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FEUERSTROM gGmbH

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Kleinstunternehmen

Bilanzsumme

Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt folgende Zwecke: Zweck der FEUERSTROM gGmbH ist die Förderung der Religion, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Förderung der Hilfe für religiös Verfolgte. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Aktivitäten zur Wiederherstellung der Einheit der Christen, gemäß Dekret der römisch-katholischen Kirche "Unitatis Redintegratio", Dekret über den Ökumenismus. Christen in diesem Sinne sind alle Menschen, die den dreieinigen Gott anrufen und Jesus als Herrn und Erlöser bekennen, und zwar nicht nur einzeln für sich, sondern auch in ihren Gemeinschaften, in denen sie die frohe Botschaft vernommen haben und die sie ihre Kirche und Gottes Kirche nennen. Diese streben, wenn auch auf verschiedene Weise, zu einer einen, sichtbaren Kirche Gottes hin, die in Wahrheit allumfassend und zur ganzen Welt gesandt ist, damit sich die Welt zum Evangelium bekehre und so ihr Heil finde zur Ehre Gottes. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch Aktivitäten von Laien der römisch-katholischen Kirche zur Erfüllung der allgemeinen Pflicht der Laien gemäß Buch II Volk Gottes, Teil 1 Die Gläubigen, Titel II Pflichten und Rechte der Laien Can. 225 § 1 des Codex des Kanonischen Rechtes mitzuhelfen, dass die göttliche Heilsbotschaft des Evangeliums von allen Menschen überall auf der Welt erkannt und angenommen wird. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Betreuung der und Veröffentlichung von Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 auf der Website www.feuerstrom.com; das Angebot von Kursen, Fortbildungen und Seminaren sowohl online als auch in Präsenzveranstaltungen im In- und Ausland mit Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5; regelmäßige Vorträge, die online per Video abrufbar sind, mit Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5; Produktion von Musik, Videos und Print-Medien mit Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 und deren Veröffentlichung; persönliche Beratungsgespräche und die Organisation von Wallfahrten im In- und Ausland; die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zwecks Förderung der Religion, insbesondere zur finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung der Tätigkeit von Priestern, Ordensleuten und Seminaristen sowohl der römisch-katholischen Kirche als auch von Angehörigen anderer christlicher Glaubensgemeinschaften, die sich zu den in § 2 Abs. 2 genannten Grundsätzen bekennen, im In- und Ausland; zur finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung zum Bau von Kirchen sowohl der römisch-katholischen Kirche als auch anderer christlicher Glaubensgemeinschaften, die sich zu den in § 2 Abs. 2 genannten Grundsätzen bekennen, im In- und Ausland; zur finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung der Tätigkeit von Bildungseinrichtungen sowohl der römisch-katholischen Kirche als auch anderer christlicher Glaubensgemeinschaften, die sich zu den in § 2 Abs. 2 genannten Grundsätzen bekennen, im In- und Ausland; die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung von notleidenden oder gefährdeten Mitmenschen im In- und Ausland, unter anderem durch die Versendung von Nahrungs- und Hilfspaketen an Mitmenschen im In- und Ausland; die Finanzierung von medizinischen Behandlungen für Kranke; von Kindergartengebühren für Alleinerziehende etc.; Ehe- und Paarberatung sowie Familienberatung; Unterstützung von Priestern, Ordensleuten, Seminaristen und Gläubigen im In- und Ausland zum Schutz vor staatlichen Repressalien oder vor christenfeindlichen Angriffen. Alle in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke werden angestrebt, wobei unter Umständen nicht alle sofort und in gleichem Maße umgesetzt werden können.

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Chronik

Bekanntmachungen

Neueintragung im Handelsregister

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2021.

Neueintragung im Handelsregister

Geschäftsanschrift: Kreillerstr. 210, c/o FEUCHTINGER Rechtsanwälte, Steuerberater, Herr Josef Feuchtinger, Rechtsanwält, 81825 München.

Neueintragung im Handelsregister

Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt folgende Zwecke: Zweck der FEUERSTROM gGmbH ist die Förderung der Religion, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Förderung der Hilfe für religiös Verfolgte. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Aktivitäten zur Wiederherstellung der Einheit der Christen, gemäß Dekret der römisch-katholischen Kirche "Unitatis Redintegratio", Dekret über den Ökumenismus. Christen in diesem Sinne sind alle Menschen, die den dreieinigen Gott anrufen und Jesus als Herrn und Erlöser bekennen, und zwar nicht nur einzeln für sich, sondern auch in ihren Gemeinschaften, in denen sie die frohe Botschaft vernommen haben und die sie ihre Kirche und Gottes Kirche nennen. Diese streben, wenn auch auf verschiedene Weise, zu einer einen, sichtbaren Kirche Gottes hin, die in Wahrheit allumfassend und zur ganzen Welt gesandt ist, damit sich die Welt zum Evangelium bekehre und so ihr Heil finde zur Ehre Gottes. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch Aktivitäten von Laien der römisch-katholischen Kirche zur Erfüllung der allgemeinen Pflicht der Laien gemäß Buch II Volk Gottes, Teil 1 Die Gläubigen, Titel II Pflichten und Rechte der Laien Can. 225 § 1 des Codex des Kanonischen Rechtes mitzuhelfen, dass die göttliche Heilsbotschaft des Evangeliums von allen Menschen überall auf der Welt erkannt und angenommen wird. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Betreuung der und Veröffentlichung von Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 auf der Website www.feuerstrom.com; das Angebot von Kursen, Fortbildungen und Seminaren sowohl online als auch in Präsenzveranstaltungen im In- und Ausland mit Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5; regelmäßige Vorträge, die online per Video abrufbar sind, mit Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5; Produktion von Musik, Videos und Print-Medien mit Inhalten im Sinne von § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 und deren Veröffentlichung; persönliche Beratungsgespräche und die Organisation von Wallfahrten im In- und Ausland; die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zwecks Förderung der Religion, insbesondere zur finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung der Tätigkeit von Priestern, Ordensleuten und Seminaristen sowohl der römisch-katholischen Kirche als auch von Angehörigen anderer christlicher Glaubensgemeinschaften, die sich zu den in § 2 Abs. 2 genannten Grundsätzen bekennen, im In- und Ausland; zur finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung zum Bau von Kirchen sowohl der römisch-katholischen Kirche als auch anderer christlicher Glaubensgemeinschaften, die sich zu den in § 2 Abs. 2 genannten Grundsätzen bekennen, im In- und Ausland; zur finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung der Tätigkeit von Bildungseinrichtungen sowohl der römisch-katholischen Kirche als auch anderer christlicher Glaubensgemeinschaften, die sich zu den in § 2 Abs. 2 genannten Grundsätzen bekennen, im In- und Ausland; die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung von notleidenden oder gefährdeten Mitmenschen im In- und Ausland, unter anderem durch die Versendung von Nahrungs- und Hilfspaketen an Mitmenschen im In- und Ausland; die Finanzierung von medizinischen Behandlungen für Kranke; von Kindergartengebühren für Alleinerziehende etc.; Ehe- und Paarberatung sowie Familienberatung; Unterstützung von Priestern, Ordensleuten, Seminaristen und Gläubigen im In- und Ausland zum Schutz vor staatlichen Repressalien oder vor christenfeindlichen Angriffen. Alle in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke werden angestrebt, wobei unter Umständen nicht alle sofort und in gleichem Maße umgesetzt werden können.

Neueintragung im Handelsregister

Stammkapital: 25.500,00 EUR.

Neueintragung im Handelsregister

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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