Unternehmensgegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) von Kunst und Kultur, d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umwelt-schutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, f) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; g) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; h) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; i) des Tierschutzes; j) der Entwicklungszusammenarbeit; k) der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; l) des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind sowie m) mildtätiger Zwecke - jeweils auch im Ausland. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die finanzielle Förderung von Universitäten, Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; b) die finanzielle Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe wie beispielsweise des Kinderschutzbundes Bundesverband e.V. und der jeweiligen Landesverbände des Kinderschutzbundes oder UNICEF bzw. regionaler Unterorganisationen; c) die finanzielle Förderung von Konzert- und Opernhäusern und sonstigen kulturellen Einrichtungen wie z.B. der Elbphilharmonie Hamburg; d) die finanzielle Förderung von Organisationen und Einrichtungen, die dem Ziel der beruflichen Erst- und Weiterqualifikation dienen wie z.B. Projekte der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH, Berlin; e) die finanzielle Förderung von Umwelt- und Naturschutzorganisationen wie z.B. der Loki Schmidt Stiftung, Hamburg, und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Molfsee; f) die finanzielle Förderung der Arbeit von anerkannten Wohlfahrtsorganisationen wie z.B. des Deutschen Roten Kreuz DRK e.V.; g) die finanzielle Förderung von Organisationen, Einrichtungen und sonstigen Initiativen, die Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, für politisch Verfolgte nach dem Grundgesetz sowie für andere Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten, die des Schutzes und Beistandes bedürfen, gewähren; h) die finanzielle Förderung von Projekten von Organisationen und Einrichtungen, die das Ziel verfolgen durch Verständigung, Begegnung und interkulturelles Lernen Vorurteile und Grenzen zwischen verschiedenen Gruppen abzubauen und Austausch über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen; i) die finanzielle Förderung von Tierschutzorganisationen und Tierhilfseinrichtungen wie z.B. Tierheimen; j) die finanzielle Förderung von Einrichtungen und Organisationen, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zur partnerschaftlichen Förderung von Projekten beitragen, die das Ziel verfolgen global gesehen bestehende Ungleichheiten zwischen verschiedenen Regionen zu überwinden; k) die finanzielle Förderung von Organisationen und Einrichtungen, die das Ziel verfolgen Biodiversität zu erhalten und einen Beitrag gegen das Artensterben leisten wie z.B. des Zentrums für alte Haus- und Nutztierrassen e.V. Arche Warder, Warder; l) die finanzielle Förderung von Organisationen, Einrichtungen und sonstigen Initiativen, welche überparteilich die aktive Teilhabe an unserer Demokratie fördern; m) die finanzielle Förderung von regional tätigen Organisationen und Einrichtungen wie den "Tafeln", die Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs an Menschen weitergeben, die aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen hilfsbedürftig im Sinne von § 53 AO sind. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften. Soweit es ihre finanzielle Situation zulässt, kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch durch eigene Projekte verfolgen.