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Gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung mbH

Branche
IT
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Stammdaten

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Produkte und Services

BetriebForschungFortbildung

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Großunternehmen

Bilanzsumme

Unternehmensgegenstand

(1) Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). (2) Gegenstand des Unternehmens sind insbesondere: 1. die Veranstaltung von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Aussprachen zur betrieblichen und beruflichen Aus- und Weiterbildung; 2. die Errichtung und der Betrieb von Hochschulen zur Durchführung wissenschaftlicher Studiengänge, insbesondere wissenschaftlicher Studiengänge in berufsbegleitender Form; 3. die Durchführung berufsbegleitender wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge für Angehörige der privaten Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Beamten und Angestellten im Bereich der öffentlichen Verwaltung, die Durchführung berufsbegleitender funktionsorientierter Studiengänge sowie die Abhaltung von Vorlesungen, Seminaren, Fachtagungen und Lehrgängen sowie Repetitorien zur Fortbildung von Fachkräften auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten; 4. die Förderung von Wissenschaft und Bildung durch Beratung, Information und andere geeignete Mittel; 5. die Beratung und Ausbildung im Rahmen der Planung und Einführung wissenschaftlicher Studiengänge; 6. die Einführung, Anwendung und Förderung zeitgemäßer Lehr- und Planmethoden und Lehrmittel; 7. die Vergabe von Stipendien und Preisen; 8. die Vergabe von Mitteln für die Studentenhilfe. Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, darunter auch verbundenen gemeinnützigen Gesellschaften. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin das planmäßige Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke mit der Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie mit allen Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sofern die jeweilige Körperschaft im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens als gemeinnützig anerkannt oder zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, insbesondere durch 1. die entgeltliche Nutzungsüberlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücken einschließlich Gebäuden, Betriebs- und Geschäftsausstattung), 2. die entgeltliche Erbringung von "shared-service"-Dienstleistungen, z.B. administrative Tätigkeiten (Buchhaltung, Personalmanagement, ITServiceleistungen, Zentraleinkauf und ähnliche zur Erreichung des Satzungszweckes notwendige administrative Leistungen) sowie 3. die entgeltliche zentrale Bereitstellung sonstiger Dienstleistungen (z.B. Werbeleistungen, Telefon-/Internetdienstleistungen). Diese Leistungen werden von Mitarbeitenden der einzelnen Kooperationspartner im Rahmen ihres einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit den Gesellschaften der BCW-Gruppe, unabhängig ihres konkreten Hauptanstellungsverhältnisses, gemeinsam erbracht. (4) Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Zuwendung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie an Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an als gemeinnützig anerkannten Kapitalgesellschaften, die mindestens einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft ist.

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