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Wirtschaftsbetriebe Duisburg-Anstalt des öffentlichen Rechts

Branche
Recycling und Entsorgung
aktualisiert 
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Stammdaten

Dieses Firmenprofil ist ein Suchergebnis von implisense.com

Produkte und Services

AbfallentsorgungBrückenFahrzeuge

Größe (Umsatz & Mitarbeiter)

Großunternehmen

Bilanzsumme

813,6 Mio. €

Unternehmensgegenstand

(1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie übertragene Aufgaben, die sie im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durchführt (§114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW): 1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Erstellung des kommualen Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. § 5 a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG) und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c LAbfG, 2. die Stadtentwässerung einschließlich der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW) i.V.m. § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 52 Abs 1 LWG, einschließlich der Erstellung und Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes i.S.v. § 47 LWG, ausgenommen die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LWG, 3. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach den gesetzlichen Vorschriften, 4. Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen, 5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen Spielplätze, 6. Planung, Bau und Betrieb der Bedürfnisanstalten, 7. die Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaus, des Ausgleichs der Wasserführung und des Hochwasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Duisburg gelegenen sonstigen Gewässern im Sinne des § 2 Abs.1 Nr. 3 LWG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben der Anstalt gehören auch die Unterhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der daür notwendigen Anlagen. Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Stadt Duisburg der Anstalt gemäß § 40 WHG obliegende Gewässerunterhaltungs- und Gewässerausbaupflicht. 8. die Aufgabe der Anlage und Unterhaltung der nicht-konfessionsgebundenen Friedhöfe in der Stadt Duisburg sowie der städtischen Feuerbestattungsanlage (Friedhofsträger § 1 Abs.2 BestG NRW). (2) Der Anstalt wird zudem die Aufgaben, die sie im Auftrag der Stadt Duisburg als deren Erfüllungsgehilfin wahrnimmt, übertragen: 1. die Unterhaltung städtischer Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (wie z. B. Straßen, Wege, Plätze, Brücken) einschließlich des dazugehörenden Straßenbegleitgrüns und die Ausführung beauftragter Ingenieurarbeiten für Einzelprojekte, 2. die Unterhaltung der Grünflächen sowie 3. der Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Duisburg gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Einzelheiten der Beauftragung der Anstalt ergeben sich aus einem mit der Stadt für jeden Bereich separat abzuschließenden Leistungsvertrag, der der Zustimung des Verwaltungsrates bedarf. (3) Die Anstalt wird daüber hinaus Ausbildung, Qualifizierung, Fortbildung und Umschulung sowie die Unterstützung jeglicher Art von sonst arbeitslosen jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern auf dem regionalen Arbeitsmarkt fördern. (4) Die Übertrgung nach Abs. 1 umfasst auch den Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf die Anstalt. (5) Die Anstalt kann die in Abs. 1 und Abs. 2 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahnehmen. (6) Die Anstalt kann nach Maßgabe des § 114 Abs. 4 i.V.m. § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GO NRW andere Unternehmen oder Einrichtungen gründen oder sich an solchen beteiligen, wenn das dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen betimmten Betrag begrenzt ist. (7) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Stadt 1. Satzungen für die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 8 übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW sowie des § 48 Landeswassergesetz NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den nach diesen Bestimmungen übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. Die Stadt überträgt insoweit das ihr gemäß §§ 1,2,4,6,8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zustehende Recht im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 8, Gebühren und Beiträge zu erheben und zu vollstrecken oder Entgelte zu fordern und durchzusetzen. (8) Die Anstalt kann Beamtinnen und Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung auch für Beschäftigte. (9) Die Anstalt soll zur Erledigung der ihr obliegenden Aufgaben gemäß Abs. 1, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen gemäß Abs. 7, bestehende Einrichtungen der Stadt Duisburg im Rahmen der Amtshilfe in Anspruch nehmen. Art und Umfang der konkreten Ausgestaltung sind in separaten Vereinbarungen festzulegen. Die Verantwortung der Anstalt für die Wahrnehmung der im Rahmen des Anstaltszwecks übernommen Aufgaben bleibt hiervon unberührt.
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Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-Anstalt des öffentlichen Rechts wird im Kontext der nachstehenden Produkte und Dienstleistungen in öffentlichen Quellen genannt. Abfallentsorgung, Brücken und Fahrzeuge treten am häufigsten auf. Die gezeigte Rangliste ist ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Korrektheit.

Communication Standards5. Generation (5G)
Programming LanguagesJava
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Mit einer Reihe moderner Technologien und Konzepte spricht die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-Anstalt des öffentlichen Rechts aufgeschlossene Bewerberinnen und Bewerber an. Besonders häufige Technologien und Konzepte sind Java Script, Java und 5. Generation (5G).

Entschlossenheit, Kompetenz, KlarheitInnovation, Leidenschaft, KreativitätFreundlichkeit, Verlässlichkeit, KommunikationsstärkeGewissenhaftigkeit, Reflektion, Gründlichkeit

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