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SAfA Stiftungsallianz für Afrika gGmbH

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(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; daneben werden die nachfolgend benannten Zwecke gefördert: - Jugendhilfe, - Wissenschaft und Forschung, - öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege, - Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, - Gleichberechtigung von Frauen und Männern, - Natur- und Umweltschutz, - sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die vorbezeichneten Zwecke werden auch im Ausland verfolgt, namentlich in den Ländern des afrikanischen Kontinents. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Verbesserung der Lebensperspektive junger Menschen in Afrika und der Förderung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Projekte werden entsprechende Prozesse sowohl in ländlichen als auch in städtischen Regionen unterstützen, unter anderem durch die Ausbildung von jungen Menschen auf den Gebieten der nachhaltigen Landwirtschaft, weiterer relevanter Berufsfelder in ländlichen und städtischen Regionen, der Logistik, des Transports und dem Management von Wertschöpfungsketten sowie einer verbesserten Aufklärung, Familienplanung und medizinischen Versorgung. Eigenverantwortliches und unternehmerisches Handeln der Jugendlichen stehen dabei im Vordergrund. Hierzu fördert die Gesellschaft unter anderem lokale Lerngruppen, sogenannte "Youth Farmer Field Schools", zum Training in landwirtschaftlichen Themen, lokale Jugendgruppen und Jugendzentren zur Vermittlung von relevanten Kenntnissen für weitere Berufsfelder in ländlichen und städtischen Gebieten sowie zur Bearbeitung sexueller, reproduktiver und gesundheitlicher Themen. Für die Verbesserung der Aufklärung und Familienplanung ist eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitszentren vorgesehen. Des Weiteren fördert die Gesellschaft eine überregionale "Training Academy" in Äthiopien, in der junge Menschen eine Berufsausbildung in den Bereichen Logistik, Transport und Wertschöpfungsketten erhalten sollen. Die Gesellschaft arbeitet mit lokalen Universitäten zusammen, um deren wissenschaftliches Know-how in die Projektumsetzung zu integrieren und durch praktische Projekterfahrungen gleichzeitig zum inhaltlichen Ausbau des Studienangebots der Lehreinrichtungen beizutragen. Die Gesellschaft verfolgt die Konzeption, Planung, Implementierung, Steuerung und Umsetzung von Programmen, Projekten und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der im Wandel begriffenen afrikanischen Gesellschaften durch die Schaffung attraktiver Perspektiven für die stark wachsende junge Bevölkerung. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Gleichberechtigung von LGBT*I-Personen und der Aufklärung über die Notwendigkeit der Abschaffung von Minderheitsdiskriminierung. Im Vordergrund steht dabei, durch Kooperationen zwischen gleichgesinnten Organisationen Synergien zu bündeln, um je nach Zielgebiet, Zielgruppe und Projektkonzept Partnerschaften auf operativer und strategischer Ebene zu bilden. Auch Partnerschaften mit bi- und multilateralen Entwicklungsorganisationen sind angestrebt, um in der Bündelung von Kenntnissen und Netzwerken sowie privaten und öffentlichen Mitteln wirkungsvolle Angebote für die Unterstützung der oben genannten Entwicklungsprojekte in Afrika zur Verfügung zu stellen. Wesentlicher Maßstab dieser Kooperation ist die Stärkung der Fähigkeit zur Selbsthilfe als Ausdruck autonomer Gesellschaftsgestaltung. (2) Die Gesellschaft kann ihre Mittel ganz oder teilweise auch steuerbegünstigten Körperschaften und Personen des öffentlichen Rechts zur Verfolgung der hier in Abs. (1) genannten gemeinnützigen Zwecke zur Verfügung stellen. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.

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