Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die Implisense GmbH, Spiekermannstraße 31a, 13189 Berlin (nachfolgend „Implisense“) erstellt und vermarktet die Software Implisense (nachfolgend „Implisense-Software“ genannt) als Softwaredienst („Software-as-a-Service“) und stellt dem Kunden ohne das Erfordernis, die Implisense-Software zu nutzen, Daten über eine Schnittstelle zu den Implisense-Datenbanken zur Verfügung („Data-as-a-Service“) (Software-as-a-Service und Data-as-a-Service nachstehend gemeinsam auch der „Dienst“ genannt). Der Dienst kann von gewerblichen Kunden dazu genutzt werden, Firmenkunden im Datenbestand von Implisense zu suchen, zu bewerten und die Stammdaten im Excel-Format für die Weiterverarbeitung herunterzuladen. Implisense bietet seine Dienste im Internet auf folgenden Anbieter-Websites an: implisense.com, implisense.de.

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den rechtlichen Rahmen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Implisense GmbH (im Folgenden: Implisense) und dem Kunden aufgrund der zwischen Implisense und dem Kunden im Einzelnen abgeschlossenen Leistungs- und Nutzungsverträge. Die AGB finden Anwendung gegenüber natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).

  1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Implisense kommt mit Zugang mit der Auftragsbestätigung durch Implisense zustande.
  2. Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen und Abweichungen des Leistungsangebots bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen mit deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.
  4. Andere Geschäftsbedingungen als diese AGB werden nicht Vertragsbestandteil, soweit Implisense diesen nicht ausdrücklich zustimmt.
  5. Der Maßgeblichkeit abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie Implisense in Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise übermittelt werden.

§ 2 Leistungen

  1. Implisense bietet seinen Kunden einen Zugriff auf den Softwaredienst Implisense an. Dadurch lassen sich zu Firmen aus Deutschland Profile mit Detailinformationen aufrufen und deren Stammdaten in Form von Excel-Dateien herunterladen.
  2. Zudem kann der Kunde ohne Nutzung des Softwaredienstes Implisense über eine Schnittstelle zu den Datenbanken auf die entsprechenden Datenbestände von Implisense zugreifen.
  3. Ein minimales Firmenprofil ist durch folgende Datenfelder definiert: Implisense-ID, Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Amtsgericht und Handelsregisternummer, Wirtschaftsstatus Je nach Quellenlage enthält das Firmenprofil weitere Angaben, wie etwa die URL der Firmenwebsite, URLs von Social Media Präsenzen, Telefonnummer der Zentrale, Faxnummer der Zentrale, Umsatzsteuernummer, Stammkapital, Eintragsdatum, Rechtsform. Sofern sich die postalische Adresse geokodieren lässt, wird diese im WGS 84 Standard mit Latitude und Longitude angegeben. Eine Firma kann zusätzlich durch Ereignisse charakterisiert sein, die aus den öffentlichen Handelsregisterbekanntmachungen stammen.
  4. Die Leistungen werden dem Kunden und seinen Mitarbeitern zugänglich gemacht. Jede Vergrößerung der Reichweite wie die Erstreckung auf weitere Niederlassungen, Filialbetriebe, Tochtergesellschaften und sonstige Beteiligungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Implisense ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung anderer Unternehmen zu bedienen. Dazu zählen insbesondere in Deutschland ansässige Auskunfteien, Hosting-Anbieter oder öffentliche Register, die zur Ergänzung und Validierung des Datenbestands einbezogen werden.

§ 3 Urheberrecht

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem Softwaredienst um ein von Implisense hergestelltes Datenbankwerk im Sinn der §§ 4 II, 87a I UrhG handelt. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG. Alle Urheberrechte an den gelieferten Daten und Dokumentationen bleiben vorbehalten.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, auf die Software zuzugreifen, um diese zu modifizieren, zu kopieren oder zu fälschen oder in sonst einer Form Einfluss auf den Quellcode der Software zu nehmen oder diesen abzuleiten.

§ 4 Lizenzarten

  1. Der Kunde erwirbt ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht als einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkte Lizenz an den via Internet bereitgestellten Informationen und der Software
  2. Das Nutzungsrecht ist auf die Software im Objektcode-Format beschränkt; ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.
  3. Der Kunde erwirbt mit einer Lizenz das Nutzungsrecht als einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz an den über die integrierte Download-Funktion der Software heruntergeladenen Firmenstammdaten für Marketing- und Vertriebszwecke.
  4. Kunden können zwischen zwei Lizenzformen wählen. Sie unterscheiden sich in der Vertragsdauer und der Anzahl personalisierter Zugänge.
    • SaaS Lizenz Bei der Pro Lizenz kann ein registrierter Nutzer die Software für die vereinbarte Vertragslaufzeit nutzen. Weitere Nutzerzugänge sind zusätzlich lizenzierbar Zusatzkosten können durch weitere Downloads von Zielkundenprofilen entstehen.
    • DaaS Lizenz Bei der DaaS Lizenz kann ein registrierter Nutzer die Schnittstelle für die vereinbarte Vertragslaufzeit nutzen. Zusatzkosten können durch größere Kontingente an Daten oder weiteren Analysefunktionen entstehen. Diese werden einzeln verhandelt.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer für die Starter Lizenz umfasst die Nutzungsdauer bis zum Abschluss einer Selektion. Nach dem Kauf und Download von Daten erlischt die Nutzungslizenz an der Software automatisch ohne Kündigung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragsdauer für die Pro Lizenz ein Jahr.
  3. Die Vertragsdauer verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht zuvor von einem der Vertragspartner mit einer Frist von fünf Werktagen zum Ende des laufenden Vertragszeitraums schriftlich gekündigt wird.
  4. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund, ggf. auch fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt. Als wichtiger Grund gilt auch eine Preiserhöhung für Produkte im Abonnement, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

§ 6 Testzugang

  1. Die testweise Nutzung der Software setzt eine Registrierung des Nutzers durch eine gültige geschäftliche E-Mailadresse auf den Anbieter-Websites voraus.
  2. Das Absenden der Registrierungseingaben des Nutzers durch Drücken des Buttons „Anmelden“ stellt ein unverbindliches Angebot (Antrag) des Nutzers auf einen Testzugang dar.
  3. Sofern Implisense einen Testzugang bereitstellen möchte, erhält der Nutzer eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu seiner Testversion per E-Mail zugesandt.
  4. Die Testversion für die Pro Version ist 14 Tage lang ab Zusendung der Zugangsdaten nutzbar.
  5. Das Angebot für eine Testversion ist pro Unternehmen nur einmal erhältlich.
  6. Der Nutzer hat das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Anbieter wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und den Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.
  7. Mehrfache Registrierungen oder eine Übertragung der Zugangsberechtigung ohne ausdrückliche Einwilligung von Implisense sind dem Nutzer untersagt.
  8. Implisense behält sich das Recht vor, Nutzer-Accounts nach Ablauf des Testzeitraums zu löschen.
  9. Ein Anspruch auf einen Testzugang bei Implisense besteht nicht

§ 7 Nutzung

  • Kostenloser Testzugang
    1. Es ist dem Nutzer eines Testzugangs nicht gestattet, die im Rahmen des Testzugangs herunterladbaren Firmendaten zu speichern und mit entsprechenden Programmen (z.B. CRM) zu verarbeiten und dauerhaft zu speichern.
    2. Es ist dem Nutzer ebenfalls nicht gestattet, die abrufbaren Firmendaten zu verbreiten, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben. Alle ihm zustehenden Urheberrechte behält sich Implisense vor.
    3. Implisense ist jederzeit berechtigt, in Bezug auf die vereinbarte Nutzung oder eine widerrechtliche Inanspruchnahme oder Weitergabe der bezogenen Daten die Nutzung zu überprüfen und dem betreffenden Nutzer die Zugangsberechtigung zu der Testversion gegebenenfalls zu entziehen. Weitere rechtliche Schritte behält sich Implisense vor.
    4. Implisense behält sich das Recht vor, Abfragen, Abfragezeiten, Nutzungsdauer etc. zusammen pro Nutzerzugang zu protokollieren und zu speichern (Log-Dateien), um frühzeitig missbräuchliche Nutzung zu erkennen und Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten in der Bedienbarkeit der Software zu erhalten. Dies beinhaltet nicht die Speicherung von IP-Adressen der Benutzer.
    5. Gelieferte Firmendaten bleiben bis zum Erwerb einer Nutzerlizenz Eigentum von Implisense. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den Firmendaten.
    6. Dem Nutzer ist es untersagt, die ihm überlassenen Firmendaten und Softwarezugänge ohne Zustimmung von Implisense an Dritte weiterzugeben und Daten über den gewöhnlichen Umfang hinaus, insbesondere durch automatisierte Prozesse, abzufragen oder zu übernehmen.
    7. Der Nutzer verwendet die ihm erbrachten Leistungen nur in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen. Er gewährleistet insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht und stellt Implisense von Ansprüchen Dritter, die diese wegen Verletzung der vorgenannten Bestimmungen gegen Implisense geltend machen, frei.
    8. Der Nutzer gewährleistet die Geheimhaltung von Zugangsdaten und Kennwörtern und stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer darauf zugreifen. Erhält er Kenntnis vom Missbrauch des Zugangs, wird er Implisense unverzüglich unterrichten.
  • Käuflich erworbene Nutzungslizenz
    1. Es ist dem Kunden gestattet, die im Rahmen einer Lizenzvereinbarung herunterladbaren Firmendaten für die Vertragslaufzeit zu speichern und mit entsprechenden Programmen (z.B. CRM) zu verarbeiten und dauerhaft zu speichern.
    2. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die gelieferten Firmendaten zu verbreiten, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben, außer, es handelt sich bei diesen Dritten um entsprechend beauftragte Marketing- und Vertriebsdienstleister, die eine Auftragsdatenverarbeitung durchführen.
    3. Implisense ist jederzeit berechtigt, in Bezug auf die vereinbarte Nutzung oder eine widerrechtliche Inanspruchnahme oder Weitergabe der bezogenen Daten die Nutzung zu überprüfen und dem betreffenden Kunden die Zugangsberechtigung zu seinen Angeboten gegebenenfalls zu entziehen. Weitere rechtliche Schritte behält sich Implisense vor.
    4. Implisense behält sich das Recht vor, Abfragen, Abfragezeiten, Nutzungsdauer etc. zusammen pro Nutzerzugang zu protokollieren und zu speichern (Log-Dateien), um frühzeitig missbräuchliche Nutzung zu erkennen und Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten in der Bedienbarkeit der Software zu erhalten. Dies beinhaltet nicht die Speicherung von IP-Adressen der Benutzer.
    5. Gelieferte Firmendaten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Implisense. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den Firmendaten.
    6. Dem Kunden ist es untersagt, die ihm überlassenen Firmendaten und Softwarezugänge ohne Zustimmung von Implisense an Dritte außerhalb einer Auftragsdatenverarbeitung weiterzugeben und Daten über den gewöhnlichen Umfang hinaus, insbesondere durch automatisierte Prozesse, abzufragen oder zu übernehmen.
    7. Der Kunde verwendet die ihm erbrachten Leistungen nur in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen. Er gewährleistet insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht und stellt Implisense von Ansprüchen Dritter, die diese wegen Verletzung der vorgenannten Bestimmungen gegen Implisense geltend machen, frei.
    8. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Wiederverkäufer, können die Nutzungsbeschränkungen einzelvertraglich abgeändert werden. Unbeschadet davon haftet der Kunde Implisense für die Einhaltung dieser Vertragsbedingungen auch durch den Endkunden. Zudem hat der Kunde die jederzeitige Nachprüfbarkeit aller Weiterveräußerungsgeschäfte sicherzustellen.
    9. Der Kunde gewährleistet die Geheimhaltung von Zugangsdaten und Kennwörtern und stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer darauf zugreifen. Erhält er Kenntnis vom Missbrauch des Zugangs, wird er Implisense unverzüglich unterrichten.

§ 8 Bestellung

  1. Die Bestellung von Nutzerlizenzen erfolgt über das entsprechende Bestell-Formular auf den Anbieter-Websites. Die Übersendung der Bestellung stellt das verbindliche Angebot (Antrag) des Nutzers zum Vertragsschluss dar.
  2. Die Annahme des Antrages erfolgt durch eine E-Mail von Implisense, die den Eingang der Bestellung sowie den Vertragsschluss bestätigt. Die Anbieter-Websites selbst stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Sofern Implisense einen Vertragsschluss einwilligt, erhält der Kunde eine Rechnung zugesandt. Ein Anspruch auf einen Vertragsschluss mit Implisense besteht nicht.
  3. Nach erfolgter Einkaufsbestätigung durch den Kunden teilt Implisense dem Kunden die Zugangsdaten mit. Ein Passwort und ein pseudonymisierter Nutzername dient dem Nutzer zum Login in dessen Nutzer-Account. Ab diesem Zeitpunkt kann der Nutzer die Software benutzen, jedoch bleiben die Nutzungsrechte an den herunterladbaren Firmendaten bis zum Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung durch den Kunden bei Implisense.

§ 9 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Lieferung der Firmendaten an den Kunden erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten durch eine gesicherte Datenfernübertragung.
  3. Aufträge sowie jegliche Dienstleistungen werden nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind.
  4. Alle Leistungen werden "wie vorhanden und verfügbar" erbracht. Genaueres regelt § 2 Leistungen.
  5. Liefertermine sind unverbindlich.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Maßgeblich für die Preise ist die jeweils aktuelle Preisliste von den Anbieter-Websites bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung durch Implisense. Alle Preise im Geschäftsverkehr mit vorsteuerabzugsberechtigten Kunden gelten rein netto und sind zzgl. gesetzlicher Steuern 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
  2. Die Bezugspreise werden nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung in Rechnung gestellt.
  3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet (§ 288 BGB).
  4. Implisense ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Zugangsberechtigung ohne vorherige Ankündigung zu deaktivieren.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückhaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Implisense anerkannt worden sind.
  6. Der Kunde kann die Entgelte mittels Überweisung auf das mitgeteilte Konto von Implisense bezahlen.
  7. Implisense ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal pro Kalenderhalbjahr zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Nutzers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Nutzer der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Implisense weist den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hin.
  8. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit Vertragsschluss. Sofern die Rechnung nichts Abweichendes bestimmt, sind Entgelte mit Rechnungsstellung sofort und für die vereinbarte Vertragslaufzeit im Voraus fällig.
  9. Rechnungen werden grundsätzlich in elektronischer Form erstellt. Sie stehen dem Kunden zum Download zur Verfügung und werden auf Wunsch per E-Mail versandt.

§ 11 Gewährleistung

  1. Implisense übernimmt keine Gewähr, dass die angebotenen Daten den Kundenerwartungen entsprechen, damit ein bestimmtes Kundenziel erreicht werden kann.
  2. Implisense gewährleistet eine regelmäßige Aktualisierung eines Firmenprofils innerhalb eines Kalendermonats, sofern die Quelle technisch erreichbar ist. Weiterhin wird gewährleistet, dass ein Firmenprofil über die in §2 definierten minimalen Datenfelder verfügt. Für die Richtigkeit der Angaben in einem Firmenprofil kann nicht gewährleistet werden, da Implisense auf den Erhalt von Daten durch Dritte auf deren Websites und in Handelsregisterbekanntmachungen angewiesen ist und diese Fehler enthalten können. Der Kunde kann zur fallweisen Überprüfung jederzeit die Quellen und das letzte Abrufdatum einsehen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einzeldaten zu überprüfen.
  3. Fehlerhafte Daten (z. B. bei Abweichungen zu veröffentlichten Daten) werden nach schriftlicher nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den Kunden, soweit möglich, umgehend vom Anbieter behoben.
  4. Öffentliche Äußerungen oder Werbeaussagen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
  5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die auf Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichen Gründen beruht, ist kein Mangel. Liegt ein Gewährleistungsgrund vor, kann der Kunde nach Wahl von Implisense entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
  6. Ist bei fehlerhaften Daten eine Nachbesserung bzw. Nachlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Implisense ist nur zu maximal zwei Nachbesserungsversuchen verpflichtet. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wird auf das Vorliegen von wesentlichen Mängeln beschränkt.
  7. Reklamationen sind schriftlich innerhalb einer Woche nach erster Kenntnisnahme durch den Kunden bei Implisense geltend zu machen.
  8. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
  9. Implisense gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 97% im Monatsmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster, die jeden Sonntag zwischen 2:00 und 4:00 Uhr liegen. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der Software nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Implisense. Implisense bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen aufreiten
  10. Der Nutzer ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Fehlerhaftigkeit oder Ausfall der von ihm genutzten Hard- oder Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte.

§ 12 Vertragsverletzung

  1. Zahlungsverzug, ein Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen oder andere Vertragsverletzungen führen zu einer Mahnung und berechtigen Implisense nach ergebnislosem Verstreichen der Mahnfrist, den Bezug weiterer Leistungen zu sperren. Erstattungen bereits gezahlter Nutzungsentgelte sind in diesem Fall ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben dadurch unberührt.

§ 13 Haftung

  1. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für fehlerhafte Daten, die auf unrichtigen Eingaben in den liefernden Quellen oder aus fehlerhafter Übermittlung aus diesen Quellen beruhen. Die Haftung von Implisense einschließlich seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die Implisense vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Implisense beruhen. Entsteht dem Kunden durch eine von Implisense verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Kunde diesen höchstens in Höhe des Bestellwerts der betreffenden Leistung ersetzt verlangen. Befindet sich Implisense mit einer Leistung in Verzug, so kann der Kunde von dem Auftrag zurücktreten, nachdem er Implisense eine angemessene Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts bei Nichterbringung innerhalb der Nachfrist gesetzt hat.
  2. Generell haftet Implisense nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, es sei denn es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche.
  3. Implisense haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt.
  4. Implisense haftet nicht für Mängel oder Schäden, die von Dritten verursacht werden.
  5. Sofern Implisense haftet, ist die Haftung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf das zehnfache des Auftragswerts

§ 14 Datenschutz

  1. Implisense weist gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Nutzerdaten des Kunden in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen interner Abrechnungs- und Auswertungsverfahren verarbeitet werden. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Daten von Implisense die Bestimmungen der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

§ 15 Sonstiges

Sofern nicht bereits erwähnt, kommen im Anbieter-Kunden-Verhältnis die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen aus Datenschutzrecht, Urheberrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.

§ 16 Anwendbares Recht

Vertragssprache für alle Vereinbarungen ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

§ 17 Nebenabreden

Es bestehen keine weiteren Nebenabreden außerhalb des Vertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Implisense. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses Auf eine Einhaltung dieser Formvorschrift kann von keinem der Vertragsabschließenden verzichtet werden.

§ 18 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten der Sitz von Implisense. Entsprechendes gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber einem anderen Recht unterliegt.

§ 19 Salvatorische Klausel/AGB

Die Bereitstellung von Daten erfolgt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. Anderslautenden Einkaufsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir diesen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.

Berlin, im Mai 2016

Implisense GmbH
Spiekermannstraße 31a
13189 Berlin

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