maßnahmen, wie die Veröffentlichung mittels eigener Onlineangebote oder relevanter Medien Dritter, der Allgemeinheit mitgeteilt.
2.2.e.) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Projekten im Bereich Klima-, Natur- und Umweltschutz, einschließlich schützender Direktmaßnahmen, wie Renaturierungsvorhaben, die dem Küstenund Hochwasserschutz dienen, Aktivitaten zur Erhaltung und Betreuung von Naturschutzgebieten oder Maßnahmen der Landschaftspflege, die einer Wildnisentwicklung dienen, durch die Durchführung von Forschungsvorhaben und die Organisation informativer Veranstaltungen, sowie die Erstellung und Veröf fentlichung von Publikationen zum Themengebiet.
Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, dem Umweltschutz, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.f.) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten und Hilfsaktionen, die dazu geeignet sind politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und weitere Personen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO sozial, finanziell oder materiell zu unterstützen. Dies beinhaltet Direktmaßnahmen, die sich an Menschen richten, die unmittelbar von Verfolgung, Vertreibung, Behinderung oder Diskriminierung betroffen sind sowie Personen, die aufgrund bewaffneter Konflikte, Naturkatastrophen oder medizinische Katastrophen hilfsbedürftig sind. Darüber hinaus die Organisation von Informationskampagnen, Veranstaltungen und Publikationen, die sich den Themen Flucht, Migration, Teilhabe und lnklusion von Migrant*innen, Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, widmen.
Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.g.) Förderung internationaler Gesinnung. der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von informativen Veranstaltungen und Formaten der Bildungsarbeit, die dazu geeignet sind kulturellen Austausch und Diskurs zu schaffen und zu begleiten sowie die Organisation, Pflege und beratende Unterstützen von Netzwerken, die zur Verbreitung, Stärkung und Festigung internationaler demokratischer Prinzipien beitragen. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.h.) Förderung des Tierschutzes. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Tierwohlkampagnen und lnformationsveranstaltungen zum Tier- und Artenschutz. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung des Tierschutzes dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.i.) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in sogenannten Entwicklungsländern sowie von Aktivitäten, die dazu geeignet sind die globale Zusammenarbeit in der Bekämpfung sozioökonomischer Ungleichheiten durch den Aufbau und die Pflege von Netzwerken oder Forschungsvorhaben zu unterstützen. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.j.) Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Verbraucher*innenberatungen oder Recherchen, lnformationsveranstaltungen und Aktionen zum Schutz von Verbraucher*innen vor Missständen und Benachteiligungen. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Verbraucherberatung und dem Verbraucherschutz dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.k.) Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Stratgefangene. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Hilfsangeboten für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, unter anderem in Bezug auf ihre Rechte und Reintegration. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.l.) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von informativen Veranstaltungen, Workshops, Seminaren oder anderen geeigneten Formaten der Bildungsarbeit zum Themengebiet sowie Forschungsvorhaben zur Ge schlechtergerechtigkeit. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.m.) Förderung der Kriminalprävention. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten der tertiären Pravention, die dazu geeignet sind Straffällige sozial, finanziell und durch Therapieangebote zu unterstützen, durch die Organisation von Opferschutzmaßnahmen, sowie die Durchführung von Projekten der primären Prävention, die dazu geeignet sind durch pädagogische Arbeit, wie beispielsweise Konfliktlösungs- oder Sportangebote, bei Kindern und Jugendlichen einen Rück gang der Kriminalität erreichen. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Kriminaiprävention dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.n.) Förderung des Sports. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von inklusiven Sportprojekten sowie der Organisation von Sportangeboten, die einer Bewegungsförderung dienen und einen sportpädagogischen Beitrag zur Förderung menschlicher Entwicklung und Bildung leisten. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung des Sports dienen, durch die Bereit stellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.o.) Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditio nellen Brauchtums einschließlich des Karnevals. der Fastnacht und des Fa schings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Projekten zur Erhaltung der Tier- und Pflanzenvielfalt, durch Amateur- und Freifunkprojekte sowie zugehörige Informationsveranstaltungen; Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht. der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modeliflugs und des Hundesports dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.p.) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von demokratie pädagogischen Projekten und die Organisation von Aus- und Weiterbildungsan geboten für Multiplikator*innen und zivilgeselischaftliche Akteur*innen im Bereich der demokratischen Grundprinzipien. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
2.2.q.) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Aktionen, Kampagnen und Veranstaltungen zu den in der Satzung genann ten Zwecken und Themen, um ein breiteres bürgerschaftliches Engagement für diese Zwecke zu gewinnen, sowie durch die Bereitstellung einer leicht zugänglichen Plattform, die Engagierte und Unterstützer*innen zusammenbringt sowie Engagierten eine einfachere Umsetzung ihrer gemeinwohlorientierten Projekte ermöglicht. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der Förderung des bürgerschaftlichen Engage ments zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beraten de Unterstützung.
2.2.r.) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Projekten und Hilfsaktionen, die dazu geeignet sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation hilfsbedürftig sind, sozial, finanziell und materiell zu unterstützen. Die Zweckverwirklichung kann zudem durch die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften erfolgen, die der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ih rer finanziellen und wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind, dienen, durch die Bereitstellung von Ressourcen für diese sowie ihre organisatorische oder beratende Unterstützung.
Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die folgenden Aktivitaten:
2.3.a) eigene Durchführung von Aktivitäten und Programmen, die zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig festgelegten Gebiet beitragen, insbesondere in den Intersektionen der satzungsmäßigen Zwecke;
2.3.b) Bereitstellung von Ressourcen zur Ermöglichung und Durchführung von Aktivitäten und Programmen, die zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig festgelegten Gebiet beitragen;
2.3.c) die Vergabe von Stipendien und Fördermitteln an Einzelpersonen und Organi sationen, die diese Mittel in selbstloser Art und Weise zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmaßig festgelegten Gebiet unmittelbar einsetzen;
2.3.d) Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke:
2.3.e) Beratung und Training der unterstützten Einzelpersonen und Organisationen im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Vorhaben;
2.3.f) Organisation und Durchführung von Bildungs- und lnformationsveranstaltun gen im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft sowie den Vorhaben der geförderten Einzelpersonen und Organisationen;
2.3.g) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Verbreitung von Print und Onlinepublikationen, Seminare, Konferenzen und Wettbewerbe im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft sowie den satzungsmäßigen Projekten der geförderten Einzelpersonen und Organisationen;

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